Tinder-Date filmt heimlich Mandantin – Einstweilige Verfügung erwirkt
Wir konnten vor dem Landgericht Frankfurt einen Erfolg für unsere Mandantin erzielen, welche Opfer von heimlichen Videoaufnahmen wurde.
Die Videoaufnahmen entstanden bei einem Tinder-Date der beteiligten Parteien. Nach dem Date teilte unsere Mandantin dem Gegner mit, dass sie sich nicht noch einmal mit ihm treffen wolle, weil sie sich an dem Abend nicht sehr wohl gefühlt habe. Auf diese Zurückweisung reagierte der Gegner sehr empfindlich und versuchte unsere Mandantin über viele Kanäle zu erreichen. Schließlich ließ er unserer Mandantin Auszüge aus der Überwachungskamera in seiner Wohnung zukommen, auf denen sie während des Dates zu sehen war. Dabei waren auch intime Situationen abgebildet.
Abmahnung und einstweilige Verfügung
Unsere Mandantin wandte sich daraufhin an uns, weshalb zunächst eine Abmahnung verfasst wurde, in welcher der Gegner zur Herausgabe und Löschung des Videomaterials sowie zur Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert wurde. Die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckte sich sowohl auf die Anfertigung als auch auf die Verbreitung der Videoaufnahmen.
Auf die Abmahnung folgte lediglich eine ablehnende Reaktion, sodass im nächsten Schritt der Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Frankfurt durch die Media Kanzlei beantragt wurde.
Das Gericht folgte in vollem Umfang unserem Antrag. Dem Gegner wurde durch die einstweilige Verfügung untersagt, Videoaufnahmen unserer Mandantin anzufertigen und zu verbreiten. Zudem wurde ihm aufgegeben, sämtliche Videoaufnahmen herauszugeben und zu vernichten.
Somit konnten wir die Rechte unserer Mandantin bestmöglich und im Rahmen eines schnellen Verfahrens wahren.
Media Kanzlei hilft bei heimlichen Bild- und Videoaufnahmen
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