Media Kanzlei gewinnt in eigener Sache vor LG und OLG Köln gegen RTL

Die Media Kanzlei wurde erneut „Opfer“ eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Diesmal vom Sender RTL. Hintergrund ist, dass wir von der Media Kanzlei nicht nur vor Gericht, sondern auch auf der Website und unseren Social Media Kanälen alles geben für unsere Mandanten. Nachdem sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von RTL gegen die Media Kanzlei erledigt hatte, musste das LG Köln und das OLG Köln innerhalb der Kostenentscheidungen beschließen, ob die Media Kanzlei oder RTL im Recht waren.

Dem Verfahren lag eine Pressemitteilung der Media Kanzlei zugrunde, in welcher von einem Erfolg gegen RTL für unseren Mandanten berichtet wurde. RTL, die sonst nicht zimperlich in die Persönlichkeitsrechte anderer eingreifen, sind in eigener Sache ziemlich sensibel.

Abmahnung und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch RTL

RTL mahnte die Media Kanzlei deshalb ab und beantragte ebenfalls den Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Köln. Da durch Seiten der Media Kanzlei kein Gerichtsverfahren angestrebt wurde und es sich bei der monierten Aussage um eine den Sinn des Beitrages nicht verfälschende Äußerung handelte, wurde eine Unterlassungserklärung gegenüber RTL abgegeben, woraufhin der Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt wurde.

Kostenentscheid durch das LG Köln

Die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten wurden vom LG Köln RTL auferlegt, da die Abmahnung eine zu kurz bemessene Frist enthalten hatte.

Beschwerde durch OLG Köln zurückgewiesen

Gegen den Kostenbeschluss des LG Köln legte RTL sofortige Beschwerde ein. Diese wies das OLG Köln eindeutig zurück und betonte in seiner Entscheidung, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von RTL als unbegründet anzusehen sei. Die Media Kanzlei hatte demzufolge rechtmäßig das Verhalten von RTL kritisiert.

Die Media Kanzlei konnte damit über die Dauer des Mandates hinaus sowohl die Interessen unserer Mandantschaft als auch die eigenen Rechte wahren.

Top-Kanzlei im Presserecht

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