Die Digitalisierung und das alltägliche Mitführen von Smartphones haben zu neuen Herausforderungen für den Schutz der Privatsphäre geführt. Zwei besonders invasive Praktiken sind das Upskirting und Downblousing. Um Opfer dieser Handlungen besser zu schützen, wurde in Deutschland mit § 184k StGB eine klare strafrechtliche Grundlage geschaffen. Dieser Beitrag beleuchtet die Bedeutung und die rechtlichen Konsequenzen des § 184k StGB, der seit Januar 2021 wirksam ist.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Upskirting und Downblousing?
Upskirting bezieht sich darauf, insgeheim unter dem Rock oder Kleid einer Person zu fotografieren oder zu filmen, um dabei private Bereiche zu fotografieren. Im Gegensatz dazu bezieht sich Downblousing auf das Fotografieren oder Filmen eines Ausschnitts einer Person. Beides erfolgt häufig ohne Kenntnis oder Einwilligung der betroffenen Person und verletzt offensichtlich das Recht auf Privatsphäre und persönliche Würde.
Die Verbreitung oder Weitergabe solcher Aufnahmen in sozialen Netzwerken trägt dazu bei, dass die Opfer emotionale Schäden erleiden. Es ist nahezu unmöglich, die Privatsphäre wiederherzustellen, da die Bilder häufig in den Besitz Fremder gelangen und somit dauerhaft im Internet kursieren können.
Die rechtliche Entwicklung in Deutschland
Upskirting und Downblousing bewegten sich für eine lange Zeit in einer rechtlichen grauen Zone. Trotz der klaren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Aufnahmen wurde die Strafbarkeit erst 2021 im deutschen Strafgesetzbuch (§ 184k StGB) ausdrücklich festgelegt. Der Gesetzgeber hat mit diesem Paragraph anerkannt, dass solche Arten von Bildmissbrauch ernsthafte Verletzungen der Privatsphäre sind.
„Unbefugtes Herstellen oder Übertragen einer Bildaufnahme einer anderen Person in einer Weise, die geeignet ist, den höchstpersönlichen Lebensbereich der Person zu verletzen“, wird durch § 184k StGB deutlich. Bei Verstößen kann eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden.
§ 184k StGB: Voraussetzungen für die Strafbarkeit
Für die Strafbarkeit nach § 184k StGB müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:
- Unbefugte Aufnahme: Die Aufnahme muss ohne Zustimmung der betroffenen Person erfolgen.
- Erfassung des Intimbereichs: Es muss sich um eine Aufnahme des intimen Bereichs der betroffenen Person handeln, typischerweise unter dem Rock, Kleid oder in den Ausschnitt.
- Geeignetheit zur Verletzung des Intimbereichs: Die Handlung muss darauf abzielen, die Intimsphäre der Person zu verletzen oder in den höchstpersönlichen Lebensbereich einzugreifen.
Diese Anforderungen verdeutlichen, dass es bei der Strafnorm um den Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs geht und nicht etwa um zufällige Aufnahmen.
Strafmaß und Konsequenzen
Die Strafe für Upskirting und Downblousing kann je nach Schwere des Verstoßes und den Umständen deutlich unterschiedlich sein. Die gesetzlich festgelegte Bestrafung beinhaltet eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Wenn die Aufnahmen verbreitet oder an Dritte weitergegeben werden, hat dies besondere Auswirkungen. Dies trägt dazu bei, dass die Privatsphäre verletzt wird und der Strafrahmen maximiert werden kann.
Die Ernsthaftigkeit des Gesetzes beim Schutz der Privatsphäre wird deutlich, wenn man bedenkt, dass die Verbreitung der Aufnahmen an Dritte strafschärfend wirkt. Denn wenn sich die Bilder im Internet verbreiten, können die Konsequenzen für das Opfer normalerweise nicht wiedergutgemacht werden.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild
Upskirting und Downblousing verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, das ein grundlegendes Recht in Deutschland darstellt. Dieses Recht schützt die Würde und Autonomie des Einzelnen und umfasst auch das Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, dass jede Person grundsätzlich selbst entscheiden kann, ob und in welcher Weise Bilder von ihr aufgenommen und verbreitet werden.
Die unbefugte Aufnahme von intimen Bildern stellt daher eine erhebliche Verletzung dieser Rechte dar. In den meisten Fällen geht dies auch mit psychischen Belastungen einher, da sich die Betroffenen in ihrer Privatsphäre massiv verletzt fühlen.
Die heutige Bedeutung von § 184k StGB
Downblousing und Upskirting sind schwerwiegende Verstöße gegen die Privatsphäre, die für die Betroffenen nicht nur rechtliche, sondern auch weitreichende persönliche Folgen mit sich bringen. Der Paragraph 184k des Strafgesetzbuches (StGB) ist ein bedeutender Fortschritt im Bereich des Schutzes der Persönlichkeitsrechte. Dieser dient den Opfern als Basis, um gegen solche Angriffe vorzugehen.
In Bezug auf die gesellschaftliche Aufklärung und die praktische Strafverfolgung gibt es jedoch weiterhin Handlungsbedarf. Damit Menschen ihr Recht auf persönliche Würde und Privatsphäre vollumfänglich wahrnehmen können, muss der Schutz der Intimsphäre auch online sichergestellt sein. Dafür setzen wir uns für unsere Mandantinnen ein.
Wir unterstützen Opfer von Upskirting und Downblousing wirksam!
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Dieser Beitrag veranschaulicht die strafrechtliche Dimension und die gesellschaftliche Relevanz des § 184k StGB. Sollten Sie weiterführende rechtliche Fragen haben oder an einer detaillierteren juristischen Beratung interessiert sein, stehen wir Ihnen als Kanzlei gerne zur Verfügung. Als Kanzlei setzen wir uns stets für unsere Mandanten ein.
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