Anerkenntnis durch Sophia Thomalla – Erfolg vor dem LG Frankfurt

Die Media Kanzlei konnte Ihre Mandantin, das BTC-ECHO Magazin, erfolgreich vor dem Landgericht Frankfurt am Main im Verfahren gegen Sophia Thomalla vertreten.

Kritische Berichterstattung über Werbepartnerschaft

Unsere Mandantin ist das führende Medium in Bereichen wie Bitcoin, Blockchain und Decentralized Finance. Im Rahmen ihrer Tätigkeit berichtete unsere Mandantin über die Werbepartnerschaft zwischen Sophie Thomalla und dem Krypto-Projekt „G999“.  Es handelte sich dabei um eine kritische Auseinandersetzung mit dem Produkt, für welches das deutsche Model medienwirksam geworben hatte.

Abmahnung durch Thomalla

In Folge der Berichterstattung mahnte Sophia Thomalla unsere Mandantin ab und forderte die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. So wurde von der Gegenseite in der Berichterstattung eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gesehen.

Negative Feststellungsklage vor dem LG Frankfurt

Da die Berichterstattung nach dem rechtlichen Dafürhalten unserer Mandantin sowie dem der Media Kanzlei unter den Schutzbereich der Pressefreiheit fiel, erhob die Media Kanzlei negative Feststellungsklage, um gerichtlich klären zu lassen, dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht besteht.

Schutz der Pressefreiheit

Eines der Kernargumente war dabei, dass Sophia Thomalla als Person des öffentlichen Lebens für das vorgenannte Produkt unzweifelhaft als Gesicht der Werbekampagne aufgetreten ist und folgerichtig auch eine kritische Berichterstattung mit ausschließlich wahren Tatsachenbehauptungen über sich hinzunehmen habe.

Zu einem Urteil der zuständigen Richter kam es in diesem Fall jedoch nicht, da Sophia Thomalla die geltend gemachten Ansprüche der Media Kanzlei als berechtigt anerkannte. Folgerichtig erließ das Landgericht Frankfurt am Main ein Anerkenntnisurteil, welches feststellt, dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch Thomallas nicht besteht.

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