Presserecht: Landgericht Stuttgart erlässt einstweilige Verfügung gegen BILD
Das Landgericht Stuttgart hat einem Eilantrag der Media Kanzlei gegen die BILD Zeitung stattgegeben. Die Boulevardzeitung hatte über unsere Mandanten identifizierend im Zusammenhang mit der Einstellung eines Strafverfahrens berichtet.
Identifizierende Berichterstattung und Foto-Veröffentlichung
Die BILD Zeitung hatte über den Prozess unserer Mandanten vor Gericht berichtet. Das Strafverfahren gegen unsere Mandanten wurde eingestellt. Im Rahmen der Berichterstattung nannte die BILD jeweils die Vornamen unserer Mandanten mit den abgekürzten Nachnahmen. Zudem wurde in dem Bericht ein Foto veröffentlicht, das einen der Mandanten deutlich erkennbar zeigt. Der Strafverteidiger hatte dem Fotografen aber jegliche Aufnahmen ausdrücklich untersagt. Zudem hatte der Fotograf dem Strafverteidiger ausdrücklich zugesagt, dass alle Mandanten auf seinen dennoch angefertigten Bildern unkenntlich gemacht werden würden, was aber gerade nicht geschehen ist.
Verstoß gegen Voraussetzungen einer identifizierenden Verdachtsberichterstattung.
Die Berichterstattung der BILD Zeitung über unsere Mandanten verstieß gegen sämtliche Voraussetzungen einer identifizierenden Verdachtsberichterstattung. Zunächst bestand schon kein schutzwürdiges öffentliches Interesse an einer Identifizierung. Hinzu kam, dass das Verfahren gegen unsere Mandanten eingestellt wurde.
Einseitige und tendenziöse Berichterstattung durch die Bild Zeitung
Der Artikel, den die BILD veröffentlicht hatte, war einseitig und tendenziös. Die Berichterstattung führte zu einer erheblichen Stigmatisierung unserer Mandanten. Es gab von keinem unserer Mandanten ein Geständnis oder eine Beweisaufnahme. Es bestand auch aus mehreren Gründen kein Mindestbestand an Beweistatsachen.
Rechtsanwaltskanzlei für Presserecht
Wir haben die den Axel Springer Verlag abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, wozu die BILD sich nicht bereit erklärte. Die Ansprüche unserer Mandanten haben wir daher in einem Eilverfahren vor dem Landgericht Stuttgart durchgesetzt. Das Landgericht Stuttgart hatte die einstweilige Verfügung antragsgemäß erlassen.
Schließlich hat die BILD Zeitung hat aufgegeben und das Verbot als rechtskräftig anerkannt.
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