Wettbewerbszentrale: Abmahnung wegen irreführender Werbung

Erfolgsgeschichte

Wettbewerbszentrale mahnt Fitness Institut Germany wegen irreführender Werbung ab

Die Wettbewerbszentrale ist rechtlich gegen das Fitness Institut Germany vorgegangen und hat dieses wegen irreführender Werbemaßnahmen abgemahnt.

Irreführende Werbung aufgedeckt

Auf der Webseite des Instituts wurden Behauptungen über eine führende internationale Position sowie eine Marktführerschaft aufgestellt, die nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale nicht den tatsächlichen Marktgegebenheiten entsprechen. Solche Spitzenstellungsbehauptungen ohne tatsächliche Evidenz sind für Verbraucher irreführend und somit nicht zulässig.

Unstimmigkeiten bezüglich internationaler Präsenz

Außerdem wurde aufgezeigt, dass das Fitness Institut Germany in seiner Werbung auf eine angebliche internationale Präsenz hinweist, obwohl eine solche Aktivität außerhalb des deutschen Marktes nicht erkennbar ist. Auch diese Darstellung des eigenen Unternehmens könnten potenzielle Kunden in ihrer Entscheidung beeinflussen, obwohl sie nicht den tatsächlichen Umfang der Aktivitäten des Instituts kennen.

Nicht-registrierte Online-Lehrgänge

Darüber hinaus bietet das Fitness Institut Germany Online-Lehrgänge an, die nicht bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) registriert sind. Dies steht im Widerspruch zu den Bestimmungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG), was die Werbemaßnahmen des Instituts als wettbewerbswidrig einstuft.

Über Rechtsbeistand bei Abmahnungen

Rechtsanwälte können Unternehmen und auch Privatpersonen in solchen Angelegenheiten beraten und rechtliche Schritte einleiten. Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Dann kontaktieren Sie uns gerne über unsere Website oder per Mail (anwalt@media-kanzlei.com).

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