OLG: D&O – Versicherung trägt die vorläufigen PR-Kosten für früheren Wirecard-Chef Braun
Seit Sommer 2020 läuft gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG Markus Braun ein Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Verdachts des bandenmäßigen Betrugs, der Bilanzfälschung, wegen Marktmanipulation und Verstößen gegen das WpHG. Aufgrund der anhaltenden Medienaussagen über ihn und sein angebliches pflichtwidriges Verhalten wendete sich Braun an Presseanwälte sowie an eine Presseagentur. Die daraus resultierenden Kosten verlangt Braun von der beklagten Versicherung ersetzt. Allerdings lehnte die D&O- Versicherung die Erstattung des Versicherungsschutzes mit der Begründung ab, dass PR-Kosten nicht in Bezug auf das strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu ersetzen seien. Das LG wies den Eilantrag auf vorläufigen Deckungsschutz zurück. Daraufhin legte Braun Berufung ein.
Berufung erfolgreich: Versicherung muss Kosten übernehmen
Die Berufung hatte überwiegend Erfolg. Die D&O Versicherung müsse auch vorläufigen Deckungsschutz für PR-Kosten gewähren. Dies hat das OLG Frankfurt am Main in einem Eilverfahren entschieden. Umfasst seien die Kosten der Beauftragung einer PR-Agentur sowie presserechtlich spezialisierter Rechtsanwälte. Laut Versicherungsbedingungen seien PR-Kosten gedeckt, wenn einer versicherten Person “durch kritische Medienberichterstattung über einen versicherten Haftpflicht-Versicherungsfall ein karrierebeeinträchtigender Reputationsschaden” drohe. Dies sei vorliegend gegeben. Ziel sei gerade der Schutz vor existenzieller Beschädigung des Ansehens im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen.
Braun könne damit Erstattung der erforderlichen und angemessenen Kosten einer beauftragten Rechtsanwaltskanzlei sowie der PR-Agentur verlangen. Aufgrund der Rechtsverletzungen sei der Ausgang des Hauptsacheverfahrens nicht mehr abzuwarten.
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Kritische Medienberichte können der Reputation eines Einzelnen oder eines ganzen Unternehmens massiven Schaden zufügen. Insbesondere negative Online-Berichte erreichen in kürzester Zeit eine Vielzahl an Usern, wodurch der Schaden sich sehr schnell vervielfacht. Auch bei Ex-Wirecard-Chef Braun drohte nach Ansicht des OLG ein „karrierebeeinträchtigender Reputationsschaden“. In Krisenzeiten ist daher ein gutes und schnelles Reputationsmanagement unerlässlich. Lassen Sie sich hierbei von unseren Experten unterstützen!
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Das Wichtigste in Kürze
- Unwahre Tatsachenbehauptungen sind rechtswidrig und zu löschen
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