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Negative Bewertung erhalten? Soforthilfe von Experten | Anwalt Dr. Severin Riemenschneider
Heute möchte ich Ihnen einige Tipps an die Hand geben, anhand derer Sie überprüfen können, ob eine Bewertung über Sie oder Ihr Unternehmen zulässig oder unzulässig ist.
Jeder kennt es: Wenn man einen Dienstleister aufsucht, informiert man sich heute vorab im Internet über diesen. Das heißt, wenn ich zu einem Arzt oder Friseur gehe, checke ich als erstes, welche Bewertung dieser hat. Wenn derjenige unter vier Sterne hat, gehe ich dort regelmäßig nicht hin, und so auch mein Umfeld, die mir da ganz ähnliche Rückmeldungen geben. Vor diesem Hintergrund ist klar: Diese Reputation im Internet ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg eines Unternehmens, und entsprechend sollten Unternehmen darauf achten, einen ausgezeichneten Ruf im Internet zu haben. Dazu gehören auch die Bewertungen.
Nun kommt es aber immer mal wieder vor, dass ein Kunde unzufrieden ist oder man vielleicht von einem Wettbewerber bewertet wird, von einem ehemaligen Partner oder von jemandem, der sich schlecht behandelt gefühlt hat, sodass man prüfen möchte, ob man sich gegen eine solche Bewertung zur Wehr setzen kann. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen heute einige Tipps geben, anhand derer Sie selbst überprüfen können, ob Sie sich gegen eine Bewertung wehren können oder ob Sie diese dulden müssen.
Der erste und einfachste Punkt ist regelmäßig: Lag denn überhaupt ein Geschäftskontakt vor? Die Rechtsprechung sieht vor, dass, wenn kein Geschäftskontakt zwischen der Person, die bewertet worden ist, und dem Bewertenden vorgelegen hat, die Bewertung in der Regel unzulässig ist. Sie haben dann die Möglichkeit, entweder gegen die Person vorzugehen, sofern Ihnen diese bekannt ist, und Unterlassung von der Person zu verlangen, dass diese die Bewertung löscht. Alternativ, wenn sie unter einem Akronym auftritt oder einfach nicht erkennbar ist, können Sie auch gegen das soziale Netzwerk vorgehen und dieses auf Löschung in Anspruch nehmen. Wenn kein Geschäftskontakt vorgelegen hat, kann man diese Ansprüche regelmäßig durchsetzen, sei es außergerichtlich oder, wenn das Netzwerk nicht kooperiert, notfalls auch gerichtlich.
Schwieriger wird es schon, wenn ein Geschäftskontakt vorgelegen hat. Dann gibt es aber auch einige Kriterien, anhand derer man prüfen kann, ob die Bewertung zulässig war oder unzulässig. Die erste Weichenstellung ist hierbei immer zu prüfen, ob die Aussage eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung ist. Tatsachenbehauptungen erkennt man daran, dass sie theoretisch dem Beweis zugänglich sind. Sie können Beweis darüber erheben, ob eine Person die 100 Meter in 11 Sekunden läuft oder nicht. Demgegenüber können Sie keinen Beweis darüber erheben, ob eine Person die 100 Meter schnell oder langsam läuft, da dies eine wertende Differenzierung ist. Was für den einen schnell ist, ist für den anderen möglicherweise langsam, und entsprechend wäre das eine Formulierung, die nicht dem Beweis zugänglich ist.
Wenn Sie eine Tatsachenbehauptung haben, hängt die Zulässigkeit der Aussage maßgeblich vom Wahrheitsgehalt ab. Eine wahre Tatsachenbehauptung im Bereich der Sozialsphäre, also im Bereich Ihres beruflichen Wirkens, müssen Sie regelmäßig hinnehmen. Eine unwahre Tatsachenbehauptung jedoch nicht. Unwahre Tatsachenbehauptungen partizipieren nicht an der Meinungsfreiheit, und entsprechend können Sie hier erfolgreich gegen die Person, die die Bewertung abgegeben hat, oder gegen das soziale Netzwerk oder die Bewertungsplattform vorgehen.
Wenn es eine wahre Tatsachenbehauptung ist, wird es schwieriger. Man kann sich in der Regel nur dagegen wehren, wenn die Aussage die Privatsphäre oder die Intimsphäre verletzt, was bei unternehmerischen Bewertungen typischerweise nicht der Fall ist. Haben Sie demgegenüber eine Meinungsäußerung, also eine wertende Aussage, hängt die Erfolgsaussicht maßgeblich davon ab, ob die Tatsachengrundlage, aufgrund derer sich die Meinung gebildet hat, wahr oder unwahr ist. Wenn man eine Ein-Sterne-Bewertung abgibt, die auf einer falschen Tatsachenbehauptung basiert, könnte man sich auch dagegen zur Wehr setzen. Wenn eine solche Tatsachengrundlage gar nicht offenbart wird, hängt die Frage von einer Interessenabwägung im Einzelfall ab. Wenn die Aussage lediglich eine Meinungsäußerung ist, die die Tatsachengrundlage nicht offenbart, müssen Sie prüfen, ob möglicherweise dennoch Ihr Persönlichkeitsrecht bzw. Ihr Unternehmenspersönlichkeitsrecht im Einzelfall die Meinungsfreiheit überwiegen könnte. Hier ist jedoch anzumerken, dass die aktuelle Rechtsprechung so ausgestaltet ist, dass es in dieser Konstellation sehr schwierig wird, erfolgreich gegen die Aussage vorzugehen. Wenn es eine reine Meinungsäußerung ist, die noch nicht die Schwelle der Schmähkritik überschreitet oder einen beleidigenden Charakter hat, muss man diese regelmäßig dulden.
Abschließend lässt sich festhalten, dass man sich gegen negative Bewertungen erfolgreich zur Wehr setzen kann, wenn entweder kein Geschäftskontakt vorgelegen hat oder wenn es eine unwahre Tatsachenbehauptung ist oder eine Meinungsäußerung, die auf einer unwahren Tatsachengrundlage basiert oder den Bereich der Schmähkritik überschreitet bzw. einen beleidigenden Charakter hat.
Sollten Sie Unterstützung wünschen, eine schwierige Rechtsfrage haben, bei der Sie eine zweite Meinung einholen möchten, oder feststellen, dass Sie ohne anwaltliche Unterstützung nicht weiterkommen, melden Sie sich gerne bei uns. Ich bin Severin R. Schneider, beschäftige mich seit ca. 11 Jahren mit dem Äußerungsrecht, habe eine Kanzlei mit ca. 20 Mitarbeitern und glaube, dass wir Sie ausgezeichnet beraten können, was Ihre Erfolgsaussichten betrifft und ob es sinnvoll ist, gegen die Bewertung vorzugehen.
Im digitalen Zeitalter sind Online-Bewertungen für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Sie beeinflussen die öffentliche Wahrnehmung und können sich erheblich auf das Kundenverhalten auswirken. Unfair negative Bewertungen auf Plattformen wie Google können daher schwerwiegende Folgen haben. Es ist eine weitverbreitete Praxis, sich im Jahr 2024 zur Löschung solcher Bewertungen an Anwälte zu wenden. Diese Strategie ist oft die bessere Idee, und hier sind die Gründe dafür.
Erstens bieten unsere Anwälte Expertise im Umgang mit den rechtlichen Aspekten von Online-Bewertungen. Sie verstehen die komplexen Gesetze, die das Internet, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und das Verbraucherschutzrecht betreffen. Unsere Anwälte können bewerten, ob eine Bewertung rechtswidrig ist, beispielsweise wenn sie unwahre Behauptungen enthält, irreführend ist oder Persönlichkeitsrechte verletzt.
Zweitens können unsere spezialisierten Anwälte effektive Kommunikationsstrategien mit Bewertungsplattformen wie Google entwickeln. Sie wissen, wie sie Anfragen formulieren müssen, um die größten Erfolgschancen für die Entfernung einer Bewertung zu haben. Diese Fachkenntnis ist besonders wichtig, da die Kriterien für die Entfernung von Inhalten oft unklar und die Verfahren komplex sind.
Drittens bietet die Inanspruchnahme unser anwaltlicher Hilfe einen zusätzlichen Schutz für Unternehmen. Sie minimiert das Risiko, dass der Versuch, eine Bewertung zu entfernen, nach hinten losgeht und zu weiteren negativen Reaktionen führt, was oft als “Streisand-Effekt” bezeichnet wird. Unsere Anwälte wissen, wie sie vorgehen sollten, um solche unerwünschten Aufmerksamkeiten zu vermeiden.
Viertens können wir, falls erforderlich, rechtliche Schritte einleiten. Dies kann von Abmahnungen bis hin zu gerichtlichen Verfahren reichen, um die Entfernung der Bewertung durchzusetzen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Schließlich ist es wichtig zu betonen, dass die Löschung von Bewertungen durch unsere Anwälte nicht bedeutet, legitime Kundenkritik zu unterdrücken. Es geht vielmehr darum, ungerechtfertigte und rechtswidrige Bewertungen zu identifizieren und zu entfernen, die das Ansehen und den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens ungerechtfertigt schädigen können.
Im Jahr 2024 bleibt das Einschalten eines Anwalts zur Löschung negativer Google-Bewertungen oft die klügste Entscheidung. Es bietet einen professionellen und rechtlich fundierten Ansatz, um den Ruf eines Unternehmens zu schützen und gleichzeitig die Integrität des Online-Bewertungssystems zu wahren.
Unerwünschte Bewertungen auf Google Maps effektiv beseitigen
Die Abwehr von unfair abgegebenen Google Maps Bewertungen ist ein wichtiges Anliegen für Unternehmen und Dienstleister. Als Anwaltskanzlei für Urheber-, Marken- und Medienrecht in Frankfurt, Hamburg und bundesweit, können wir Ihnen bei dieser Herausforderung helfen. Unfaire Bewertungen können den Ruf eines Unternehmens erheblich schädigen und potenzielle Kunden abschrecken.
Unsere Kanzlei kann Ihnen dabei helfen, rechtliche Schritte gegen solche Bewertungen einzuleiten. Dies kann beinhalten, die Identität des Bewertenden zu ermitteln und gegebenenfalls Unterlassungs- oder Schadenersatzklagen zu erwägen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Online-Bewertungen und dem Schutz des Rufes unserer Mandanten.
Wenn Sie Unterstützung bei der Abwehr von unfairen Google Maps Bewertungen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer rechtlichen Expertise zur Seite, um Ihren Ruf zu schützen und faire Bedingungen in der Online-Bewertungslandschaft zu gewährleisten.
1-3 Sterne Bewertungen sind ohne Kommentar fast immer löschbar
Negative Bewertungen auf Google Maps, insbesondere diejenigen ohne Kommentar, können das Image eines Unternehmens beeinträchtigen. Positive Bewertungen hingegen verbessern die Sichtbarkeit und das Ranking in den Suchergebnissen. Bewertungen, die ohne jeglichen Kommentar abgegeben werden und nur einen oder zwei Sterne enthalten, können besonders schädlich sein, da sie oft keine konkrete Kritik enthalten, an der sich Unternehmen orientieren könnten. Dabei besteht jedoch im Zweifel kein öffentliches Interesse an der Bereithaltung einer negativen Bewertung ohne Begründung.
Rechtliche Aspekte und Lösungsansätze
Nicht alle negativen Bewertungen sind gerechtfertigt. Manche können irreführend oder sogar gefälscht sein. In solchen Fällen ist es ratsam, die Löschung dieser Bewertungen zu beantragen. Wir sind schon häufig gegen Plattformen wie Google gerichtlich vorgegangen und konnten dort erreichen, dass Google als Betreiber der Plattform zur Löschung ungerechtfertigter Bewertungen verpflichtet werden kann.
Mangels hinreichender Tatsachengrundlage ist auch die 1-3 Sterne Bewertung als
Schmähkritik unzulässig. Der angesprochene und erreichte Empfängerkreis einer solchen Kritik verlässt sich auf die Objektivität der Bewertung.
Eine Bewertung muss grundsätzlich neutral, sachkundig und im Bemühen um Richtigkeit vorgenommen. Eine Negativkritik ist daher nur zulässig, wenn diese auf einer hinreichend zuverlässig ermittelten Tatsachengrundlage beruht.
Professionelle Unterstützung bei der Löschung
Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit ungerechtfertigten Google-Bewertungen gesammelt. Wir unterstützen Sie dabei, negative Bewertungen schnell und kosteneffizient zu entfernen. Google reagiert oft zögerlich auf Beschwerden von Unternehmen, weshalb die Einschaltung eines erfahrenen Anwalts erfolgversprechender sein kann.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung
Wenn Sie von negativen Bewertungen betroffen sind und Unterstützung benötigen, bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an. In diesem Gespräch können wir Ihren Fall besprechen und die Möglichkeiten zur Löschung der Bewertungen erörtern. Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite.
Kann ich herausfinden, wer mich bewertet hat?
Das Internet bietet Nutzern eine gewisse Anonymität, was die Identifizierung von Personen, die gefälschte Bewertungen abgeben, erschwert. Viele Unternehmen stehen vor dem Problem, dass sie die Quelle negativer Bewertungen nicht nachvollziehen können. Die Identifizierung des Verfassers einer solchen Bewertung ist oft die erste große Hürde.
Die Identifizierung über die IP-Adresse des Verfassers ist nicht immer einfach. IP-Adressen werden oft dynamisch zugewiesen und können durch verschiedene Techniken verschleiert werden. In einigen Fällen kann es notwendig sein, rechtliche Schritte einzuleiten, um Informationen von Internetdienstanbietern oder Plattformen wie Google Maps zu erhalten.
Sobald die Identität des Verfassers festgestellt wurde, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dies kann Verleumdung, Rufschädigung oder strafrechtliche Anklagepunkte umfassen. Zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen können ebenfalls relevant sein.
Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrung im Umgang mit ungerechtfertigten Google-Bewertungen. Wir bieten Unterstützung bei der Einreichung von Löschungsanträgen und beraten Sie zu den besten rechtlichen Schritten in Ihrem spezifischen Fall. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch, um Ihre Optionen zu besprechen.
Mehrfach-Bewertungen auf Google unzulässig
Es kommt vor, dass eine Person mehrere negative Bewertungen über verschiedene Google-Konten abgibt, um einem Unternehmen zu schaden. Diese Art von Mehrfachbewertungen verstößt gegen die Richtlinien von Google und muss von betroffenen Unternehmen nicht toleriert werden.
Rechtlich gesehen könnten Mehrfachbewertungen als unlauterer Wettbewerb angesehen werden. Das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zielt darauf ab, den Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher, Unternehmen und des öffentlichen Interesses zu schützen. Mehrfachbewertungen, die darauf abzielen, das Ansehen eines Unternehmens künstlich zu verbessern oder zu verschlechtern, könnten als Täuschung der Verbraucher interpretiert werden. Dies stellt eine Verzerrung der Marktwahrnehmung dar und könnte als irreführende Werbung oder Geschäftspraktik angesehen werden.
Darüber hinaus könnten Mehrfachbewertungen auch gegen die Nutzungsbedingungen von Bewertungsplattformen wie Google verstoßen. Google selbst verbietet ausdrücklich gefälschte oder irreführende Bewertungen. Die Durchführung solcher Praktiken kann zur Entfernung der Bewertungen und möglicherweise zu weiteren Sanktionen seitens Google führen.
Zusammenfassend sind die Mehrfachbewertungen auf Bewertungsplattformen wie Google rechtlich unzulässig.
Fehlender Geschäftskontakt - Sogenannte "Fake-Bewertungen"
In einem Konflikt um Online-Bewertungen wird die Rechtmäßigkeit oft an der Wahrheit der zugrunde liegenden Fakten gemessen. Wenn beispielsweise eine Bewertung auf einem behaupteten Geschäftskontakt basiert, der tatsächlich nie stattgefunden hat, dann wird dieser Teil der Äußerung als unwahr angesehen. Aus rechtlicher Sicht ist es nur schwer begründbar, dass jemand ein legitimes Interesse daran hat, einen Geschäftskontakt zu bewerten, der nie stattgefunden hat. Ebenso ist es unzulässig, dass Plattformen solche Bewertungen veröffentlichen. Eine Bewertung, die sich auf nicht existierende Erfahrungen stützt, trägt nichts zur konstruktiven Diskussion bei und verfälscht das Bild, das andere Nutzer von den bewerteten Dienstleistungen erhalten.
Negative Bewertung erhalten? Jetzt Media Kanzlei beauftragen
Wir haben uns auf den Umgang mit negativen Bewertungen spezialisiert, da diese ein großes Risiko bürgen, den Ruf und die Geschäftstätigkeit von Unternehmen zu beeinträchtigen. In einer Welt, in der Online-Reputation eine zentrale Rolle spielt, können negative Bewertungen auf Plattformen wie Google erheblichen Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung eines Unternehmens haben. Dies kann zu Umsatzverlusten, Kundenabwanderung und langfristigen Imageschäden führen.
Durch unsere Spezialisierung auf negative Bewertungen bieten wir unseren Mandanten einzigartige Expertise in einem sensiblen und komplexen Rechtsbereich. Unsere Anwälte verstehen die Nuancen des Medienrechts, die für die Bewertung der Rechtmäßigkeit von Online-Bewertungen entscheidend sind.
Ein weiterer Grund für die Spezialisierung ist das wachsende Bedürfnis von Unternehmen, ihre Online-Präsenz zu schützen. Da Kundenbewertungen oft der erste Berührungspunkt für potenzielle Kunden sind, ist es wichtig, dass diese Bewertungen ein genaues und faires Bild des Unternehmens vermitteln. Wir helfen Unternehmen dabei, unrechtmäßige negative Bewertungen zu identifizieren und rechtliche Schritte zu unternehmen, um diese zu entfernen oder zu korrigieren.
Zudem verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der Verhandlung mit Bewertungsplattformen und in der Durchsetzung von Rechtsansprüchen. Dies beinhaltet sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Maßnahmen, um die Interessen ihrer Mandanten zu wahren.
Schlechte Bewertung erhalten? Wir sind auf Reputationsschutz spezialisiert.
- Reputationsschaden vermeiden
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Schlechte Bewertungen sind ärgerlich und meist ruf- und geschäftsschädigend – insbesondere, wenn sie nicht gerechtfertigt sind. Sie oder Ihr Business haben eine schlechte Bewertung erhalten, ohne dafür Anlass gegeben zu haben? Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei helfen Ihnen gerne!
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Biene Bunt15 November 2023Ausgesprochen schnelle und freundliche Rückmeldung. Mein Dank geht dabei insbesondere an Herrn Bönsch, der auch noch spät Abends erreichbar war und alle meine Fragen beantwortet hat. Ich habe mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt und werde die Media Kanzlei gerne überall weiterempfehlenKatja Blondin12 Oktober 2023Ich bin mega zufrieden! Gute Beratung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Ich habe mein Anliegen erklärt und man hat sich sofort an die Arbeit gemacht. Der Fall konnte mit einem einzigen Anschreiben erledigt werden. Kontakt via Telefon und E-Mail. Würde mich immer wieder an diese Kanzlei wenden, wenn auch ich das lieber nicht möchte :)Rita Röscher3 Oktober 2023Als mein Instagram-Account gehackt wurde, nahm ich die rechtliche Hilfe von der Media Kanzlei in Anspruch. Meine Ansprechpartnerin war Lisa-Marie Peter. Durch ihre kompetente, zuverlässige Unterstützung ist der Account wieder in meinem Besitz. Danke, dafür. Ich kann die Kanzlei jedem/jeder empfehlen, der/die einen rechtlichen Beistand in Sachen "Medienrecht" sucht bzw. benötigt.Wien mal anders26 September 2023Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. :)Steffiii Blackmamba26 September 2023Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlenGoogle Gesamtbewertung 4.9 von 5,
basierend auf 133 Bewertungen
Rechtsanwaltskanzlei in den Medien
MEHRFACH AUSGEZEICHNETE KANZLEI
Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
weitere Auszeichnungen:
JUVE Ranking 2020, 2021, 2022 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022