Media Kanzlei im Interview – Der Umgang mit Hate Speech

Interview

Hate Speech und Cybermobbing - Wie Opfer sich gegen Hass im Netz wehren können

Kanzleiinhaber Severin Riemschneider spricht mit Mirko Wenig für den Versicherungsboten über die Grenzen der Meinungsfreiheit und die juristischen Möglichkeiten, sich gegen Hate Speech zu wehren.

Hass im Netz betrifft auch Privatpersonen

Im Interview stellt Severin Riemschneider, der Gründer der Media Kanzlei Frankfurt, klar, dass Hate Speech nicht nur Prominente betrifft, sondern auch Privatpersonen. Mit seiner Kanzlei hat er es sich zur Aufgabe gemacht, vor allem denjenigen zu helfen, die normalerweise nicht in der Öffentlichkeit stehen und sich dadurch seltener gegen solche Anfeindungen verteidigen. Denn: „Im Internet gelten keine anderen Maßstäbe als draußen im echten Leben“.

Meinungsfreiheit und ihre Grenzen

Der Presserechtsspezialist hat sich bereits im Studium seinen Schwerpunkt gefunden. Bezeichnend war dafür die Caroline-von-Monaco-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Mit seiner Kanzlei vertritt Riemschneider auch bekannte Persönlichkeiten wie Luisa Neubauer und Igor Levit. Dadurch wurden der Anwalt selbst bereits Opfer von Hate Speech – Dagegen weiß er sich jedoch zu wehren.

Riemschneider erklärt im Gespräch welche Grenzen der Meinungsfreiheit gesetzt werden. Im Internet dürfe jeder seine Meinung äußern, diese Äußerungen dürfen dennoch nicht die Grundrechte anderer verletzen. So falle Hate Speech – die verbale Herabwürdigung anderer – nicht mehr in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Aussagen, die als solche begriffen werden, seien vor allem die, die menschenverachtende Inhalte reproduzieren.

Was tun gegen Hass und Hetze im Netz? Gemeinsam gegen Hass im Netz

Severin Riemschneider empfiehlt, sich konsequent gegen Beleidigungen und Angriffe im Netz zu wehren. Unterlassungsansprüche und mögliche Geldansprüche könnten relativ schnell geltend gemacht werden. Vor allem stellen sie aber auch klar, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Die Kanzlei geht, wenn nötig, auch gegen die Betreiber der Plattformen vor, denn keiner müsse es dulden, dass Beleidigungen über ihn im Internet stehen.

Damit jeder die Möglichkeit hat, gegen Hatespeech im Internet vorzugehen, arbeitet die Media Kanzlei Frankfurt auch mit Rechtsschutzversicherungen zusammen, die bei eklatanten Verstoßen oftmals die Kosten ihrer Versicherten übernehmen. Riemschneider rät deswegen grundsätzlich zum Abschluss einer solchen, die auch Unterlassungsansprüche der Aktivseite miteinbeziehen.

 

Das vollständige Interview lesen Sie hier.

Media Kanzlei Frankfurt setzt sich für Betroffene von Hate Speech ein

Sie sind betroffen von Beleidigungen, Drohbotschaften oder über Sie werden Gerüchte und Unwahrheiten im Internet verbreitet? Aufgrund eines eigenen Posts ergeht nun ein Shitstorm über Sie? Sie sind Opfer einer Hasskampagne? Wir stehen Ihnen zur Seite. Seit Jahren arbeiten wir mit der nonprofit Organisation HateAid zusammen, die sich für Opfer von Hass im Netz einsetzt. Wir haben also jahrelange Erfahrungen in allen Bereichen von Hate Speech, Verleumdung und Beleidigungen + Drohungen. Kontaktieren Sie uns noch heute und vertrauen Sie auf unsere hervorragende Expertise im Persönlichkeitsrechtsschutz! Gerne können Sie sich auch von unseren Anwältinnen und Anwälten in einem kostenlosen Erstgespräch überzeugen. Betroffene von Hate Speech sind keinesfalls schutzlos!

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
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