Nach öffentlicher Auseinandersetzung: Klage gegen Mandanten abgewiesen

Das Landgericht Wiesbaden hat eine Klage gegen unseren Mandanten abgewiesen. Unser Mandant ist Vorsitzender eines Vereins, in dem auch der Kläger Mitglied war.

Verbreitung unwahrer Informationen

Zwischen den beiden Parteien fand ein reger E-Mail-Austausch statt. Im Zuge dieses E-Mail-Verkehrs gab es Auseinandersetzungen darüber, dass der Kläger immer wieder falsche Informationen verbreitet haben soll. Schließlich wurde er von der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen.

Facebook-Beiträge und Zeitungsartikel

Auf die E-Mails folgten Zeitungsartikel und Facebook-Beiträge, in denen die Parteien sich zu den Vorfällen äußerten. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ging zunächst von dem Kläger aus. Als unser Mandant allerdings schließlich ebenfalls öffentlich Stellung bezog und auf die Äußerungen des Klägers reagierte, forderte dieser unseren Mandanten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Er war der Auffassung, er habe einen Unterlassungsanspruch gegen unseren Mandanten wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Media Kanzlei weist Unterlassungsansprüche zurück – Klage beim LG Wiesbaden

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung haben wir im Namen unsere Mandanten zurückgewiesen. Daraufhin reichte die Gegenseite Klage beim LG Wiesbaden ein und begehrte die Unterlassung zahlreicher Äußerungen. Das LG Wiesbaden wies die Klage als unbegründet zurück.

Meinungsäußerung

Die Äußerungen werden von dem LG Wiesbaden als Meinungsäußerungen bzw. als sog. Mischtatbestände eingeordnet, bei denen der Schwerpunkt der Äußerung auf dem Meinungselement liegt:

„Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17.11.2009, Az: VI ZR 226/08, NJW 2010, 760 Rn. 15) ist zunächst zu klären, ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung bzw. Werturteil einzustufen ist. Wesentlich für die Einstufung als Tatsachenbehauptung ist, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist. Dabei ist zu beachten, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 GG auch auf die Äußerung von Tatsachen erstreckt, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, sowie auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2009, Az: VI ZR 226/08, NJW 2010, 760 Rn. 15). Wo Tatsachenbehauptungen und Wertungen zusammenwirken, wird grundsätzlich der Text in seiner Gesamtheit von der Schutzwirkung des Art. 5 GG erfasst. Im Falle einer derartigen engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird. So dürfen aus einer komplexen Äußerung nicht Sätze oder Satzteile mit tatsächlichem Gehalt herausgegriffen und als unrichtige Tatsachenbehauptung untersagt werden, wenn die Äußerung nach ihrem – zu würdigenden – Gesamtzusammenhang in den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gem. Art. 5 GG fallen kann und in diesem Fall eine Abwägung zwischen den verletzten Grundrechtspositionen erforderlich wird (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2009, Az: VI ZR 226/08, NJW 2010, 760 Rn. 15 m.w.N.).

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 22.06.1982 (Az: 1 BvR 1376/79, NJW 1983, 1415) unter anderem ausgeführt, dass der Begriff der “Meinung” in Art. 5 GG grundsätzlich weit zu verstehen ist. Sofern eine Äußerung durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, fällt sie in den Schutzbereich des Grundrechts. Das muss auch dann gelten, wenn sich diese Elemente, wie häufig, mit Elementen einer Tatsachenmitteilung oder -behauptung verbinden oder vermischen, jedenfalls dann, wenn beide sich nicht trennen lassen und der tatsächliche Gehalt gegenüber der Wertung in den Hintergrund tritt. Würde in einem solchen Fall das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen, so könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (vgl. BVerfG aaO).

Bei der Frage, ob eine Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Tatsachenbehauptung oder als Werturteil anzusehen ist, kommt es entscheidend auf den Gesamtkontext der fraglichen Äußerung an (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.03.2017, Az.: 1 BvR 3085/15, NJW-RR 2017, 1003).“ (LG Wiesbaden in seinem Urteil vom 05.01.2022)

Der Kläger habe die zwischen ihm und unserem Mandanten geführte Auseinandersetzung bzw. die Konflikte um die Belange des Vereins durch seinen Artikel (…)  auf einer öffentlichen Ebene ausgetragen und mit drastischer Wortwahl und gravierenden Vorwürfen den Vorstand (…) und somit auch den Beklagten öffentlich angegriffen. Auch müsse der Kläger, der (…) bewusst den Weg gewählt hat, die Öffentlichkeit über die seiner Ansicht nach „unverschämten“ Vorkommnisse (…) zu informieren, habe mit einer scharfen Reaktion der in dieser Weise angegriffenen Vorstandsmitglieder nicht nur rechnen müssen, sondern müsse sie unter Berücksichtigung der erwähnten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch hinnehmen.

Klage erhalten? Anwalt hilft!

Haben auch Sie eine Klage erhalten? Wir verteidigen Sie! Gerne unterstützen wir Sie auch, falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, eigene Ansprüche durchsetzen möchten oder ein sonstiges medienrechtliches Anliegen haben. Kontaktieren Sie uns!

  • Datum
  • Katagorie
To Top
Call Now Button
Media Kanzlei logo
Datenschutz Übersicht

1. Einführung

Unsere Website https://media-kanzlei.com (nachfolgend als „Website“ bezeichnet) verwendet Cookies und ähnliche Technologien (der Einfachheit halber werden alle diese unter dem Begriff „Cookies“ zusammengefasst). Cookies werden außerdem von uns beauftragten Drittparteien platziert. In dem unten stehendem Dokument informieren wir Sie über die Verwendung von Cookies auf unserer Website.

2. Was sind Cookies?

Ein Cookie ist eine kleine einfache Datei, die zusammen mit Seiten dieser Website gesendet und von Ihrem Browser auf der Festplatte Ihres Computers oder eines anderen Geräts gespeichert wird. Die darin gespeicherten Informationen können bei einem späteren Besuch an unsere Server oder an die Server der betreffenden Dritten zurückgegeben werden.

3. Was sind Skripte?

Ein Skript ist ein Programmcode, mit dem unsere Website ordnungsgemäß und interaktiv funktioniert. Dieser Code wird auf unserem Server oder auf Ihrem Gerät ausgeführt.

4. Was ist ein Web-Beacon?

Ein Web-Beacon (oder ein Pixel-Tag) ist ein kleines, unsichtbares Text- oder Bildstück auf einer Website, das zum Überwachen des Datenverkehrs auf einer Website verwendet wird. Um dies zu tun, werden verschiedene Daten über Sie mit Web-Beacons gespeichert.

5. Cookies

5.1 Technische oder funktionale Cookies

Einige Cookies stellen sicher, dass bestimmte Teile der Website ordnungsgemäß funktionieren und Ihre Benutzereinstellungen weiterhin in Erinnerung bleiben. Durch das Setzen funktionaler Cookies erleichtern wir Ihnen den Besuch unserer Website. Auf diese Weise müssen Sie beim Besuch unserer Website nicht wiederholt dieselben Informationen eingeben, so bleiben Artikel beispielsweise in Ihrem Warenkorb, bis Sie bezahlt haben. Wir können diese Cookies ohne Ihre Einwilligung platzieren.

5.2 Statistik-Cookies

Wir verwenden Statistik-Cookies, um die Website-Erfahrung für unsere Benutzer zu optimieren. Mit diesen Statistik-Cookies erhalten wir Einblicke in die Nutzung unserer Website. Wir bitten Sie um Ihre Erlaubnis, Cookies für statistische Zwecke zu setzen.

5.3 Werbe-Cookies

Auf dieser Website verwenden wir Werbe-Cookies, die es uns ermöglichen, Einblicke in die Ergebnisse der Kampagne zu gewinnen. Dies geschieht auf Basis eines Profils, das wir auf der Grundlage Ihres Verhaltens auf https://media-kanzlei.com erstellen. Mit diesen Cookies werden Sie als Website-Besucher mit einer eindeutigen ID verknüpft, wobei diese Cookies jedoch kein Profil Ihres Verhaltens und Ihrer Interessen erstellen, um personalisierte Anzeigen zu schalten.

5.4 Marketing- / Tracking-Cookies

Marketing- / Tracking-Cookies sind Cookies oder eine andere Form der lokalen Speicherung, die zur Erstellung von Benutzerprofilen verwendet werden, um Werbung anzuzeigen oder den Benutzer auf dieser Website oder über mehrere Websites hinweg für ähnliche Marketingzwecke zu verfolgen.

Da diese Cookies als Tracking-Cookies markiert sind, bitten wir Sie um Ihre Erlaubnis, diese setzen zu dürfen.

5.5 Soziale Medien

Auf unserer Website haben wir Inhalte von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp eingebunden, um Webseiten zu bewerben (z. B. „Gefällt mir„, „Anheften“) oder zu teilen (z. B. „Tweeten“) in sozialen Netzwerken wie LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp. Dieser Inhalt ist mit Code eingebettet, der von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp stammt und Cookies platziert. Diese Inhalte können bestimmte Informationen für personalisierte Werbung speichern und verarbeiten.

Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung dieser sozialen Netzwerke (die sich regelmäßig ändern können), um zu lesen, was sie mit Ihren (persönlichen) Daten tun, die sie mit diesen Cookies verarbeiten. Die abgerufenen Daten werden so weit wie möglich anonymisiert. LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp befinden sich in den Vereinigten Staaten.

6. Einwilligung

Wenn Sie unsere Website zum ersten Mal besuchen, zeigen wir Ihnen ein Popup mit einer Erklärung zu Cookies an. Sobald Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, willigen Sie ein, dass wir die Kategorien von Cookies und Plug-Ins verwenden, die Sie im Pop-up ausgewählt haben, wie in dieser Cookie-Erklärung beschrieben. Sie können die Verwendung von Cookies über Ihren Browser deaktivieren, aber bitte beachten Sie, dass dann unsere Website möglicherweise nicht mehr richtig funktioniert.

7. Aktivieren / Deaktivieren und Löschen von Cookies

Sie können Ihren Internetbrowser verwenden, um Cookies automatisch oder manuell zu löschen. Sie können auch festlegen, dass bestimmte Cookies möglicherweise nicht platziert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Einstellungen Ihres Internetbrowsers so zu ändern, dass Sie bei jedem Absetzen eines Cookies eine Nachricht erhalten. Weitere Informationen zu diesen Optionen finden Sie in den Anweisungen im Hilfebereich Ihres Browsers.

Bitte beachten Sie, dass unsere Website möglicherweise nicht richtig funktioniert, wenn alle Cookies deaktiviert sind. Wenn Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen, werden sie nach Ihrer Einwilligung erneut gesetzt, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

8. Ihre Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten

Sie haben folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

  • Sie haben das Recht zu erfahren, warum Ihre personenbezogenen Daten benötigt werden, was damit passiert und wie lange sie aufbewahrt werden.
  • Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, auf Ihre uns bekannten personenbezogenen Daten zuzugreifen.
  • Recht auf Berichtigung: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten jederzeit zu ergänzen, zu korrigieren, zu löschen oder zu sperren.
  • Wenn Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilen, haben Sie das Recht, diese Einwilligung zu widerrufen und Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, alle Ihre personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen anzufordern und vollständig an einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln.
  • Widerspruchsrecht: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Wir halten uns daran, es sei denn, es liegen berechtigte Gründe für die Bearbeitung vor.

Um diese Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte. Bitte beachten Sie die Kontaktdaten am Ende dieser Cookie-Erklärung. Wenn Sie eine Beschwerde darüber haben, wie wir mit Ihren Daten umgehen, würden wir gerne von Ihnen hören, aber Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (der Datenschutzbehörde) einzureichen.

9. Kontaktdetails

Für Fragen und / oder Kommentare zu unserer Cookie-Richtlinie und dieser Erklärung kontaktieren Sie uns bitte über die folgenden Kontaktdaten:

Media Kanzlei Riemenschneider
Hanauer Landstraße 155-157
60314 Frankfurt am Main

Deutschland
Website: https://media-kanzlei.com
E-Mail: anwalt@media-kanzlei.com
Telefonnummer 069 34875770