Landgerichtsurteil zu diffamierenden Aussagen

Erfolgsgeschichte

Landgericht Frankfurt am Main fällt Urteil in äußerungsrechtlichem Streit

Wir haben vor dem Landgericht Frankfurt am Main erfolgreich einen äußerungsrechtlichen Fall zugunsten unserer Mandantin für uns entscheiden können.

Klage wegen Verbreitung diffamierender Äußerungen

Unsere Mandantin, Doktorandin und Verfechterin der Entkriminalisierung von Prostitution, hat gegen die Beklagte Klage eingereicht wegen fortlaufender diffamierender Äußerungen auf Twitter. Die Beklagte hat über einen längeren Zeitraum verschiedenste diffamierende Aussagen zum Thema Prostitutionsarbeit auf dem Account unserer Mandantin hinterlassen.

Daraufhin wurde die gegnerische Partei unsererseits abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Eine umfassende und auf alle Aussagen bezogene Unterlassungserklärung gab die Beklagte jedoch nicht ab.

Urteil: Beklagte zur Unterlassung verurteilt und Kostenauflage

Das Gericht verurteilte die Beklagte dazu, diese Äußerungen über die Klägerin zu unterlassen. Zusätzlich wurde die Beklagte zur Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten der Klägerin sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Die Aussagen der Beklagten verletzen unsere Mandantin in ihrem Persönlichkeitsrecht und sind somit rechtswidrig.

Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz – Bedürfnis eines Gleichgewichts

Zwar ist ein reger Austausch verschiedener Ansichten grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt, jedoch gilt dies nur, solange die besonderen Umstände des Einzelfalls die Schutzgüter der betroffenen Parteien berücksichtigt werden können. Dies ist im vorliegenden Fall aufgrund der mehrfach diffamierend getätigten Aussagen der Beklagten nicht mehr der Fall.

Das Gericht betont mit dem Urteil die Wichtigkeit eines respektvollen und fairen Diskurses in sozialen Medien. In einem offenen Diskurs sind somit die gegenüberstehenden Ansichten in Ausgleich zu bringen und ein Gleichgewicht zwischen den geschützten Rechtsgütern herzustellen.

 

Hinweis: das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

Media Kanzlei hilft bei diffamierenden Aussagen auf Social Media

Die Media Kanzlei ist spezialisiert im Bereich des Medienrechts und Persönlichkeitsrechts und hilft Ihnen gerne diesbezüglich weiter. Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder per Mail.

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