Wenn ein Anwalt dem eigenen Mandanten schadet

Wir haben schon häufig Anfragen von neuen Mandanten bekommen, die mit ihren ehemaligen Anwälten nicht zufrieden gewesen sind. Die Gründe dafür sind divers. Manche Mandanten beklagten sich über Entscheidungen des Anwalts, die eindeutig nicht den Interessen des Mandanten entsprachen, andere wurden vom eigenen Anwalt ignoriert und bekamen keine Rückmeldungen mehr. Für uns ist das unverständlich. Ziel eines Anwalts sollte es immer sein, die Interessen des Mandanten wie die eigenen zu vertreten. Das ist unser Anspruch. Als Kanzlei für Betroffenenrechte haben wir uns als oberste Priorität gesetzt für unsere Mandanten einzustehen und ihre Rechte bestmöglich durchzusetzen und zu verteidigen. Dies bestätigen auch die über 500 5-Sterne Bewertungen, die unsere Kanzlei mittlerweile erhalten haben. Doch was können Sie tun, wenn Sie mit Ihrem Anwalt unzufrieden sind? Das erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

Was tun gegen schlechten Anwalt?

Wenn ein Anwalt entgegen der Interessen der Mandanten handelt, kann der Mandant möglicherweise gegen dieses Verhalten vorgehen. Dabei kommt es zunächst darauf an, was der Anwalt getan hat und wie er dem Mandanten geschadet hat. Generell gilt: Der Anwalt vertritt die Interessen des Mandanten und darf keine Entscheidungen über den Kopf des Mandanten hinaus treffen. Ist dem Mandanten ein Schaden aufgrund einer falschen Entscheidung des Anwalts entstanden, können Sie Ihren Anwalt in die Haftung nehmen. Sinnvoll ist in jedem Fall der Wechsel des Anwalts, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist. Der neue Anwalt wird sich dann um die Übernahme der Akten kümmern. Sind Sie mit Ihrem Anwalt unzufrieden? Dann kontaktieren Sie uns gerne und wir unterstützen Sie in unseren spezialisierten Rechtsgebieten.

Bei schwerwiegenden Verstößen könnten Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. In diesen Fällen kann ein Anwalt für Anwaltshaftung helfen. Zuletzt bleibt die Beschwerde und Meldung bei der Rechtsanwaltskammer. Sofern ein Anwalt grob fahrlässig gehandelt hat oder gegen seine Berufspflichten verstoßen hat, kann dies berufsrechtliche Konsequenzen durch die Rechtsanwaltskammer bedeuten.

Wie kann man sich gegen einen Anwalt wehren?

Anwälte müssen ihre Mandanten fachlich kompetent vertreten und sorgfältig arbeiten. Verpasst ein Anwalt Fristen oder gibt eine falsche Beratung, kann dies zu einer Anwaltshaftung führen. Entsprechend kann der Mandant Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihm ein finanzieller Nachteil entstanden ist. In diesen Fällen ist ein gerichtliches Verfahren in Form einer Klage möglich. Ein Klageverfahren ist denkbar bei:

  • Versäumten Fristen
  • Schlechter oder falscher Rechtsberatung
  • Verletzung der Verschwiegenheitspflicht
  • Interessenkonflikten

Die Klage muss gut dokumentiert sein, insbesondere hinsichtlich der Fehlleistung des Anwalts und des dadurch entstandenen Schadens.

Einfacher ist die Meldung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Die Rechtsanwaltskammern haben die Aufgabe, das Verhalten der Anwälte zu überwachen und können disziplinarische Maßnahmen ergreifen, wie z.B.:

  • Verwarnungen
  • Geldbußen
  • Im Extremfall der Entzug der Zulassung

Diese Maßnahmen haben allerdings keine direkte Auswirkung auf mögliche Schadensersatzansprüche, können aber Druck auf den Anwalt ausüben und ihn zu einer besseren Erfüllung seiner Pflichten anhalten.

Zuletzt kann das Honorar zurückgefordert werden, wenn der Anwalt nicht die erwartete Leistung erbracht hat oder grob fehlerhaft gearbeitet hat. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn der Mandant nachweisen kann, dass der Anwalt keine oder nur mangelhafte Leistungen erbracht hat.

Anwalt arbeitet gegen seinen Mandanten - Beispiel

Eine GmbH beauftragt einen Anwalt, sie in einem Wettbewerbsrechtsstreit gegen ihren Konkurrenten zu vertreten. Der Konkurrent soll Geschäftsgeheimnisse gestohlen haben, und die GmbH will eine einstweilige Verfügung erwirken, um den Markteintritt eines umstrittenen Produkts zu verhindern.

Der Anwalt verzögert die Einreichung der einstweiligen Verfügung und gibt unnötig viele Details preis, die der Gegenseite helfen. Später stellt sich heraus, dass der Anwalt in der Vergangenheit für die Konkurrenten gearbeitet hat und möglicherweise absichtlich gegen die Interessen seines Mandanten gehandelt hat.

Dadurch entstehen dem Mandanten Mehrkosten und er verliert das Verfahren, obwohl es ansonsten Erfolg hätte haben können. Der Anwalt hat die Niederlage zu verschulden und haftet für diesen Fall.

Anwalt kommt nicht in die Gänge

 Mandanten warten oft vergeblich auf Antworten, die Bearbeitung von Fällen zieht sich hin, und wichtige Fristen oder Termine werden verpasst. Dies kann für Mandanten frustrierend sein und erhebliche negative Folgen haben. Die Gründe hierfür könnten sein:

  1. Überlastung: Anwälte, die zu viele Mandate gleichzeitig bearbeiten, können schnell überfordert sein. Dadurch verzögert sich die Bearbeitung einzelner Fälle, und wichtige Aufgaben bleiben liegen.
  2. Mangelnde Organisation: Ein ineffizientes Kanzleimanagement oder fehlende Delegation von Aufgaben kann dazu führen, dass Fälle nicht zügig bearbeitet werden.
  3. Fehlende Motivation oder Nachlässigkeit: In manchen Fällen fehlt dem Anwalt schlicht das Engagement oder Interesse an einem bestimmten Fall, was zu Verzögerungen führt.

Risiken für Mandanten

  • Verpasste Fristen: Besonders im Zivilrecht können verpasste Fristen dazu führen, dass Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.
  • Kostensteigerung: Eine langsame Bearbeitung kann zu zusätzlichen Kosten für den Mandanten führen, z.B. durch längere Verfahren.
  • Vertrauensverlust: Wenn der Anwalt über längere Zeit keine Fortschritte zeigt, verliert der Mandant das Vertrauen in dessen Fähigkeiten und Zuverlässigkeit.

Wenn ein Anwalt Fristen verpasst oder gar nicht mehr reagiert, sollten Sie sich einen neuen Anwalt suchen, der Ihre Interessen vertritt. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Problem. Als vollständig digital arbeitende Kanzlei haben wir schnelle Reaktionszeiten und gute Erreichbarkeiten.

Anwalt antwortet nicht auf E-Mail

Ein häufiges Problem, dem viele Mandanten begegnen, ist die mangelnde Erreichbarkeit von Anwälten. E-Mails bleiben unbeantwortet, wichtige Rückfragen werden ignoriert, und das Gefühl der Unsicherheit wächst. Dieses Verhalten kann nicht nur frustrierend sein, sondern führt oft dazu, dass sich Mandanten im Stich gelassen fühlen – insbesondere in komplexen oder dringenden Fällen, bei denen schnelle Antworten entscheidend sind.

Die Media Kanzlei steht für eine andere Philosophie. Bei uns wird jeder Fall ernst genommen, und der persönliche Kontakt zu unseren Mandanten hat oberste Priorität. Wir wissen, wie wichtig klare Kommunikation ist, und setzen alles daran, stets zeitnah auf E-Mails und Anfragen zu reagieren. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Anliegen bei uns gehört und mit der nötigen Dringlichkeit bearbeitet werden.

Ihr Vertrauen und Ihre Zufriedenheit stehen für uns an erster Stelle – bei der Media Kanzlei sind Sie in guten Händen.

Pflichten eines Anwalts gegenüber seinem Mandanten

Ein Anwalt hat gegenüber seinem Mandanten eine Vielzahl von Pflichten, die sowohl gesetzlich als auch berufsethisch festgelegt sind. Diese Pflichten dienen dazu, den Mandanten bestmöglich zu vertreten, sein Vertrauen zu sichern und das Mandat ordnungsgemäß abzuwickeln. Hier sind die wichtigsten Pflichten eines Anwalts gegenüber seinem Mandanten:

1. Sorgfaltspflicht

Der Anwalt ist verpflichtet, die Angelegenheiten seines Mandanten mit der gebotenen Sorgfalt zu bearbeiten. Dies bedeutet, dass er den Fall sorgfältig prüft, alle relevanten Fakten ermittelt und den Mandanten fachlich kompetent berät. Der Anwalt muss die Interessen des Mandanten bestmöglich vertreten und alle nötigen Schritte unternehmen, um dessen Rechte zu schützen.

2. Pflicht zur Verschwiegenheit

Die Verschwiegenheitspflicht ist eine der zentralen Pflichten eines Anwalts. Sie verpflichtet den Anwalt, alle Informationen, die er im Rahmen des Mandats erhält, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht erstreckt sich auf alle internen Daten, Dokumente und Kommunikation und gilt auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses.

3. Informationspflicht

Ein Anwalt muss seinen Mandanten umfassend und verständlich über alle wesentlichen Aspekte des Falles informieren. Dazu gehört auch die Aufklärung über Chancen und Risiken sowie über die möglichen Kosten und Dauer des Verfahrens. Der Mandant hat das Recht, jederzeit über den Stand seines Falls informiert zu werden.

4. Pflicht zur Loyalität und Wahrung der Interessen

Der Anwalt ist verpflichtet, ausschließlich die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Er darf keine gegenläufigen Interessen vertreten und muss in Fällen von Interessenkonflikten das Mandat ablehnen. Diese Loyalitätspflicht schützt den Mandanten vor möglichen Interessenkonflikten und garantiert eine vertrauensvolle Vertretung.

5. Beratungspflicht

Der Anwalt muss seinen Mandanten umfassend beraten. Dazu gehört, die rechtlichen Zusammenhänge verständlich zu erklären, mögliche Strategien aufzuzeigen und die Erfolgsaussichten einer Rechtsstreitigkeit oder eines Verfahrens realistisch einzuschätzen. Der Mandant muss in die Lage versetzt werden, auf Basis dieser Beratung fundierte Entscheidungen zu treffen.

6. Pflicht zur Fristwahrung

Ein Anwalt muss sicherstellen, dass alle relevanten Fristen eingehalten werden. Verpasst der Anwalt eine wichtige Frist, kann dies schwerwiegende Folgen für den Mandanten haben, beispielsweise den Verlust von Ansprüchen. Die Einhaltung von Fristen ist ein zentraler Bestandteil der anwaltlichen Sorgfaltspflicht.

7. Ordnungsgemäße Abwicklung des Mandats

Ein Anwalt muss das Mandat ordnungsgemäß und zügig abwickeln. Unnötige Verzögerungen oder die Vernachlässigung des Falls sind nicht zulässig. Wenn der Anwalt das Mandat nicht mehr fortführen kann, muss er dies rechtzeitig mitteilen und dafür sorgen, dass der Mandant eine geeignete Möglichkeit zur weiteren Rechtsvertretung hat.

8. Pflicht zur Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften

Anwälte sind verpflichtet, ihre Gebühren nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abzurechnen, es sei denn, es wurde eine Honorarvereinbarung getroffen. Der Anwalt muss die Abrechnung transparent gestalten und den Mandanten über die zu erwartenden Kosten informieren.

9. Pflicht zur Fortbildung

Ein Anwalt muss sich kontinuierlich fortbilden, um stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung zu bleiben. Diese Verpflichtung dient dazu, dem Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung bieten zu können.

Unzufrieden mit Ihrem Anwalt? Wechseln Sie zur Media Kanzlei!

Sie haben das Gefühl, dass Ihr Anwalt nicht auf Ihre E-Mails reagiert oder wichtige Fragen ignoriert? Eine unzureichende Kommunikation kann gravierende Folgen für Ihren Fall haben. In der Media Kanzlei legen wir großen Wert auf eine enge und transparente Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Jeder Fall wird bei uns ernst genommen, und wir sorgen dafür, dass Sie stets informiert und gut beraten sind. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement – bei uns stehen Ihre Interessen immer im Mittelpunkt. Kontaktieren Sie uns noch heute!

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
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