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Seit einigen Wochen werden öffentlich Vorwürfe gegen den Rammstein-Frontsänger Till Lindemann erhoben. Er soll seine Macht missbraucht haben und übergriffig gegenüber einigen Frauen geworden sein. Es gibt kaum einen Fall, der dieselbe mediale Aufmerksamkeit erlangte. Rechtsanwalt Severin Riemenschneider spricht mit der Berliner Morgenpost über seine Einschätzung der juristischen Vorgehensweise im Fall Lindemann: https://www.morgenpost.de/vermischtes/article239268551/rammstein-lindemann-vorwuerfe-frauen-anwaelte-medien.html
Influencer (wie Kayla Shyx) äußern sich zu den Vorfällen, sodass Millionen von Menschen erreicht werden. Für die Frage der Beweislast ist so vor allem entscheidend, wie das jeweilige Gericht die Aussagen bewertet. Handelt es sich um eine Verdachtsberichterstattung greifen bestimmte Vorgaben. Es muss ein Mindesttatbestand an Beweistatsachen gegeben sein und es darf keine Vorverurteilung stattfinden. Außerdem muss dem Betroffenen vor Veröffentlichung eine Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt werden. Die Presse unterliegt dabei strengeren Maßstäben, jedoch sind auch Laien, wie Influencer, nicht davon befreit. Ordnet das Gericht die Äußerungen jedoch als Tatsachenbehauptungen ein, muss der Influencer den Wahrheitsgehalt beweisen.
Liegen unwahre Tatsachenbehauptungen vor oder handelt es sich um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung entstehen Ansprüche gegen die sich äußernde Person. So kann der Betroffene mittels einer Abmahnung die Aussagen über einen Unterlassungsanspruch verbieten, wie es im Fall Till Lindemann passierte. Darüber hinaus kann eine Richtigstellung als auch eine Geldentschädigung erwirkt werden.
Menschen mit finanziell begrenzten Möglichkeiten sollten sich daher darüber bewusst sein, dass sie eventuell viel Geld zahlen müssen. Es ist daher zu empfehlen, sich vor Veröffentlichung derartiger Äußerungen rechtlich beraten zu lassen.
Damit Till Lindemann nicht länger in diesem Ausmaß öffentlich beschuldigt wird, werden Lindemann’s Anwälte vermutlich zunächst gegen die größten Presseagenturen und Influencer mittels Unterlassungsansprüchen vorgehen. Sobald dann die ersten Gerichtsentscheidungen vorliegen, könnten Lindemann’s Anwälte möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen.
Zwar urteilte das Gericht zugunsten von Shelby Lynn. Jedoch musste sie in dem Verfahren einräumen, dass der Rammstein Frontsänger ihr keine Drogen verabreicht hat. Dies ermöglicht Lindemann eine Klarstellung der unwahren Beschuldigung.
Die Media Kanzlei ist spezialisiert im Medienrecht und Presserecht. Sie berät gerne vor Veröffentlichung von Äußerungen und hilft gegen unzulässige Berichterstattungen vorzugehen.
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Die Media Kanzlei ist eine dynamische und innovative Anwaltskanzlei. Gegründet mit der Vision, umfassende juristische Dienstleistungen anzubieten, die speziell auf das Medienrecht zugeschnitten sind, hat sich die Media Kanzlei zu einem vertrauenswürdigen und gefragten Namen auf dem Markt entwickelt. Mit einem Team hochqualifizierter und erfahrener Anwälte bietet die Media Kanzlei eine breite Palette rechtlicher Lösungen für Mandanten aus der Medienbranche. Wir glauben, dass Spitzenleistungen Spezialisierung und Leidenschaft erfordern. Deshalb berät unsere Medienkanzlei nur in Rechtsgebieten, für die sich unsere Anwälte begeistern und die uns inspirieren. Unsere Anwälte verfügen über höchste Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Presserecht, Medienrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.