DDG statt TMG – Alle Änderungen im Überblick

Der deutsche Gesetzgeber hat Anpassungen an das EU-Recht vorgenommen, die ab dem 14. Mai 2024 gelten und für Onlineangebote relevant sind. Daher ist es wichtig zu prüfen, ob Sie Ihr Impressum und andere Unterlagen aktualisieren müssen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie dabei am besten vorgehen.

Inhaltsverzeichnis

Das bisherige Telemediengesetz (TMG) ist Geschichte – ab sofort gilt das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Doch was bedeutet das für uns als Nutzer und für Anbieter von Online-Diensten?

Das DDG bringt eine Reihe von Modernisierungen und neuen Regelungen mit sich. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Dienste zu aktualisieren und den Schutz der Nutzer zu stärken. Besonders wichtig sind die neuen Transparenzanforderungen: Anbieter müssen künftig klar und verständlich darüber informieren, wie sie mit Daten umgehen und welche Algorithmen im Einsatz sind.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung illegaler Inhalte. Plattformbetreiber werden stärker in die Pflicht genommen, um Hassrede, Terrorpropaganda und andere illegale Inhalte effizienter zu bekämpfen. Hierzu sind erweiterte Melde- und Löschpflichten vorgesehen.

Für Anbieter von Online-Diensten bedeutet dies, dass sie ihre internen Prozesse anpassen und gegebenenfalls neue Compliance-Maßnahmen einführen müssen. Wir empfehlen Unternehmen, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Kurz:

Das Telemediengesetz (TMG) wird zum Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wird zum Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)

Was muss ich im Impressum ändern?

Betreiber müssen sicherstellen, dass ihr Impressum den aktualisierten rechtlichen Vorgaben entspricht. Hier sind die wichtigsten Änderungen:

  1. Erweiterte Informationspflichten: Zusätzlich zu den bisherigen Angaben wie Name, Anschrift und Kontaktinformationen müssen nun auch Informationen über die eingesetzten Algorithmen und deren Funktionsweise offengelegt werden. Dies betrifft insbesondere Plattformen, die personalisierte Inhalte oder Werbung anzeigen.

  2. Transparenz bei Datenverarbeitung: Unternehmen müssen klar und verständlich erläutern, wie Nutzerdaten verarbeitet und gespeichert werden. Dies umfasst detaillierte Informationen über die Datenerhebung, -nutzung und -weitergabe.

  3. Kontaktstelle für Rechtsangelegenheiten: Das DDG verlangt die Benennung einer spezifischen Kontaktstelle für rechtliche Anfragen, insbesondere im Zusammenhang mit illegalen Inhalten. Diese Kontaktstelle muss im Impressum angegeben werden und für Behörden leicht erreichbar sein.

  4. Aktualisierungspflichten: Änderungen an den rechtlichen Rahmenbedingungen oder internen Prozessen müssen zeitnah im Impressum aktualisiert werden. Dies erfordert eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der angegebenen Informationen.

Muss ich Cookie-Einwilligungen und Dokumente anpassen?

Ja, die wichtigsten Anpassungen haben wir nachfolgend aufgeführt:

  1. Cookie-Einwilligungen: Die Einwilligungen für die Nutzung von Cookies müssen transparenter und detaillierter gestaltet werden. Nutzer müssen klar und verständlich informiert werden, welche Daten durch Cookies gesammelt werden, zu welchen Zwecken sie verwendet werden und wie lange sie gespeichert bleiben. Es muss eine einfache Möglichkeit zur Einwilligung und Ablehnung von Cookies geben.

  2. Datenschutzerklärungen: Datenschutzerklärungen müssen aktualisiert werden, um den neuen Transparenzanforderungen gerecht zu werden. Dies beinhaltet detaillierte Informationen über die Datenverarbeitungsprozesse, die eingesetzten Algorithmen und die Rechte der Nutzer.

  3. AGB und Impressum: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und das Impressum müssen angepasst werden, um die neuen Anforderungen des DDG zu berücksichtigen, einschließlich der Benennung einer Kontaktstelle für rechtliche Anfragen und der Festlegung von Moderationsregeln.

Neue Tranzparenzpflichten in Kraft

Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) ergeben sich wichtige Änderungen, die insbesondere für Anbieter von Online-Diensten relevant sind:

 

Kontaktstelle für Behörden benennen (Art. 11 DSA)

Das DDG verlangt, dass Anbieter digitaler Dienste eine spezifische Kontaktstelle für rechtliche Anfragen durch Behörden einrichten. Diese Kontaktstelle muss im Impressum klar ersichtlich sein. Ziel ist es, eine effiziente Kommunikation zwischen Behörden und Anbietern zu gewährleisten, insbesondere bei der Bekämpfung illegaler Inhalte. Die Kontaktstelle sollte leicht erreichbar und in der Lage sein, schnell auf Anfragen zu reagieren.

Moderationsregeln in den AGB festlegen (Art. 14 DSA)

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Festlegung von Moderationsregeln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Anbieter müssen klar definieren, wie sie mit nutzergenerierten Inhalten umgehen, welche Inhalte verboten sind und wie Verstöße gegen diese Regeln geahndet werden. Diese Transparenz hilft Nutzern, die Richtlinien der Plattform besser zu verstehen und fördert ein sicheres Online-Umfeld.

Transparenzberichte über Moderationsmaßnahmen

Für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro besteht zudem die Pflicht, regelmäßige Transparenzberichte über durchgeführte Moderationsmaßnahmen zu veröffentlichen. Diese Berichte sollen aufzeigen, wie oft und aus welchen Gründen Inhalte entfernt oder gesperrt wurden, um die Nachvollziehbarkeit und Fairness der Moderationspraktiken zu gewährleisten.

Wann muss die Änderung vorgenommen werden?

Die Änderungen müssen ab dem 14. Mai 2024 vorgenommen werden. Wir empfehlen diese zeitnah umzusetzen.

Was hat sich im Hinblick auf die Haftung für Nutzerinhalte verändert?

Mit dem neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sind die Haftungsregelungen für Nutzerinhalte umfassend überarbeitet worden. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Detail:

  1. Erweiterte Überwachungspflichten

Plattformbetreiber müssen nun aktiv Maßnahmen ergreifen, um illegale Inhalte auf ihren Diensten zu erkennen und zu entfernen. Dies bedeutet, dass sie Technologien und Algorithmen einsetzen müssen, um solche Inhalte zu identifizieren. Zudem sind sie verpflichtet, klare und effektive Melde- und Beschwerdeverfahren bereitzustellen, damit Nutzer und Dritte potenziell illegale Inhalte melden können. Die Betreiber müssen diese Meldungen zeitnah prüfen und gegebenenfalls die Inhalte entfernen oder sperren. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass illegale Inhalte unbemerkt bleiben und sich weiterverbreiten.

  1. Schnellere Reaktionszeiten

Das DDG schreibt vor, dass Plattformbetreiber auf Beschwerden und Anfragen sowohl von Nutzern als auch von Behörden unverzüglich reagieren müssen. Dies bedeutet, dass sie ihre internen Abläufe so gestalten müssen, dass eine schnelle Bearbeitung und Beantwortung von Anfragen gewährleistet ist. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die im Impressum benannte Kontaktstelle für rechtliche Anfragen, die leicht erreichbar sein muss. Diese Kontaktstelle soll sicherstellen, dass behördliche Anfragen schnell bearbeitet werden können, insbesondere wenn es um die Entfernung von illegalen Inhalten geht.

  1. Transparenz und Dokumentation

Plattformen sind verpflichtet, ihre Maßnahmen zur Moderation von Inhalten transparent zu machen. Für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro besteht die Pflicht, regelmäßige Transparenzberichte zu veröffentlichen. Diese Berichte müssen detailliert aufzeigen, wie oft und aus welchen Gründen Inhalte entfernt oder gesperrt wurden. Dies umfasst auch Informationen über die eingesetzten Technologien und Algorithmen zur Inhaltsmoderation. Ziel ist es, die Nachvollziehbarkeit und Fairness der Moderationspraktiken zu gewährleisten und das Vertrauen der Nutzer in die Plattform zu stärken. Transparenzberichte sind ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Moderationsmaßnahmen gerecht und verhältnismäßig sind.

Praxistipp und Kurzfassung

  1. Cookie-Einwilligungen: Die Einwilligungen für die Nutzung von Cookies müssen transparenter und detaillierter gestaltet werden. Nutzer sollen klar und verständlich informiert werden, welche Daten durch Cookies gesammelt werden, zu welchen Zwecken sie verwendet werden und wie lange sie gespeichert bleiben. Es muss eine einfache Möglichkeit zur Einwilligung und Ablehnung von Cookies geben.

  2. Datenschutzerklärungen: Datenschutzerklärungen müssen aktualisiert werden, um den neuen Transparenzanforderungen gerecht zu werden. Dies beinhaltet detaillierte Informationen über die Datenverarbeitungsprozesse, die eingesetzten Algorithmen und die Rechte der Nutzer.

  3. AGB und Impressum: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und das Impressum müssen angepasst werden, um die neuen Anforderungen des DDG zu berücksichtigen, einschließlich der Benennung einer Kontaktstelle für rechtliche Anfragen und der Festlegung von Moderationsregeln.

Wir empfehlen, Webseiten, Datenbanken und Dokumentvorlagen sorgfältig nach Verweisen auf das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) zu durchsuchen und die entsprechenden Passagen in DDG und TDDDG anzupassen.

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