Wir unterstützen Sie in Krisensituationen - Kanzlei für Reputationsschutz

Beiträge in Presse oder Rundfunk sind nicht immer zulässig. Wir gehen für Sie gegen rechtswidrige Berichterstattung vor. Schützen Sie Ihren guten Ruf und verhindern Sie unwahre Behauptungen, die Ihnen oder Ihrem Unternehmen schaden können. Profitieren Sie von unserer Expertise und Erfahrung und kontaktieren Sie uns noch heute.

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.

MEDIA KANZLEI IN DEN MEDIEN

MEHRFACH AUSGEZEICHNETE KANZLEI

Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
für Medienrecht

JUVE Ranking 2020, 2021, 2022, 2023 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023

Legal 500 Media Kanzlei
Media Kanzlei erhält Auszeichnung vom MLI
JUVE Top 50 Wirtschaftskanzleien Deutschland

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Inhaltsverzeichnis

Media Kanzlei bekannt im Reputationsschutz

Ausschnitt einiger namenhaften Mandanten, die uns vertrauen.

Bundesliga Funktionäre

FC Bayern München

Bundesliga Trainer

Hertha BSC

Staatstheather

Wiesbaden, Darmstadt etc.

Aufsichtbehörden

Wirtschaftsprüfung

Oberbürgermeister

und Kanditaten

Reality-Stars

Aus Dschungelcamp und Co

YouTube-Stars

Größte Deutsche YouTuber 2024

Musikstars

Mit mehreren Nr. 1 Hits in Deutschland

Großbanken

In der Schweiz

Anwälte

Wirecard Prozess

Kliniken

Großkliniken in Deutschland

Gewerkschaft der Polizei

Polizisten

Deutsches Rotes Kreuz

Kreisverbände

Zahlreiche People of Wealth

Privateigentum von mehreren hundert Millionen Euro

Kooperation mit Charles Barker - Finanzkommunikation

Charles Barker ist seit über 50 Jahren in der strategischen Finanzkommunikation für Unternehmer, Investoren und Unternehmen tätig. Wir sind Kooperationspartner mit diesem Pionier der strategischen Finanzkommunikation.

Die Rolle des Medienanwalts in Krisensituationen

„Ein Medienrechtler ist für Unternehmen in jeder Phase unverzichtbar: In ruhigen Zeiten, um präventive Strategien zu entwickeln; in unruhigen Zeiten vor einer drohenden Berichterstattung, um Schadensbegrenzung zu betreiben und nach einer Berichterstattung, um rechtliche Schritte einzuleiten. Selbst nach überstandenen Krisen hilft ein Medienrechtler, die Lehren daraus zu ziehen und zukünftige Risiken zu minimieren.“

Skandalisierender Pressebericht schädigt Unternehmensreputation?

In jeder Unternehmensgeschichte gibt es auch schwierige Phasen, die häufig von einer skandalisierenden Presseberichterstattung begleitet werden. Ganz gleich, ob Entlassungen bevorstehen oder sich ein Mitglied des Managements ungebührlich verhalten hat, ob das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt oder, ob ein Produktrückruf ansteht. Aus jedem Problem lässt sich ein Skandal formulieren, der die Unternehmensreputation schädigt. Dies wird gerade von Boulevardzeitungen aber auch von allen anderen Medien gerne genutzt, um öffentlichkeitswirksame Berichterstattungen zu verbreiten.

Damit der gute Ruf und die Reputation Ihres Unternehmens nicht in Misskredit gerät, gibt es verschiedene Möglichkeiten, auf eine derartige Entwicklung zu reagieren. Es sollte frühzeitig eruiert werden, wie wahrscheinlich es ist, dass die Geschichte medial ausgeschlachtet wird.

Ist eine gewisse Wahrscheinlich hierfür gegeben, kann man der medialen Berichterstattung vorgreifen, indem man selbst eine Stellungnahme verfasst und diese an die Öffentlichkeit bringt. Wichtig sind vor allem die Interaktion und Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern, diese sollten von einem negativ konnotierten Vorfall bestenfalls direkt von Ihnen erfahren und nicht erst aus den Medien.

Die Inhalte einer solchen Stellungnahme sollten möglichst unverfänglich formuliert werden und nur so viele Details wie nötig enthalten. Die Wortwahl ist entscheidend, ebenso der richtige Tonfall – der abhängig vom jeweiligen Vorfall und dem angesprochenen Empfängerkreis unterschiedlich ausfallen kann, jedoch immer diplomatisch sein sollte – und vor allem die Vermeidung von Doppeldeutigkeiten oder Undeutlichkeiten, die zu weiteren Spekulationen führen könnten. Als erfahrene Anwälte im Reputationsmanagement konnten wir schon viele Unternehmen bei der Formulierung entsprechender Stellungnahmen unterstützen, um in Krisenzeiten die Außendarstellung des Unternehmens zu profilieren.

Auch der Umgang mit Presseanfragen ist wichtiger Teil des Reputationsmanagements im Krisenfall und sollten von einem auf Reputationsschutz spezialisierten Anwalt oder Anwältin begleitet werden. In presserechtlicher Hinsicht sind die Medien gehalten, eine Stellungnahme vom Betroffenen einzuholen, bevor sie eine Berichterstattung veröffentlichen.

Ob und wie auf eine solche Anfrage reagiert werden sollte, um den Bericht zugunsten der Unternehmensreputation zu beeinflussen ist von Fall zu Fall unterschiedlich. In der Regel gilt auch hier, dass nur so viele Informationen wie nötig und so wenige wie möglich herausgegeben werden sollten. Gerne helfen Ihnen unsere auf den Reputationsschutz spezailisierte Anwälte im Umgang mit Pressevertretern und werden zum Sprachrohr Ihres Unternehmens oder formulieren die Antworten auf Presseanfragen für Sie.

Grenzen der Pressefreiheit

Immer wieder gibt es Menschen oder Gruppierungen, die einem Unternehmen nicht immer wohlgesonnen sind und ganz gezielt polemische, provozierende oder anklagende Reputationsangriffe starten. Aber was ist, wenn diese Angriffe von Bots ausgehen, die langsam und gerne konstruktive Kritik starten, aber massiv anschwellen, die Stimmung kippen lassen und Fake News enthalten? Dann kann eine spezialisierte Medienrechtskanzlei helfen die Kommunikation in die richtige Richtung zu steuern. Schauen wir uns zunächst an, wie Unternehmen in der Regel angegriffen werden:

• Psychografisches Targeting: In der Psychografie werden Messzahlen verwendet, um die Persönlichkeit von Personen darzustellen. Die meist verwendeten Parameter sind die Motive für das Verhalten.
• Demografisches Targeting: „Demografisches Targeting“ bezieht sich auf die Selektion der Zielgruppe nach Geschlecht und Alter. Die individuelle Ansprache kann insbesondere generationsspezifische Themen aussteuern.
• Geografisches Targeting: Das Targeting hingegen bezieht sich auf geografische Aspekte. Relevante Differenzen resultieren aus der spezifischen Gegend, zum Beispiel aus dem Wohnort im städtischen Raum oder aus der Metropole.
• Device Targeting: Device Targeting umfasst die Endgeräte, die von den Nutzern genutzt werden, um Nachrichten und Internetinhalte abzurufen. Eine meinungsbildende Ansprache kann aus dem Nutzerverhalten – statisch oder mobil – abgeleitet werden.
• Soziografisches Targeting: Beim soziografischen Targeting handelt es sich um Kriterien wie Alter, Geschlecht und Beruf 

Grenzen der Pressefreiheit

Presserechtler konzentrieren sich auf die Frage, welche Aussagen in einem Bericht rechtswidrig sind und ab wann die Pressefreiheit den Rechten des Betroffenen untergeordnet werden muss. Für Kommunikatoren ist es essenziell, potenziell rechtswidrige Äußerungen zu erkennen, unabhängig von der Quelle. Eine auf Medien- und Presserecht spezialisierte Kanzlei kann daher in vielen Fällen den Unterschied machen. So z.B. bei
  • Fehlende Anonymisierung eines Unternehmens oder seiner Mitarbeiter: Werden Unternehmen oder ihre Mitarbeiter ohne ausreichende Anonymisierung identifiziert, können Persönlichkeitsrechte und das Recht auf Schutz der Unternehmensreputation verletzt werden.

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen: Falsche oder unbelegte Tatsachen, die verbreitet werden, können den Ruf einer Person oder eines Unternehmens erheblich schädigen und rechtliche Schritte nach sich ziehen.

  • Bewusst unvollständige Berichterstattung: Wenn Informationen gezielt weggelassen werden, um ein verzerrtes Bild zu erzeugen, kann dies als Manipulation angesehen werden und rechtlich angreifbar sein.

  • Unzulässige Verdachtsberichterstattung: Das Veröffentlichen von unbelegten Verdächtigungen ohne ausreichende Grundlage gefährdet die Unschuldsvermutung und kann erheblichen Schaden anrichten.

  • Offenlegung von Betriebsgeheimnissen: Unternehmen haben ein Recht darauf, ihre internen Informationen und Geschäftsgeheimnisse vor der Öffentlichkeit zu schützen. Deren unautorisierte Veröffentlichung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

  • Schmähkritik: Kritik, die allein darauf abzielt, eine Person oder ein Unternehmen herabzusetzen, ohne sachliche Grundlage, ist rechtswidrig und greift die Würde und Reputation an.

  • Verletzung der Intim- oder Privatsphäre von Personen: Die Veröffentlichung von Details aus dem privaten oder intimen Leben ist nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt und unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen.

  • Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Fotos oder Videos dürfen nur mit Zustimmung der abgebildeten Person veröffentlicht werden, es sei denn, es handelt sich um eine Ausnahme, wie etwa bei Personen der Zeitgeschichte.

  • Verletzung des Rechts am eigenen Wort: Gesprächsinhalte, die ohne Zustimmung aufgezeichnet oder veröffentlicht werden, stellen eine klare Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar.

  • Urheberrechtsverstöße: Die Nutzung von geschützten Werken (Texte, Bilder, Videos etc.) ohne Genehmigung verletzt das Urheberrecht und kann straf- sowie zivilrechtliche Folgen haben.

Integrales Risikomanagement in Krisen

Integrales Risikomanagement

Wenn Management-Systeme wie klassisches Risikomanagement, Notfall- und Krisenmanagement, Internes Kontrollsystem und Business Continuity Management in einem System integriert sind, spricht man von „Integralem Risikomanagement“. Durch die Integration verschiedener Ansätze entsteht ein ganzheitliches System, das Synergien nutzt und Überschneidungen reduziert. Ein zentraler Vorteil liegt in der verbesserten Übersicht über das gesamte Risikoportfolio. Unternehmen können Risiken nicht nur isoliert betrachten, sondern auch Wechselwirkungen und Eskalationsprozesse erkennen und steuern.

Zudem fördert das integrale Konzept ein einheitliches Verständnis von Risiken und Gefahren innerhalb der Organisation. Dadurch wird die Kommunikation erleichtert und eine konsistente Handhabung von Risiken auf allen Ebenen ermöglicht.

Ein weiterer Vorteil ist der höhere Reifegrad, den das integrale Risikomanagement erreicht. Die Vernetzung der Systeme führt zu einer robusteren Struktur, die es Unternehmen erlaubt, schneller und koordinierter auf Krisen zu reagieren. Dies kann langfristig die Resilienz stärken und die Wahrscheinlichkeit von gravierenden Schäden reduzieren.

Die Gefahren von Desinformation

Desinformation bezeichnet die bewusste Verbreitung falscher oder irreführender Informationen mit dem Ziel, Meinungen zu beeinflussen oder Verwirrung zu stiften. Dabei lässt sich Desinformation in sieben unterschiedliche Typen unterteilen, die jeweils auf spezifische Weise die Wahrnehmung verzerren:

  1. Satire und Parodie: Inhalte, die humorvoll oder überspitzt dargestellt werden und nicht immer als solche erkennbar sind. Obwohl sie oft nicht mit Täuschungsabsicht erstellt werden, können sie in bestimmten Kontexten missverstanden oder absichtlich als Wahrheit dargestellt werden.

  2. Falsche Verknüpfung: Hierbei werden Überschriften, Bilder oder Zitate in einem irreführenden Zusammenhang präsentiert, der den Leser zu falschen Schlüssen verleitet.

  3. Irreführender Inhalt: Informationen, die durch selektive Darstellung oder Überbetonung bestimmter Aspekte absichtlich einen falschen Eindruck erwecken.

  4. Falscher Kontext: Inhalte, die korrekt sein können, jedoch in einen anderen zeitlichen, räumlichen oder thematischen Zusammenhang gestellt werden, um eine irreführende Interpretation zu fördern.

  5. Betrügerischer Inhalt: Komplett gefälschte Inhalte, die absichtlich entwickelt wurden, um jemanden oder etwas zu täuschen, beispielsweise durch gefälschte Identitäten oder Quellen.

  6. Manipulierter Inhalt: Echtes Material, das verändert wurde, um falsche oder irreführende Botschaften zu verbreiten. Beispiele sind bearbeitete Bilder oder Videos.

  7. Erfundener Inhalt: Vollständig erdachte Informationen, die keinerlei Bezug zur Realität haben und nur mit der Absicht erstellt wurden, zu täuschen oder zu schaden.

Diese Arten der Desinformation tragen erheblich zur Verbreitung von falschen Narrativen bei, gefährden den öffentlichen Diskurs und erschweren es, fundierte Entscheidungen zu treffen. Um ihre Wirkung zu mindern, ist es entscheidend, Medienkompetenz zu fördern und Quellen kritisch zu hinterfragen.

Aber können Fake News wirklich Schaden anrichten? Wir sagen JA!
Desinformationen können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen, wie viele Unternehmen bereits erleben mussten. Die meisten Desinformationen lassen sich in eine Kategorie einordnen – eine Entwicklung, die die Handlungsfähigkeit einer Organisation und das Erreichen ihrer Ziele beeinträchtigt. Wird ein solches Problem jedoch nicht rechtzeitig adressiert, kann es zu einer Krise eskalieren, bei der die Handlungsfähigkeit des Unternehmens massiv eingeschränkt ist. Diese potenzielle Eskalation verdeutlicht die Bedeutung eines effektiven Umgangs mit Desinformation, um Schäden und Krisen zu vermeiden.

Strategischer Reputationsschutz

Negative Stimmen in der Öffentlichkeit gibt es über jedes Unternehmen – ob diese von Privatpersonen im Rahmen von Bewertungen (s. schlechte Bewertung) oder Leserbriefen kundgetan werden oder in der Tageszeitung zu lesen sind (s. Presserecht – schlechte Presse): wir prüfen die Äußerungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin und stehen Ihnen bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche mit Rat und Tat zur Seite. Sollte ein Bericht nicht die Grenze zur Unzulässigkeit überschreiten und von der Meinungs-, Presse- oder Informationsfreiheit gedeckt sein, kann dennoch ein Warn- oder Informationsschreiben sinnvoll sein, um den Verfasser von weiteren derartigen Äußerungen in der Zukunft abzuhalten.

Hier ist häufig strategischer Reputationsschutz gefragt, wobei vor allem Erfahrung im Umgang mit dem jeweiligen Gegner zählt. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unserer Reputationsschutzkanzlei hatten bereits eine Vielzahl an regionalen, überregionalen und internationalen Tageszeitungen auf der Gegenseite, sind bereits gegen die meisten in Deutschland ansässigen Verlagshäuser vorgegangen und haben die weltgrößten Onlinekonzerne erfolgreich für ihre Mandanten in Anspruch genommen. Presserecht ist unser Tagesgeschäft, sodass wir mit Kompetenz und Erfahrung den für Ihr konkretes Reputationsproblem bestmöglichen Lösungsweg finden.

Prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit

Ihr Unternehmen ist in ein Gerichtsverfahren verwickelt? Ganz gleich, ob auf Aktiv- oder Passivseite, ob es sich um einen Zivil- oder Strafprozess handelt: gerichtliche Streitigkeiten können Anlass für eine negative Publicity bieten. Da die allermeisten Gerichtsverfahren in Deutschland öffentlich sind, wird es bei einer die Öffentlichkeit berührende Frage nicht zu vermeiden sein, dass auch die Presse über das Verfahren berichtet. Folgeprozesse wegen einer unzulässigen Berichterstattung über Gerichtsverfahren sind keine Seltenheit.

Auch in einer solchen Situation stehen Ihnen unsere auf die prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit spezialisierten Anwälte beratend zur Seite und unterstützen Sie, denn unser Mandant endet nicht mit dem Urteil, sondern erst dann, wenn die Angelegenheit auch in der öffentlichen Wahrnehmung abgeschlossen ist.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Füllen Sie unserer Kontaktformular aus. Ein spezialisierter Anwalt wird Sie schnellstmöglich kontaktieren!
To Top
Call Now Button