Unerlaubte E-Mail-Werbung bei Mitbewerbern; Gericht bestätigt Streitwert von 22.000€

Die Media Kanzlei konnte ihre Mandantschaft erneut in einem Fall von unerlaubter E-Mail-Werbung erfolgreich vertreten. Im vorliegenden Verfahren bestanden Unterlassungsansprüche nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 7 UWG, da es sich um, Mitbewerber im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr.3 UWG handelte, welche die gleichen Leistungen anbieten wie unsere Mandantschaft.

Mehrfache Abmahnungen

Im Laufe des außergerichtlichen Vorverfahrens ließ unsere Mandantschaft die Gegenseite zweimal abmahnen und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auffordern, da eine ausdrückliche Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung zu keinem Zeitpunkt vorlag. Die Gegenseite wollte jedoch keine Unterlassungserklärung abgeben.

Anerkenntnisurteil vor dem Landgericht Frankfurt am Main

Nachdem wir für unsere Mandantschaft Klage erhoben hatten, sah die Gegenseite ein, dass sie wenig Erfolgschancen haben würde. Um weitere Kosten zu vermeiden, gab sie ein Anerkenntnis ab. In dem daraufhin ergangenen Anerkenntnisurteil, welches unserer Mandantschaft die geltend gemachten Ansprüche zusprach, bestätigte das Landgericht Frankfurt den von uns angesetzten Streitwert von 22.000,00 EUR. Denn die Gegenseite wurde hier nicht als bloßer Absender von Spam in Anspruch genommen, sondern als Wettbewerber, der sich durch den unerlaubten Versand von Werbemails einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffte.

Rechtliche Beratung im Wettbewerbsrecht

Die Media Kanzlei berät Sie gerne unter anderem zu Fragen des Wettbewerbsrechts in Frankfurt am Main, Hamburg, Karlsruhe und bundesweit! Kontaktieren Sie uns gerne!

 

 

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