Berufung ermöglicht eine Entschädigung iHv. 15.000 Euro

Erfolgsgeschichte

OLG Frankfurt spricht in Berufung 15.000 Euro Entschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung zu

Unsere Mandantin ist familienpsychologische Gutachterin und war in einem Sorgerechtsstreit vom Gericht beauftragt, ein Sachverständigengutachten zu erstellen. Auf Basis dieses Gutachtens hat das Gericht dann eine Entscheidung im Sorgerechtsverfahren getroffen.

Veröffentlichung von rechtsverletzenden Äußerungen in der Presse

Einer der Beteiligten im Sorgerechtsverfahren war mit der Entscheidung des Familiengerichts nicht einverstanden und gab unserer Mandantin die Schuld für den Entzug des Sorgerechts. Er ist Journalist und veröffentlichte seit 2020 immer wieder Äußerungen über unsere Mandantin, unterstellte ihr beispielsweise schwerwiegende Straftaten wie Abrechnungsbetrug, Falschaussage im Amt, die Erstellung von Gefälligkeitsgutachten und behauptete, sie sei Mitglied einer „Müttermafia“ an deutschen Familiengerichten. Insgesamt handelte es sich um 10 schwerwiegende unwahre Behauptungen über unsere Mandantin, außerdem verbreitete er mehrfach in unzulässiger Weise ein Foto unserer Mandantin. Die Rechtsverletzungen erfolgten unter anderem in mehreren Presseartikeln, er verbreitete diese über seine eigene Nachrichtenwebseite, Internetforen und auf Social Media. Darüber hinaus legte er die Printversionen seiner Artikel im Foyer eines Gerichts aus.

Geldentschädigung blieb zunächst erfolglos

Für unsere Mandantin forderten wir eine Unterlassungserklärung, Kostenerstattung sowie eine Geldentschädigung.

In einem Termin vor dem Landgericht am 6.5.2022 schlossen die Parteien zunächst einen Teilvergleich zur Abgeltung der Unterlassungsanträge dahingehend, dass sich der Gegner verpflichtet hat, sich jeder Äußerung über unsere Mandantin und ihre Tätigkeit zu enthalten,

In seinem abschließenden Urteil sprach das Landgericht der Klägerin zunächst eine Vertragsstrafe iHv. 5.000 Euro zu, wies jedoch eine Geldentschädigung ab, da die besonderen Voraussetzungen für die Zubilligung einer Geldentschädigung nicht vorlägen. Zudem habe die Gegenpartei sich verpflichtet nicht nur künftige Aussagen zu unterlassen, sondern auch an der Folgenbeseitigung mitzuwirken in Form einer entsprechenden Klarstellung.

Berufung gegen das Urteil ermöglicht eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000 Euro

Wir legten gegen dieses Urteil Berufung für unsere Mandantin ein.

Das OLG Frankfurt hob das Urteil teilweise auf und folgte unserer Rechtsauffassung. Es sprach der Klägerin eine Geldentschädigung in Höhe von EUR 15.000,00 zu.

Die Aussagen waren nach Ansicht des OLG geeignet, unsere Mandantin im hohen Maße herabzuwürdigen und boten die Gefahr, dass sie als Sachverständige nicht mehr beauftragt würde. Diese Äußerungen seien auch geeignet, ihr berufliches – und auch persönliches – Ansehen zu beeinträchtigen. Die Gefahr von Nachteilen für die Klägerin bestünde in erheblichem Maße. Trotz der Pflicht zur Abgabe einer Richtigstellungserklärung sei die Möglichkeit künftiger Nachteile nicht gänzlich ausgeräumt. Es verbleibt als mögliche Beeinträchtigung, dass potentielle Auftraggeber die frühere Berichterstattung in Erinnerung behalten haben und für eine gewisse Zeit die Beeinträchtigung ihres Rufs.

Auch bestünde die Gefahr der Wiederholung, was sich durch das Nachtatverhalten des Gegners abbilde, der z.B. trotz des Vergleichs Posts auf Twitter nicht gelöscht hat.

Dieses Verhalten stelle einen schwerwiegenden Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht dar. Insbesondere mit Blick auf die Anzahl von zehn verletzenden Äußerungen, die zudem verteilt auf drei Berichte über rund eineinhalb Jahre hinweg erfolgten, in denen auch zweimal Bildnisse der Klägerin unter Verstoß gegen §§ 22, 23 KUG veröffentlicht wurden, sei dieser Fall nicht anders als durch Geldentschädigung aufzufangen.

Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

Der Fall zeigt eindrücklich, wie schwerwiegend sich Persönlichkeitsrechtsverletzungen auswirken können und, dass Geldentschädigungsansprüche von Gerichten nur sehr zögerlich zuerkannt werden, sodass eventuell der Weg in eine höhere Instanz nötig ist.

Media Kanzlei hilft bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Wenn auch Sie von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen betroffen sind, zögern Sie nicht, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne.

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