Rechtsanwalt für Influencer – Erfolg wegen falscher journalistischer Berichterstattung
Im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens konnten die Rechtsanwält:innen der Media Kanzlei einen presserechtlichen Erfolg für eine Influencerin erzielen: Der Axel Springer SE wurde die Verbreitung falscher Aussagen über unsere Mandantin untersagt (n.rk.).
Social Media: Beleidigung im Internet
Unsere Mandantin ist Influencerin und auf Twitter besonders aktiv. Auf der Social Media Plattform berichtet sie regelmäßig über persönliche Erfahrungen und ihrer persönlichen Wahrnehmung von politischen Geschehnissen insbesondere in Bezug auf die Volksrepublik China. Sie wurde in der Vergangenheit bereits forsch und teilweise beleidigend für ihre Beiträge durch Kommentare angegangen.
Journalistin veröffentlichte falsche Aussagen
Von einer Journalistin wurde unsere Mandantin via Direktnachricht über ein Social Media Netzwerk angeschrieben und für ein Interview angefragt. Es kam im Gesprächsverlauf zu einem Austausch der persönlichen Erfahrungen der einzelnen Influencer mit Bezug auf die Volksrepublik China.
Nach dem Interview veröffentlichte die Journalistin einen Artikel in der WELT. In diesem wurde unsere Mandantin mit vollem Namen genannt. Die in dem Artikel wiedergegebenen Aussagen wurden aber von unserer Mandantin so nicht getätigt. Aussagen wurden verdreht und umformuliert, wodurch sie einen anderen Sinngehalt erhielten.
Das Landgericht Frankfurt hat dem Antrag der Media Kanzlei auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben und Axel Springer hat bereits angekündigt, Widerspruch einzulegen. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
Presserechtliche Verantwortung
Die Presse darf nicht einfach ohne Einschränkungen über alles berichten. Journalisten müssen sich an gewisse Regeln und Vorschriften halten. So muss beispielsweise jederzeit das sogenannte Abwägungsgebot beachtet werden, d.h. es muss immer abgewogen werden, ob das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die Rechte der Person, über die berichtet wird, überwiegt. Nur, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt, darf berichtet werden. Erfahren Sie unter diesem Link weitere Infos über das Presserecht.
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