Unseriöse Online-Coaches können als solche bezeichnet werden

Erfolgsgeschichte

Media Kanzlei erfolgreich vor Landgericht Frankfurt

Frankfurt, 05.04.2024 – Online-Coaches versprechen ihren Kunden, schnell und ohne viel Aufwand reich zu werden. Das Coaching-Geschäft ist in den vergangenen Jahren durch die Decke geschossen. Teilweise verlangen die Coaching-Anbieter bis zu sechsstellige Summen, einen wirklichen Mehrwert erhalten die Teilnehmer der Coachings dafür häufig nicht. Erste Gerichte (OLG Celle, Az.: 3 U 85/22) haben die Verträge deshalb bereits als sittenwidrig eingestuft. Abgeschreckt hat das die Anbieter bislang auch deshalb nicht, weil sie mit Abmahnungen und Einschüchterungsklagen (sog. SLAPP-Klagen) gegen jede kritische Anmerkung an ihrem Geschäftsmodell vorgehen.

Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main

Das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-03 O 663/23) hat jetzt in einem wichtigen Urteil die Bedeutung der Meinungsfreiheit hervorgehoben und deutlich gemacht, dass Anbieter von unseriösem Online-Coaching Kritik an ihrem Geschäftsmodell hinnehmen müssen.  

„Abzocke“, „unseriös“, fragwürdig“

In mehreren Beiträgen hatte die „Media Kanzlei“ vor einem Coaching-Anbieter, der Helfenstein Consulting GmbH, gewarnt. Diese wollte drei Artikel und insgesamt 14 Äußerungen verbieten lassen. Gestritten wurde unter anderem um die Äußerungen „unseriösen Anbieter“ sowie „Mandanten halten die Angebote der Helfenstein Consulting für Abzocke“

Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main gab der Kanzlei in nahezu allen Punkten Recht (n.rk.). 

Kritik an fragwürdigen Geschäftspraktiken gerechtfertigt

Das Gericht machte die Notwendigkeit einer offenen und kritischen Diskussion über Angebote im Coaching-Bereich deutlich. Insbesondere das Aufzeigen von potenziellen Missständen und überzogenen Versprechungen dient dem Verbraucherschutz und der Markttransparenz.

Seine Entscheidung begründet das Landgericht Frankfurt a.M. u.a. mit den irreführenden Erfolgs- bzw. Reichtumsversprechen:

„Kunden verspricht die Klägerin hohe Gewinne bei geringem Aufwand und dies selbst dann, wenn die Kunden keine Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Online-Vermarkung haben. Die Klägerin garantiert den Erfolg ihrer Coaching-Teilnehmer, sollten sie die Inhalte des Online-Coachings nur umsetzen. Sie negiert damit externe und nicht beeinflussbare Faktoren für einen Geschäftserfolg. Alleine diese Eigenwerbung bietet eine hinreichende Grundlage für die der Klägerin durch den Beklagten zugeschriebenen Attribute. Hinzu kommt, dass die Klägerin potentiellen Kunden wirtschaftliche Risiken ihrer Investition völlig verschweigt.“

Meinungsfreiheit und Berufsordnung

Das Gericht machte zudem deutlich, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf freie Meinungsäußerung durch die berufliche Werbung oder Kommunikation eines Rechtsanwalts nicht zurückgedrängt werden dürfen. Diese Entscheidung bestärkt die Rolle von Anwälten als wichtige Informationsquelle und Kritiker in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.

Entscheidung nicht rechtskräftig

Es ist zu beachten, dass die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt noch nicht rechtskräftig ist. Die Helfenstein Consulting GmbH hatte lediglich in zwei nebensächlichen Punkten Erfolg.

Fazit und Ausblick

Dieses Urteil mag einen spezifischen Fall betreffen, setzt jedoch bedeutende Maßstäbe für die Auseinandersetzung mit Kritik und den Schutz der Meinungsfreiheit im Geschäftsleben. Es betont die Wichtigkeit einer kritischen Betrachtung von Online-Coaching-Angeboten und stärkt die Rechte von Verbrauchern sowie die Bedeutung transparenter Geschäftspraktiken.

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider:

Nach dem Urteilsspruch teilte Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider mit: “Dieses Urteil ist ein bedeutsamer Erfolg für die Meinungsfreiheit und den Verbraucherschutz. Es bestätigt, dass kritische Stimmen, die auf potenzielle Missstände und fragwürdige Geschäftspraktiken hinweisen, nicht zum Schweigen gebracht werden können. Wir sehen uns in unserer Arbeit bestärkt, für die Rechte der Verbraucher einzustehen und Transparenz in einem Markt zu schaffen, der allzu oft von überzogenen Versprechungen geprägt ist. Dieser Fall sollte ein Weckruf für alle sein, die meinten, durch Einschüchterung und rechtliche Drohungen legitime Kritik unterdrücken zu können. Zuletzt haben uns etliche Coaches mit Streitwerten von mehreren hunderttausend Euro verklagt und abgemahnt. Mit dem Urteil können wir vorübergehend weiter auf dieses Problem hinweisen.“ 

Weiterführende Schritte

Dr. Riemenschneider fügte hinzu: “Wir werden auch weiterhin dafür kämpfen, dass Verbraucher eine ehrliche und ungeschönte Einschätzung der Dienstleistungen erhalten, für die sie bezahlen. Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt stärkt nicht nur die Position der kritischen Auseinandersetzung im Coaching-Bereich, sondern sendet auch ein klares Signal an andere Branchen, in denen ähnliche Praktiken vorherrschen.”

 

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