Die Rechte am Freistoßspray- Entschädigung in Millionenhöhe

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Prozess um die Rechte am Freistoßspray

Seit Juni 2019 versucht FIFA bereits, dem Brasilianer Heine Allemagne und seiner Firma Spuni das Patentrecht am Freistoßspray streitig zu machen- und erlebte vor dem Obersten Gerichtshof in Rio de Janeiro nun die Niederlage.

Anerkennung des geistigen Eigentums

Der Weltverband sprach Allemagne seine Rechte wegen „unzureichenden Erfordernissen erfinderischer Tätigkeiten“ ab. Das Urteil bestätigt jedoch nun, dass Allemagnes Erfindung alle Voraussetzungen erfüllte, um als sein geistiges Eigentum angesehen zu werden.

Dieser hatte das Spray im Jahr 2000 erfunden, welches ab 2009 vom südamerikanischen Fußballverband Conmebol genutzt wurde und 2014 erstmals bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien zum Einsatz kam. Mit diesem können Schiedsrichter die Position der Freistoßmauer markieren, ohne dass die Markierung permanent auf dem Spielfeld zu sehen bleibt- vielmehr ist es in der Lage, sich schnell wieder aufzulösen.

Unstreitig handelt es sich also um eine Erfindung, welche die Welt des Fußballs tatsächlich schwer beeinflusst hat. Allemagne rügt hierbei eine jahrelange, missbräuchliche Verwendung eines von ihm patentierten Produkts.

Traumerfolg einer patentrechtlichen Streitigkeit

Der juristische Kampf um die Patentrechtsverletzung gleicht einer modernen Version von „David gegen Goliath“; ein Erfolg eines 23-jährigen Kampfes vor Gericht und auch ein Ergebnis, von dem Anwälte träumen.

Der Erfinder fordert eine Schädigung in Höhe von 40 Millionen US-Dollar. Wie hoch die Entschädigung tatsächlich ausfallen wird, bleibt noch offen.

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