Erfolg vor dem Landgericht Darmstadt – Verbreitung unwahrer und diffamierender Tatsachen über Telegram

Wir waren vor dem Landgericht Darmstadt für unsere Mandantin erfolgreich. Diese betreibt eine Schutzeinrichtung für Kinder.

Unwahre Tatsachenbehauptungen im Internet

Hintergrund unserer Beauftragung war die Verbreitung von unwahren und ehrverletzenden Behauptungen im Internet über die Plattform Telegram. Die falschen Tatsachenbehauptungen waren aufgrund ihres Inhaltes und aufgrund ihrer Verbreitung im Internet dazu geeignet den sozialen Geltungsanspruch unserer Mandantin erheblich zu verletzen.

Tätigwerden der Media Kanzlei

Nachdem die gegnerische Seite auf eine außergerichtliche Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht reagierte, wurden die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahren tätig und beantragten den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Rechtliche Würdigung

Das Landgericht Darmstadt folgte unserer Rechtsauffassung und bestätigte den Unterlassungsanspruch unserer Mandantschaft, welcher sich aus der Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts ergibt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei setzen sich gerne außergerichtlich und gerichtlich für Ihre Interessen ein. Kontaktieren Sie uns!

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