Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung in einem markenrechtlichen Verfahren die Berufung der Klägerin zugunsten unseres Mandanten abgewiesen. In diesem Streit standen die Klägerin, die unter dem Namen "Mr. Wash Autoservice AG" tätig ist und unter anderem Autowaschanlagen und Ölwechsel anbietet, sowie die Marke "MacOil" besitzt, und der Beklagte, der in Frankfurt am Main unter dem Namen "Mr. Oil" Ölwechseldienstleistungen anbietet und diese unter der Domain "www.mroil.de" bewirbt, gegenüber.