Werbung mit Studien und Untersuchungen – wann ist es zulässig?

Immer wieder umwerben Unternehmen ihre Produkte oder Behandlungsmethoden, indem sich diese auf aussagekräftige Studien beziehen, welche die Wirksamkeit bzw. den Erfolg belegen. Nicht selten kann es hierdurch jedoch zu Abmahnungen von der Wettbewerbszentrale wegen einem Verstoß gegen das Gesetz zum unlauteren Wettbewerb (UWG) kommen. Um dies zu vermeiden, sollte folgendes beachtet werden.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen der studienbezogenen Werbung

Grundsätzlich steht einem Bezug zu aktuellen Studien, welche die Wirksamkeit eines Produkts bzw. den Erfolg von Behandlungsmethoden untersucht haben, nichts entgegen. Wer also bspw. auf der eigenen Homepage damit wirbt, dass es wissenschaftliche Studien gibt, welche eine positive Wirkung des eigenen Produktes belegen, sollte diese jedoch auch deutlich erkennbar angeben, leicht zugänglich verlinken und die Ergebnisse wahrheitsgemäß wiedergeben. Erforderlich bei einer Werbung auf Internetseiten ist daher, dass die Fundstelle für die Studie entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite der Werbung angegeben wird oder jedenfalls ein deutlicher Sternchenhinweis den Verbraucher ohne Weiteres zu der Fundstellenangabe führt.

Rechtsfolgen unzulässiger Werbung mit Studien

Fehlt es an einer deutlich erkennbaren, öffentlich zugänglichen Studie und wird aber mit dieser geworben, handelt es sich hierbei um ein Vorenthalten wesentlicher Informationen, wenn der/die Adressat/in der Werbung die Information nach den jeweiligen Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen und das Vorenthalten dazu geeignet ist, diese/n zu einer geschäftlichen Entscheidung (bspw. den Kauf eines Produkts oder die Buchung einer Behandlung) zu veranlassen, die er/sie andernfalls nicht getroffen hätte. Es liegt somit ggf. ein Verstoß gegen § 5a Abs. 1 UWG vor, welcher zu Wettbewerbsverzerrungen führen und daher einen Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG begründen kann.

Rechtliche Hilfe bei Abmahnungen - Jetzt Spezialisten einschalten!

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Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
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Biene Bunt
Biene Bunt
15 November 2023
Ausgesprochen schnelle und freundliche Rückmeldung. Mein Dank geht dabei insbesondere an Herrn Bönsch, der auch noch spät Abends erreichbar war und alle meine Fragen beantwortet hat. Ich habe mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt und werde die Media Kanzlei gerne überall weiterempfehlen
Katja Blondin
Katja Blondin
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Rita Röscher
Rita Röscher
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Wien mal anders
Wien mal anders
26 September 2023
Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. :)
Steffiii Blackmamba
Steffiii Blackmamba
26 September 2023
Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlen

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