Media Kanzlei erwirkt 2700 Euro Geldentschädigung für Luisa Neubauer
Die Media Kanzlei ist gegen einen Beleidiger auf Twitter für Klima-Aktivistin Luisa Neubauer vorgegangen. Auf ein Video von Frau Neubauer reagierte er mit einer erheblichen Diffamierung.
Beleidigung auf Twitter und die rechtlichen Konsequenzen
Die Media Kanzlei, die die Interessen von Luisa Neubauer vertritt, hat die Gegenseite zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert und eine Frist gesetzt, um die Wiederholung eines solchen Kommentars zu vermeiden.
Der Verfasser des beleidigenden Kommentars hat insgesamt eine Summe von 3.834,55 € inkl. Anwaltskosten zu zahlen, wovon 2700 Euro als Geldentschädigung an Frau Neubauer gezahlt werden müssen. Diese spendet den Betrag wiederum an die Organisation HateAid, die sich gegen Hass im Internet einsetzt.
Der Aufforderung ist der Verfasser des beleidigenden Kommentars nachgekommen und hat sich mittlerweile zudem bei Luisa Neubauer entschuldigt.
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Dieser Vorfall stellt eine schwerwiegende Verletzung des grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts von Frau Neubauer dar. Die Tatsache, dass Luisa Neubauer eine Person des öffentlichen Lebens ist, verstärkt die Schwere des Eingriffs, da solche Kommentare rufschädigend sein können.
Top Kanzlei im Persönlichkeitsrecht
Werden Sie auf Social Media ebenfalls beleidigt, diffamiert oder in sonstiger Weise in Ihrem Persönlichkeitsrecht herabgewürdigt, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir helfen Ihnen gerne gegen die Person vorzugehen.
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Katagorie
- Hate Speech,
- Persönlichkeitsrecht