Media Kanzlei verteidigt Geldentschädigung vor dem BGH: BILD nimmt Nichtzulassungsbeschwerde zurück
In einem bereits einige Zeit zurückliegenden Fall identifizierender Berichterstattung konnte die Media Kanzlei nun die damals erwirkte Geldentschädigung vor dem BGH verteidigen. Die BILD hatte über den Mandanten der Medien- und Presserechtskanzlei identifizierend im Zusammenhang mit schweren Vorwürfen einer Straftat berichtet.
Unzulässige Verdachtsberichterstattung der BILD
Die Bild hatte im Rahmen ihrer Berichterstattung über den Verdacht einer Straftat gegen unseren Mandanten berichtet. Dabei hatte sie die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung nicht gewahrt. Die zugehörige Pressemitteilung finden Sie unter diesem Link.
Die Rechtsanwält:innen der Media Kanzlei hatten eine einstweilige Verfügung für den Mandanten erzielt, die von dem zuständigen Landgericht erlassen wurde. Die daraufhin erfolgte Beschwerde der Bild blieb ohne Erfolg. Nun nahm die Bild auch eine Zulassungsbeschwerde vor dem BGH zurück. Das Team der Media Kanzlei konnte die Geldentschädigung bis vor den BGH verteidigen und somit ein optimales Ergebnis für den Mandanten erzielen.
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