Media Kanzlei leistet Pionierarbeit im Kampf gegen Cybermobbing
Gerade Jugendliche werden immer häufiger Opfer von Beleidigungen und Hass im Netz. Für eine betroffene Mandantin war die MediaKanzlei erfolgreich – und leistete damit Pionierarbeit im Kampf gegen Hate Speech und Cybermobbing.
Fake Profil und zusammengeschnittene Nacktbilder
Bereits vor einigen Wochen haben wir über den Erfolg vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht berichtet. (Lesen Sie diese Pressemitteilung gerne hier noch einmal nach)
Erste Urteil zu § 21 Abs. 2 TTDSG
Wir bestritten für unsere Mandantin deutschlandweit erstmalig einen neuen Weg, um dieser schneller zu ihrem Recht zu verhelfen. So berief sich die Media Kanzlei auf das erst im Dezember 2021 in Kraft getretene Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) und erwirkte so einen Auskunftsanspruch gegen Instagram-Betreiber Meta Platforms vor dem OLG Schleswig-Holstein (Lesen Sie hier die Pressmeldung des OLG). Dieses gab unserer Mandantin Recht und verpflichtete Meta zur Herausgabe der relevanten Userdaten. Der Beschluss ist die erste gerichtliche Entscheidung zum neuen TTDSG.
Ausführlicher Bericht in der juristischen Presse
So konnten wir einen wichtigen Etappensieg erzielen, um zivilrechtliche Ansprüche unserer Mandantin wirkungsvoll geltend machen zu können. Über diesen berichtete nunmehr auch ausführlich LTO.
Top-Kanzlei im Bereich des Persönlichkeitsrechts
Sind auch Sie betroffen von Hate Speech, Hetze oder einer Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte? Die MediaKanzlei verfügt über die nötige Expertise und kann regelmäßige wichtige Siege auf diesem Gebiet für unsere Mandanten erzielen. Kontaktieren Sie uns deshalb noch heute!
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