Schadensersatz und Unterlassung wegen Datenschutzverstoß – BGH verhandelt über einen Fall der Media Kanzlei und will EuGH vorlegen

Erfolgsgeschichte

Schadensersatz und Unterlassung wegen Datenschutzverstoß - BGH verhandelt über einen Fall der Media Kanzlei und will EuGH vorlegen

Am 11.07.2023 hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs über einen Fall der Media Kanzlei verhandelt (VI ZR 97/22). Der Mandant hat während seines laufenden Arbeitsverhältnisses bei einem anderen Unternehmen Gespräche mit einem potentiellen neuen Arbeitgeber – einer Bank – geführt. Die Kommunikation lief dabei über ein Online-Karrierenetzwerk. Der Mandant erfuhr dann von einem Kollegen aus derselben Branche – der sich auf dieselbe Stelle beworben hatte – dass die Bank eine Nachricht, die eigentlich für den Mandanten bestimmt war, an den Kollegen versendet hatte. Darin enthalten waren unter anderem Angaben zu Gehaltsvorstellungen und weitere vertrauliche Informationen. Die Bank wusste darum, dass sie die persönlichen und höchst brisanten Informationen über den Mandanten an unbeteiligte Dritte versendet hatte, hat den Mandanten darüber jedoch nicht informiert.

Die Media Kanzlei vertrat den Mandanten zunächst vor dem Landgericht Darmstadt, dann vor dem OLG Frankfurt am Main und machte für ihn Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und Verstößen gegen die DS-GVO geltend.

Das OLG Frankfurt entschied größtenteils für unseren Mandanten und wies nur die Schadensersatzansprüche ab. Insofern ließ das OLG jedoch die Revision zum Bundesgerichtshof zu, denn die Frage, wann ein Schadensersatzanspruch wegen einer Datenschutzverletzung besteht, ist noch immer unklar.

Der vorsitzende Richter des BGH hat in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass – trotz des Urteils des EuGH vom 04.05.2023 /C-300/21) – noch immer Klärungsbedarf auf Unionsebene besteht. Der Bundesgerichtshof erwägt daher, das Verfahren der Media Kanzlei dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen und diesen dazu zu befragen, ob der gegebene Verstoß einen Schadensersatzanspruch rechtfertigt und, ob ein Unterlassungsanspruch aus Art. 17 DS-GVO das Bestehen von Wiederholungsgefahr voraussetzt.

Um die Rechte unserer Mandanten wegen Datenschutzverstößen verteidigen zu können, ist es unbedingt nötig, dass derartige Fragen auf höchster Ebene – hier vor dem Europäischen Gerichtshof – geklärt werden. Die Entscheidung des EuGH wird Auswirkungen auf eine Vielzahl an Verfahren wegen Datenschutzverstößen vor allen Gerichten in der EU haben. Wir freuen uns, dass wir auf diese Art und Weise zur Rechtsfortbildung und Entstehung von Rechtssicherheit beitragen können.

Über die Entwicklungen zu dem Verfahren halten wir Sie über unsere Kommunikationskanäle und unsere Webseite auf dem Laufenden.

Wenn auch Sie Probleme mit einem Datenschutzverstoß haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne.

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Die Media Kanzlei ist eine dynamische und innovative Anwaltskanzlei. Gegründet mit der Vision, umfassende juristische Dienstleistungen anzubieten, die speziell auf das Medienrecht zugeschnitten sind, hat sich die Media Kanzlei zu einem vertrauenswürdigen und gefragten Namen auf dem Markt entwickelt. Mit einem Team hochqualifizierter und erfahrener Anwälte bietet die Media Kanzlei eine breite Palette rechtlicher Lösungen für Mandanten aus der Medienbranche. Wir glauben, dass Spitzenleistungen Spezialisierung und Leidenschaft erfordern. Deshalb berät unsere Medienkanzlei nur in Rechtsgebieten, für die sich unsere Anwälte begeistern und die uns inspirieren. Unsere Anwälte verfügen über höchste Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Presserecht, Medienrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.

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