Datenschutzrecht anwalt

Wir unterstützen Sie in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei sind Ihnen in allen Fragen rund um das Datenschutzrecht gerne behilflich. Wir können Ihnen eine realistische Einschätzung der Erfolgschancen eines Vorgehens sowie der möglichen Kosten geben.

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.

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Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
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Legal 500 Media Kanzlei
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Das Datenschutzrecht beinhaltet sämtliche Regelungen bezüglich der Erhebung, Speicherung, Übermittelung oder sonstiger Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Im weiteren Sinne umfasst es alle Gesetze, Vereinbarungen, Anordnungen und Gerichtsentscheidungen, die generell dem Schutz der Privatsphäre dienen.

Kernbereich des Datenschutzrechts ist der Schutz der informationellen Selbstbestimmung jedes Einzelnen.

Das datenschutzrecht versucht als primäre Aufgabe das Gleichgewicht zwischen dem Datenschutz des Einzelnen und berechtigten Interessen der Allgemeinheit aber auch öffentlicher und privater Datenverarbeiter zu halten.

Die immer weiter fortschreitende Digitalisierung in fast allen Lebensbereichen führt dazu, dass das Datenschutzrecht immer mehr an Wichtigkeit hinzugewinnt, weshalb es sich lohnt einen besonderen Augenmerk darauf zu richten.

 

Was sind personenbezogene Daten?

Die Legaldefinition für den Begriff der personenbezogenen Daten findet sich in Art. 4 Nr. 1 DSGVO.

Personenbezogene Daten sind demnach:

„alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.“

Beispiele für personenbezogene Daten sind:

    • Nachname und Vorname
    • Wohnadresse
    • Kennnummern (Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, Nummer bei der Krankenversicherung)
    • E-Mail-Adressen
    • IP-Adressen
    • Telefonnummern oder Handy Nummern
    • Bankdaten
    • Standortdaten

Unbedenklich, da nicht vom Anwendungsbereich umfasst, sind anonymisierte Daten. Bei solche Daten wurden durch die Anonymisierung der Personenbezug unmöglich gemacht.

Pseudonymisierte Daten hingegen fallen unter den Begriff der personenbezogenen Daten. Der Grund dafür ist, dass ist die Zuordnung der Information zu der individuellen betroffenen Person unter Hinzuziehung additionaler Informationen weiterhin möglich ist.   

Dadurch, dass es sich beim Datenschutzrecht um ein sehr weites Feld handelt, gibt es eine Vielzahl an Rechtssätzen und Gesetzen.

Ausgangspunkt für die rechtlichen Vorschriften des Datenschutzrechts ist das Grundgesetz, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses leitet sich aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes ab. Dort heißt es:

Art 2 

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

 

Art 1 

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

 

Mithilfe des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung soll jeder selbst darüber entscheiden können, welche personenbezogenen Daten er von sich preisgeben möchte und wer sie verwerten darf. Es handelt sich dabei um eine Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, welche erst 1983 durch das „Volkszählungsurteil“ des Bundesverfassungsgericht herausgearbeitet wurde.

Bereits in der EU-Grundrechtecharta ist festgelegt, dass personenbezogenen Daten nur nach Treu und Glauben für bestimmte Zwecke und mit der Einwilligung des Betroffenen oder auf gesetzlichen Grundlage verarbeitet werden dürfen.

Nach Art. 8 der Grundrechtecharta hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Zudem sind das Recht auf Auskunft und das Recht auf Berichtigung geregelt. Auch die Prüfung des Datenschutzes durch unabhängige Beteiligte wird garantiert.

Art. 8 - Schutz personenbezogener Daten

(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

(2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.

(3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.

 

Die Vorschriften der DSGVO wurden 2018 eingeführt. Es handelt sich dabei um eine europäische Verordnung, weshalb die DSGVO unmittelbar Anwendung findet. Das hat zur Folge, dass sich jeder, der von die DSGVO berührenden Handlungen betroffen ist, sich auf ihre Vorschriften berufen kann und durch diese geschützt wird.

Nationale Umsetzung erfährt die DSGVO durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das BDSG wiederum wird durch die Landesdatenschutzgesetze ergänzt. Die Vorschriften des BDSG sind im Speziellen für Behörden wichtig, da für diese die Vorschriften der DSGVO keine Anwendung finden.

Gemäß Art. 15 DSGVO hat jeder Betroffene das Recht, von dem Datenschutzverantwortlichen eine Bescheinigung darüber zu fordern, welche Daten zu welchem Zweck in welchem Umfang gespeichert wurden und über die Dauer der Speicherung.

Der Datenverantwortliche hat dagegen den Betroffenen darüber zu eröffnen, dass er ein Recht auf Berichtigung und gegebenenfalls auf Löschung hat und sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren kann, wenn er der Ansicht ist, dass seine datenschutzrechtlichen Interessen verletzt worden sind. 

Die Rechtsprechung neigt in letzter Zeit immer öfter zu Schadensersatzansprüchen auf Grund von Datenschutzverstößen. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann dabei für immaterielle Schäden bestehen aber auch für materielle Schäden.

Der datenschutzrechtliche Schadensersatzanspruch ist in Art. 82 Abs. 1 DSGVO geregelt.

  Art. 82 Abs. 1 DSGVO

 Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.

Ergänzt wird dieser Anspruch durch die die allgemeinen zivilrechtlichen Haftungsbestimmungen.

 Für die Einschätzung Ihrer Ansprüche im konkreten Fall kontaktieren Sie uns gerne.

Datenschutzrecht und Strafrecht

Für einen Verstoß gegen Datenschutzrecht kann eine natürliche Person auch strafrechtlich belangt werden, wenn Sie wissentlich nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl von Personen, ohne hierzu berechtigt zu sein, einem Dritten übermittelt oder auf andere Art und Weise zugänglich macht und hierbei gewerbsmäßig handelt. Betroffenen Personen drohen in diesem Zusammenhang eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, das folgt aus Art. 84 DSGVO i.V. m. § 42 Abs. 1 BDSG.

Gem. Art. 84 DSGVO i.V. m. § 42 Abs. 2 BDSG drohen sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahre oder eine Geldstrafe, wenn die natürliche Personen personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, ohne hierzu berechtigt zu sein, verarbeitet oder durch unrichtige Angaben erschleicht und hierbei zusätzlich gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen.

Art. 84 DSGVO Sanktionen

Die Mitgliedstaaten legen die Vorschriften über andere Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung – insbesondere für Verstöße, die keiner Geldbuße gemäß Artikel 83 unterliegen – fest und treffen alle zu deren Anwendung erforderlichen Maßnahmen. 2Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

 

42 BDSG Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl von Personen, ohne hierzu berechtigt zu sein,

1.    einem Dritten übermittelt oder

 

2.    auf andere Art und Weise zugänglich macht

 

und hierbei gewerbsmäßig handelt.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind,

1.    ohne hierzu berechtigt zu sein, verarbeitet oder

 

2.    durch unrichtige Angaben erschleicht

 

und hierbei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind die betroffene Person, der Verantwortliche, die oder der Bundesbeauftragte und die Aufsichtsbehörde.

(4) Eine Meldung nach Artikel 33 der Verordnung (EU) 2016/679 oder eine Benachrichtigung nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 darf in einem Strafverfahren gegen den Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden oder seine in § 52 Absatz 1 der Strafprozessordnung bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung des Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden verwendet werden.

Wir können Ihnen dabei helfen die strafrechtlichen Risiken bei Ihren Datenverarbeitungsprozessen zu erkennen und zu minimieren. Für den Fall, dass es bereits zu Verstöße gekommen ist, beraten wir Sie selbstverständlich wegen der Verteidigung in dem strafrechtliche Verfahren.

Wir helfen aber auch Betroffenen im Fall von Verstößen Dritter, indem wie Sie zum Beispiel bei der Strafanzeige unterstützen und wegen der weiteren rechtlichen Schritte beraten.

Datenschutzrecht und öffentliches Recht

Das Datenschutzrecht betrifft auch juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie Gemeinden, Krankenkassen oder kommunale Eigenbetriebe und da mittlerweile eine Präsenz auf Internetseiten vorausgesetzt wird und es auch bei anderen Leistungen oftmals zu Schnittstellen mit der Datenverarbeitung kommt, ist die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften ein wichtiger Punkt.

Auch hier müssen – mitunter strengere und kompliziertere – datenschutzrechtliche Regelungen beachtet werden, nämlich die von der DSGVO und dem BDSG abweichenden, landesspezifischen Datenschutzrechte. Das Gleiche kann für Religionsgemeinschaften gelten.

Auf Grund dessen ist die überwiegende Anzahl der online verfügbaren oder für Unternehmen erstellte Datenschutzerklärungen für die öffentlich-rechtlichen Zwecke unbrauchbar.

Und auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Rundfunk- und Medienanstalten sind die allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen nur eingeschränkt anwendbar. Grund dafür ist das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit, das neben dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beachtet werden muss.

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Medienunternehmen gilt weitestgehend das sogenannte Medienprivileg, das bedeutet, dass die Datenverarbeitung für die speziellen journalistischen Zwecke freigestellt sind. Die Fälle, in denen die Datenschutzrechte doch greifen, gelten jedoch auch besonders zu bewerten, denn auch beim Rundfunk besteht ein Auskunftsrecht, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der Auskunftsanspruch kann jedoch wegen des sog. Quellenschutz beschränkt sein, soweit die journalistische Aufgabe des Veranstalters durch Ausforschung des Informationsbestandes beeinträchtigt würde oder dadurch Rückschlüsse auf Mitarbeiter oder Informanten möglich würden.

Auch das Thema Video Überwachung in öffentlichen Räumen kann datenschutzrechtlich eine Rolle spielen.

Wir können Sie im Hinblick auf diese öffentlich-rechtlichen Besonderheiten gerne beraten, insbesondere auch durch unsere Fachkenntnisse bezüglich der Schnittstelle zum Presse- und Medienrecht.

Gerichtliches und außergerichtliches Vorgehen im Datenschutzrecht

Die Abmahnung kommt - neben den meisten anderen zivilrechtlichen Bereichen - auch im Datenschutzrecht in Betracht. Sie ist ein außergerichtliches Instrument mit dem gefordert wird ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen.

Wir können zum einen Abmahnungen für Sie erstellen, zum anderen aber auch Abhilfe schaffen im Fall einer Abmahnung gegen Sie, zum Beispiel durch:

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Aussprache einer Gegenabmahnung
  • Erhebung einer Negativen Feststellungsklage auf Feststellung, dass die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen

Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs auf Auskunft über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten bei Behörden oder Unternehmen. Diese Auskunft ist wichtig, da sie meistens den Grundstein für die Geltendmachung eines Schadensersatz-, Berichtigungs- oder Löschungsanspruches bildet.

Mit der Klage kann u.a. der Anspruch auf Schadensersatz oder der Löschungsanspruch geltend gemacht werden.

Eine Klage ist immer durch substantiierten Vortrag sowie entsprechende Beweise zu belegen.

Die Media Kanzlei war bereits in der Vergangenheit in unzähligen gerichtlichen Verfahren wegen Datenschutz Verstößen sehr erfolgreich.

Seit 1986 hat das Gremium 797 Rügen ausgesprochen. Die mit Abstand meisten, nämlich 219, kassierte die „Bild“ - das entspricht mehr als einem Viertel aller erteilten Rügen. Auf Platz zwei des Rügen-Rankings folgt mit 21 Verstößen gegen den Pressekodex die „B.Z.“ vor der „Coupé“ mit 16 Einträgen.

Einen Ausschnitt der im Jahr 2021 ausgesprochenen Rügen haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

  • BILD Online (0809/20/2): "Lehrer-Paar in Heide-Villa ermordet", Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit), Rüge veröffentlicht am 27.04.2021
  • MITTELBAYERISCHE ZEITUNG (1081/20/2): "Wenn spät im Rathaus noch Licht ist", Ziffer 6 (Trennung von Tätigkeiten), Rüge veröffentlicht am 11.08.2021
  • Z. + Online (1095/20/2): "Hat linker Wirrkopf das Auto abgefackelt?" / "Prozess um Auto-Brandstiftung - Freispruch für Angeklagten", Ziffern 13 (Vorverurteilung) und 8 (Schutz der Persönlichkeit), Rüge veröffentlicht am 27.04.2021
  • MERIAN (1105/20/3): "Für alle Fälle: 3 Fragen an...", Ziffer 7 (Trennung von Werbung und Redaktion)
  • BILD Online (1147/20/2): "10 000 Dollar Cash für einen Retweet von Trump", Präambel des Pressekodex (Verpflichtung für das Ansehen der Presse), Rüge veröffentlicht am 27.04.2021
  • ZEIT-MAGAZIN (1284/20/3): "Zuhause ist es am schönsten", Ziffer 7 (Trennung von Werbung und Redaktion), Rüge veröffentlicht am 05.05.2021
  • LUDWIGSBURGER KREISZEITUNG (1312/20/1): "Verliebter Afghane vor Gericht", Ziffer 12 (Diskriminierungen), Rüge veröffentlicht am 08.05.2021
  • GRAZIA (1342/20/3): "Mama werden ist ein Prozess", Ziffer 7 (Trennung von Werbung und Redaktion), Rüge veröffentlicht am 22.04.2021
  • NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG Online (1345/20/3): "Fraunhofer-Institut: Extrakt aus Glandorf wirkt gegen Coronavirus“, Ziffer 2 (Sorgfalt) und Ziffer 14 (Medizinberichterstattung), Rüge veröffentlicht am 17.04.2021
  • VOLKSSTIMME Online (0028/21/1), Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) nicht-öffentliche Rüge, deshalb ohne Angabe der Überschrift
  • WESTFALEN-BLATT Online (0033/21/3): Instagram-Post zu Modemachern in der Region, Ziffer 7 (Trennung Werbung und Redaktion), Rüge veröffentlicht am 05.05.2021
  • BILD Online (0044/21/1): "Jana (19) erstochen im Auto", Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit), Rüge veröffentlicht am 27.04.2021
  • BILD AM SONNTAG + Online (0048/21/1): "Drogendealer rast Polizisten-Paar tot" / "Das Polizisten-Paar, das der Drogendealer tot raste", Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit), Online-Rüge veröffentlicht an 27.04.2021
  • BILD Online (0071/21/2): "Es sterben weniger Menschen, als täglich gemeldet werden", Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde) und Ziffer 14 (Medizinberichterstattung), Rüge veröffentlicht am 27.04.2021
  • BILD Online (0078/21/1): "In diesem Auto ertranken Vater (43) und Sohn (9), Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit), Rüge veröffentlicht am 27.04.2021
  • BILD AM SONNTAG + Online (0122/21/1): "Daniel K. ließ nur seine Hunde leben" / "Die heile Welt war nur eine Fassade", Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit), Online-Rüge veröffentlicht am 17.08.2021
  • GRIESHEIMER ANZEIGER (0124/21/1): "'Pono Bowl’s‘ – Die gesunde Schüssel“, Ziffer 7 (Trennung Werbung und Redaktion), Ziffer 2 (Sorgfaltspflicht) und Ziffer 6 (Trennung von Tätigkeiten), Rüge veröffentlicht am 10.07.2021
  • BILD Online (0170/21/1): "Die privaten Nachrichten von Kasia an Boatengs Ex", Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit), Rüge veröffentlicht am 17.08.2021
  • BILD (0208/21/1): "BILD Live ist die Stimme des Volkes", Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit)
  • PALSTEK (0211/21/2): "Watt aus Knoten", Ziffer 6 (Trennung von Tätigkeiten), Rüge veröffentlicht am 23.10.2021
  • BILD Online (0217/21/2): "Wenn Kinder Kinder töten", Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit), Rüge veröffentlicht am 17.08.2021
  • COMPUTERBILD Online (0239/21/3): "Stiftung Warentest testet FFP2-Masken: Sieger von 3M im Angebot", Ziffer 7 (Trennung Werbung und Redaktion), Rüge veröffentlicht am 06.07.2021
  • BRIGITTE MOM (0243/21/3): "Wir hatten enormes Glück", Ziffer 7 (Trennung Werbung und Redaktion), Rüge veröffentlicht am 07.09.2021
  • FULDAER ZEITUNG (0270/21/3): Titelseite / Advertorial, Ziffer 7 (Trennung Werbung und Redaktion), Rüge veröffentlicht am 02.09.2021
  • WUNDERWEIB.DE (0297/12/2): "Daniel Küblböck lebt: Jetzt kommt alles raus", Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit), Rüge veröffentlicht am 21.06.2021
  • BILD + Online (0303/21/2): "Marvin K. (24) in Holland festgenommen! / Der Killer wohnte im Gästezimmer", Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit), Online-Rüge veröffentlicht am 17.08.2021
  • ESTFALENPOST Online (0305/21/3): "Arzt aus Lennestadt 'Vitamin D schützt vor Tod an Corona'", Ziffer 7 (Trennung Werbung und Redaktion), Rüge veröffentlicht am 03.07.2021
  • BILD Online (0312/21/1): "Boateng rechnet mit seiner Ex ab", Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit), Rüge veröffentlicht am 17.08.2021
  • GOOD HEALTH (0342/21/3): "Dossier Gelenke - Trotz Arthrose aktiv in den Frühling", Ziffer 7 (Trennung Werbung und Redaktion)
  • HÖRZU (0360/21/3): "Was den Gelenken im Winter gut tut", Ziffer 7 (Trennung Werbung und Redaktion), Rüge veröffentlicht am 16.07.2021
  • TV MOVIE (0398/21/3): "Augen ganz natürlich schützen", Ziffer 7 (Trennung Werbung und Redaktion)
  • BILD Online (0416/21/1): "US-Cop erschießt 15-Jährige vor laufender Kamera", Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit), Rüge veröffentlicht am 17.08.2021
  • HÖRZU (422/21/3): "Keine Chance für Bluthochdruck“ / „Welche Aminosäure hält unseren Körper fit?“, Ziffer 7 (Trennung von Werbung und Redaktion)
  • BILD Online (448/21/1): "Warum zerstörte der Vater dieses Glück?“, Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit), Rügen veröffentlicht am 05.11.2021
  • HÖRZU (471/21/3): "Hallo, Doktor!“, Ziffer 7 (Trennung von Werbung und Redaktion)
  • TV14 (496/21/3): "Wie macht man den besten Käse der Welt?“, Ziffer 7, (Trennung von Werbung und Redaktion)
  • BILD Online (500/21/1): "So tapfer kämpft sich Eitan (5) zurück ins Leben“ / "Eitan weiß noch nicht, dass seine Familie tot ist“ / "Eitan (5) hat die Augen geöffnet“ / "Das waren Eitans erste Worte nach dem Koma“, Ziffern 1 (Achtung der Menschenwürde), 8 (Schutz der Persönlichkeit) und 11 (Sensationsberichterstattung), Rüge veröffentlicht am 05.11.2021
  • BILD + Online (502/21/1): „Das letzte Foto aus der Todesgondel“, Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit), Onlinerüge veröffentlicht am 05.11.2021
  • COSMOPOLITAN (530/21/1): "Corona-Schock: Horror-Studie in Israel veröffentlicht“, Ziffern 2 (Sorgfalt), 3 (Richtigstellung) und 14 (Medizin-Berichterstattung)
  • FRAU IM SPIEGEL (559/21/3): "Ich heirate ihn aus tiefster Liebe“, Ziffer 7 (Trennung von Werbung und Redaktion), Rüge veröffentlicht am 20.10.2021
  • CICERO Online (562/21/1): "Mein erstes Mal“, Ziffer 4 (Grenzen der Recherche), Rüge veröffentlicht am 02.11.2021
  • BILD Online (586/21/1): "Mutter lässt Tochter (3) von Balkon fallen“, Ziffer 8, Rüge veröffentlicht am 05.11.2021
  • BILD Online (731/21/2): "Frau springt ohne Bungee-Seil von 50-Meter-Brücke“, Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit), Rüge veröffentlicht am 05.11.2021
  • BILD Online (732/21/1): "Ganze Familie von Flut verschluckt!“, Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit), Rüge veröffentlicht am 05.11.2021
  • BILD Online (747/21/2): "Rundflug in den Tod“, Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit), Rüge veröffentlicht am 05.11.2021
  • BILD Online (0584/20/1): „Sido greift Kamerateam an / So wurden wir sexuell belästigt“, Ziffer 2 (Sorgfaltspflicht)
  • DE (0720/21/1): „Asteroid nimmt Kurs auf Erde: Experten berechnen Einschlag für 2022“, Ziffer 2 (Sorgfaltsflicht), Rüge veröffentlicht am 15.12.2021
  • WILHELMSHAVENER ZEITUNG (0834/21/3): Verschiedene Listen von Anwälten und Ärzten, Ziffer 7 (Trennung von Werbung und Redaktion), Rüge veröffentlicht am 11.12.2021
  • PICKUP CAMPER (0771/21/3): Vollständige Ausgabe vom 01.08.2021, Ziffer 7 (Trennung von Werbung und Redaktion)
  • BILD Online (0774/21/1): „Von diesem Richter werden wir zur Kasse GEZwungen“, Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit)
  • TV HÖREN UND SEHEN (0802/21/3): „Knie-Arthrose stoppen / Dem Kopfschmerz keine Chance geben“, Ziffer 7 (Trennung von Werbung und Redaktion)
  • DIE AKTUELLE (808/21/1): „Queen Elisabeth: Heimweh nach Philip!“, Ziffer 2 (Sorgfaltspflicht)
  • BILD Online (0816/21/3): „Ich fuhr mit 8 Weinschorlen und zwei Long Island Ice Tea“, Ziffer 7 (Trennung von Werbung und Redaktion)
  • DE (0934/21/1): „Leichenfund am Untersberg“, Ziffer 2 (Sorgfaltspflicht)
  • BILD + Online (924/21/1): "Drei Freunde sterben nach Disco-Nacht", Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit)
  • FRANKFURTER NEUE PRESSE Online (0937/21/1): „Asteroid rast auf Erde zu – Experten rechnen mit Einschlag im Jahr 2022“, Ziffer 2 (Sorgfaltspflicht), Rüge veröffentlicht am 15.12.2021
  • NORDBAYERISCHER KURIER (0942/21/1): „Wir schaffen neue Parallelgesellschaften“, Ziffer 2 (Sorgfaltspflicht) und 12 (Diskriminierungen), Rüge veröffentlicht am 17.12.2021
  • BILD Online (0953/21/2): „Wir haben die vermisste Shalomah (11)!“, Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit)
  • BILD Online (0963/21/2): „Interview mit einem Kindermörder“, Ziffer 8 (Persönlichkeitsschutz) und Ziffer 11 (Sensationsberichterstattung)
  • AUTOZEITUNG (0977/21/3): „Sportprogramm“, Ziffer 7 (Trennung von Werbung und Redaktion)

(Stand: 03.01.2022; Quelle: Presserat, https://www.presserat.de/ruegen-presse-uebersicht.html)

Die Durchsetzung von Ansprüchen im Datenschutzrecht – Rechtsanwalt empfohlen

Datenschutzangelegenheiten haben oftmals eine hohe Komplexität. Fachwissen sowie kollegialer Austausch sind für die Einschätzung und Bearbeitung unabdingbar. Wir beraten Sie gerne zu dem weiteren möglichen Vorgehen.

Achtung! Ob z.B. eine Verstoß vorliegt, kann nur im Einzelfall und grundsätzlich nicht von einem Laien beurteilt werden. Auch die Beurteilung unbestimmter Rechtsbegriffen wie z.B. der „Erforderlichkeit“ oder „berechtigten Interessen“ muss mit der erforderlichen Fachkenntnis vorgenommen werden. Trotz der hohen praktischen Relevanz des Datenschutzrechts gibt es wenig Rechtsprechung. Sind Sie der Ansicht, Ihnen wurde Unrecht getan, holen Sie unbedingt anwaltlichen Rat ein! Ein unberechtigtes Vorgehen, kann fatale Konsequenzen für Sie haben! Sollten Sie einen Dritten beispielsweise unberechtigt abmahnen, riskieren Sie, dass der Gegner wiederum prozessuale Schritte gegen Sie einleitet, und tragen darüber hinaus sämtliche Kosten des Gegners.

Eine Datenschutzerklärung muss z.B. dann abgegeben werden, wenn durch den Besuch einer Internetseite Daten erhoben, gespeichert oder/und anderweitig verarbeitet werden, dabei dient die Datenschutzerklärung der Umsetzung der Informationspflicht gemäß der DSGVO. Aber auch in der analogen Welt sind Datenschutzerklärungen notwendig.

Damit die Datenschutzerklärung auch zur konkreten Nutzung passt und den inhaltlichen Anforderungen entspricht, ist eine professionelle Erarbeitung unabdingbar, um keine Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder sogar Bußgelder zu riskieren.

Durch die Entwicklung der vergangenen Jahre ist es heute kein Geheimnis mehr, dass im Bereich des Datenschutzes ein einheitliches Management im Unternehmen umgesetzt werden muss.

Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass die Forderungen des Datenschutzrechts eingehalten werden. Die Kernpunkte sind dabei zum einen alle Geschäfts Prozesse, bei denen es zu einer Erhebung, Nutzung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommt, so auszugestalten, dass sie den rechtlichen Rahmenbedingungen genügen und gleichzeitig den Prozess möglichst zu vereinfachen und zu optimieren, zum anderen aber auch Datenschutzverstöße zu erkennen und richtig zu agieren.

Wir können als externe Berater dabei helfen die enormen Anforderungen umzusetzen, indem wir ein Managementsystem etablieren. Ein solches System umfasst beispielsweise Meldekonzepte bei Verstößen oder Löschkonzepte der personenbezogenen Daten.

Wir beraten unserer Mandanten bei deren Aktivitäten auf den verschiedenen Social Media Plattformen wie Instagram, Snapchat, Twitter, Facebook, YouTube oder auch private Blogs, in allen rechtlichen Belangen.

Auch das Datenschutzrecht kann bei den verschiedenen Interaktionen in den sozialen Netzwerken eine wichtige Rolle spielen.  Es gibt allerhand Fälle, bei denen Abmahnungen und hohe Bußgelder drohen. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es sich rentiert, das persönliche Social-Media-Konzept vor ab durch unsere Fachanwälte für Datenschutzrecht prüfen zu lassen.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei als Fachanwältinnen und Fachanwälte für Datenschutzrecht

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei sind Ihnen in allen Fragen rund um das Datenschutzrecht gerne behilflich. Wir können Ihnen eine realistische Einschätzung der Erfolgschancen eines Vorgehens sowie der möglichen Kosten geben.

Aktuelle Fälle im Datenschutzrecht

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat das viel besprochene Urteil des Landgerichts Darmstadt (13 O 244/19) hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs aufrechterhalten und unserem Mandanten insofern Recht gegeben. Den weitergehenden Anspruch auf Zahlung eines Schadensersatzes nach Art. 82 DS-GVO hat es jedoch zurückgewiesen und das landgerichtliche Urteil dahingehend abgeändert. Was genau passiert ist, lesen Sie hier.

Die Media Kanzlei erreichen in letzter Zeit vermehrt Anfragen von Mandanten, welche eine Abmahnung wegen eines vermeintlichen Datenschutzverstoßes erhalten haben. In der Abmahnung wird regelmäßig das Unterlassen des gerügten Verhaltens sowie ein Auskunfts- und Schadensersatzanspruch aus der DSGVO geltend gemacht. Unter anderem Kanzleien wie die RAAG Kanzlei Dikigoros Kairis sind dabei aufgefallen. Mehr dazu finden Sie hier.

Die beiden Anwälte der Media Kanzlei Dr. Severin Riemenschneider und Marina Lutz haben im Journal für Datenschutz und Datensicherheit - DuD, 45(6), 371-374 – den Artikel „Hate Speech & Shitstorms als Kampfmittel organisierter Strukturen“ veröffentlicht. Zum Artikel.

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Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei sind spezialisiert auf das Medienrecht.

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Stellenangebote im Datenschutzrecht

Unser Team besteht aus Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die lieben, was sie tun. Rechtlich wie technisch arbeiten wir auf höchstem Niveau und nehmen für uns in Anspruch, zu den Experten in unserem Fach zu zählen. Wir arbeiten täglich mit Spaß und Freude und können uns für unsere spannenden Fälle jedes Mal aufs Neue begeistern.

Interessieren auch Sie sich für das, was uns am Herzen liegt und möchten Teil unseres Teams werden? Wir sind auf der Suche nach engagierten und fähigen Kolleginnen oder Kollegen und setzen dabei auf fachliche Expertise und akademische Exzellenz. Bewerben Sie sich gerne bei uns.

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