Verfassungsbeschwerde Urteil Geldentschädigung Host Provider

Aktuelles

Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Geldentschädigung gegen Host Provider

Die Media Kanzlei hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main eingereicht.

Geldentschädigung gegen Host Provider

Hintergrund des Urteils ist eine Klage auf Geldentschädigung gegen X (damals Twitter) für unsere Mandantin.

Unsere Mandantin ist eine deutsche Journalistin, die ein X-Profil betreibt. Auf diesem postet sie regelmäßig Beiträge. Auf der Social Media Plattform X wurde sie in den Kommentaren und Tweets Opfer von Hatespeech. Eine Vielzahl an Usern äußerten sich massiv beleidigend über die Journalistin.

Im Jahr 2022 gelang es der Media Kanzlei vor dem Landgericht Frankfurt am Main, erstmals eine Geldentschädigung gegen einen Host Provider durchzusetzen. Das LG Frankfurt verurteilte X (damals Twitter) zur Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 6.000,00 € an unsere Mandantin.

Berufung der Gegenseite vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Auf die Berufung der Gegenseite wurde die wegweisende Entscheidung des Landgerichts jedoch durch das OLG wieder gekippt. Hinsichtlich der Geldentschädigung wurde die Klage abgewiesen.

Verfassungsbeschwerde wegen Grundrechtsverletzung

Aus Sicht der Media Kanzlei stellt diese Entscheidung eine erhebliche Grundrechtsverletzung unserer Mandantin dar, sodass sie sich in Kooperation mit HateAid dazu entschied, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.

Die Versagung der Geldentschädigung begründet einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs.1, Art. 1 Abs. 1 GG unserer Mandantin.

 

Daneben ist die Entscheidung des OLG auch im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet enttäuschend. Im Vordergrund sollte der Erwägungsgrund stehen, ein verantwortungsvolles und sorgfältiges Verhalten der Diensteanbieter zu fördern und die Online-Welt zu einem grundrechtssicheren Bereich zu gestalten. Die Entscheidung des Senats hat jedoch das Gegenteil zur Folge.

Gegen Hass im Netz

Die Media Kanzlei sagt der Hasskriminalität im Internet weiterhin den Kampf an und bezweckt mit ihrer Verfassungsbeschwerde insbesondere, dass auch die internationalen Social Media-Riesen in die Verantwortung gezogen werden und ihren Schutzpflichten gegenüber den Nutzern nachkommen. Daher zieht sie für ihre Mandantin vor das Bundesverfassungsgericht. Sie benötigen ebenfalls Unterstützung bei Hass im Netz? Kontaktieren Sie jetzt die Media Kanzlei!

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