Urheberrecht und Social Media: Teilen oder Beschränken?

Es ist kaum zu glauben, wie sehr die Social Media zu einem Teil unseres Alltags geworden sind. Das Teilen von Inhalten ist fast so selbstverständlich geworden wie das morgendliche Zähneputzen. Die Gesetze in Bezug auf Urheberrecht und Social Media können jedoch einschränkend sein. Während das Teilen von Inhalten als schnell und einfach empfunden wird, gibt es eine rechtliche Seite, die nicht einfach ignoriert werden kann.

Während das Teilen mit ein paar Klicks wie ein Kinderspiel erscheinen mag, steckt rechtlich gesehen eine Menge dahinter.

Wie ist das Urheberrecht betroffen, wenn es um das Teilen von Inhalten in Social Media geht?

Urheberrecht ist vor allem der Schutz von geistigem Eigentum – Künstler, Autoren, Fotografen: sie alle haben die Urheberrechte, um ihre Kreationen und Werke vor Vervielfältigungen zu schützen. Sie entscheiden, wer ihre Werke reproduzieren, verbreiten oder veröffentlichen darf. Urheberrechtlicher Schutz ist in den §§ 2 bis 6 des UrhG festgehalten. Geschützte Werke sind insbesondere Schriftwerke, Reden und Computerprogramme, Werke der Musik, Werke der bildenden Künste, Filmwerke und Fotografien. Die Werke müssen einer persönlichen geistigen Schöpfung entspringen.

Aber was passiert, wenn du das urheberrechtlich geschützte Werk von jemand anderem ohne Erlaubnis teilst? Dadurch könnten dir erhebliche rechtliche Schwierigkeiten, die von kostspieligen Abmahnungen bis hin zu möglichen Gerichtsverfahren reichen, drohen.

Es ist wichtig, eine Erlaubnis in Form einer Lizenz einzuholen, da ansonsten eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Diese Fälle gibt es zurzeit häufig, da große Musik- oder Filmunternehmen Nutzern oder Influencern Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen schicken, die erhebliche Schadensersatzforderungen enthalten. Gerade für Unternehmenskonten ist zu beachten, dass die Nutzung von Musik ohne Lizenz eine Urheberrechtsverletzung darstellt und Musikverlage mit Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen erheblich dagegen vorgehen.

Was kann dir drohen, wenn du das Urheberrecht nicht beachtest?

Das Teilen von fremden Fotos, fremder Musik und Filmausschnitten, kann sowohl bei privaten Social Media Konten als auch bei Unternehmensaccounts zu einer Urheberrechtsverletzung führen, die eine Abmahnung nach sich zieht. In dieser fordern die Urheber die Abgabe einer Unterlassungserklärung für die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werkes, sowie die Begleichung der für Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Insbesondere bei Unternehmensaccounts wird zudem ein hoher Lizenzschaden geltend gemacht.

Urheberrechtsverletzungen können zudem auch strafrechtlich verfolgt werden und Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren mit sich ziehen.

Was sollte ich tun, wenn ich eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten habe?

Zunächst ist es wichtig, keine Panik zu bekommen, die in der Abmahnung enthaltene Frist zu beachten und schnellstmöglich mit einem spezialisierten Anwalt für Urheberrechtsverletzungen Kontakt aufzunehmen. Wir von der Media Kanzlei sind ebenfalls auf den Bereich des Urheberrechts spezialisiert und helfen dir gerne bei rechtlichen Fragen, beim Erhalt einer Abmahnung, Klage oder einer einstweiligen Verfügung.

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