Gegendarstellungs- und Unterlassungsansprüche gegen Axel Springer durchgesetzt – Media Kanzlei im einstweiligen Verfügungsverfahren erfolgreich nach Verbreitung unwahrer Tatsachen

Die Rechtsanwält:innen der Media Kanzlei waren in zwei einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Axel Springer erfolgreich. Dabei wurden unserer Mandantin Gegendarstellungs- sowie Unterlassungsansprüche zugesprochen.

Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen

Ausgangspunkt der Verfahren war ein Artikel auf einer durch die Axel Springer SE betriebenen Nachrichten-Website. Dort wurden über unsere Mandantin – eine international agierende Verlagsgesellschaft – unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet.

Eingriff in das Persönlichkeitsrecht

In der genannten Berichterstattung lag eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts unserer Mandantin, da dem verständigen Durchschnittsleser ein falsches Bild vermittelt wurde.

Dies sah das Landgericht Frankfurt am Main ebenfalls so und bestätigte damit die durch die Media Kanzlei geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassen.

Ebenso sprach das Landgericht Berlin unserer Mandantin hinsichtlich einzelner Äußerungen einen Gegendarstellungsanspruch zu. Diese Gegendarstellung wurde mittlerweile auch von Axel Springer veröffentlicht.

Rechtsberatung im Medien- und Presserecht

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