Sofortige Beschwerde: Media Kanzlei erzielt vollständige Anonymisierung in einem Bericht der BILD-Zeitung
Mit Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main Ende Oktober 2024 wurde unserer sofortigen Beschwerde in den wichtigsten Teilen entsprochen; unser Mandant musste in der Berichterstattung der BILD-Zeitung vollständig anonymisiert werden.
Bild-Zeitung stellt jugendlichen Rapper identifizierbar an den Pranger
Bei dem konkreten Bericht in der Bild-Zeitung handelte es sich thematisch um die Einbürgerung von Menschen mit islamischem Glauben, welche den Angriff der Hamas auf Israel begrüßen und antisemitisch eingestellt sind. Dabei wurden Aussagen unseres Mandanten veröffentlicht, wobei dieser mit seinem vollen Vor- und Nachnamen genannt wurde. Dies ist recht unüblich- selbst für die BILD-Zeitung.
Nicht nur aufgrund der erheblichen Reichweite des Mediums hatte die Berichterstattung eine gravierende Prangerwirkung für unseren Mandanten, dessen Name zuvor nicht öffentlich bekannt war und welcher auch sonst keine in der Öffentlichkeit stehende Person ist. Vielmehr handelt es sich um einen jungen Heranwachsenden, welcher sich und seine Musik auf seinem Instagram-Account mit einer geringen Anzahl an Followern präsentiert hat.
Sofortige Beschwerde der Media Kanzlei: Schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten
Das Schutzinteresse unseres Mandanten ist grundsätzlich in einen Ausgleich zu bringen mit der Meinungs- und Pressefreiheit der Bild-Zeitung (vgl. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG). Dem Persönlichkeitsschutz wird nach Ansicht des Oberlandesgerichts dann Vorrang eingeräumt, wenn die Darstellung eine Bloßstellung bewirkt, ohne dass es auf die betroffene Person ankommt. Eine Identifizierung ist also nur dann erlaubt, wenn gerade der Name oder die Identität des Betroffenen einen eigenen Informationswert besitzen und zudem gerade hieran ein öffentliches Informationsinteresse besteht (OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 2016, 1381).
Bei unserem Mandanten war das jedoch offensichtlich nicht der Fall, sodass eine schwerwiegende Verletzung seines Persönlichkeitsrechts vorliegt. Die Media Kanzlei legte aus diesem Grund sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht ein.
Vollständige Anonymisierung unseres Mandanten
Unserem Mandanten stand ein Anspruch auf Unterlassung der Erkennbarmachung durch Bildnisse sowie auf Unterlassung der ihn identifizierenden Berichtserstattung durch den Vor- und Nachnamen zu. Diese Ansprüche wurden nach Erhebung der sofortigen Beschwerde beim Oberlandegericht Frankfurt am Main auch zugestanden. Sowohl der Name, als auch die Bildnisse unseres Mandanten wurden in der Berichterstattung entfernt, somit war dieser nicht mehr identifizierbar.
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