Media Kanzlei bewirkt Aussetzung der Vollstreckung einer fehlerhaft erlassenen Verfügung für Mandanten

Für einen Mandanten konnten wir vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main die Aussetzung der Vollstreckung einer einstweiligen Verfügung bewirken, die zuvor fehlerhaft erlassen wurde.

 

Unser Mandant war zusammen mit einigen weiteren Personen zum Vorstand eines Vereins gewählt worden. Da einige Mitglieder des neu gewählten Vorstandes mit dem Wahlergebnis unzufrieden waren, fingierten sie eine Neuwahl und behaupteten, dort gewählt worden zu sein. Unser Mandant hat diese angebliche Wahl erfolgreich vor dem Landgericht Frankfurt angefochten. Die daraufhin von der Gegenseite eingelegte Berufung wies das Oberlandesgericht zurück. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Die Neuwahlen waren somit rechtskräftig vom Gericht verboten worden, wurden aber trotzdem durchgeführt.

Widerspruch gegen Beschluss des Amtsgericht Frankfurt am Main

Diese Vorgeschehnisse hatte der Generalsekretär des Vereins dem Gericht offensichtlich bewusst verschwiegen, um die von ihm begehrte Einstweilige Verfügung gegen unseren Mandanten zu erlangen. Gegen den vorangegangenen Beschluss über die einstweilige Verfügung des AG hat der zuständige Rechtsanwalt der Media Kanzlei Widerspruch eingelegt – mit Erfolg, denn die einstweilige Verfügung wurde schließlich ausgesetzt.

Rechtsanwalt für einstweiligen Rechtsschutz

Eine einstweilige Verfügung dient der vorläufigen Sicherung eiliger Ansprüche. Wichtig: Eine einstweilige Verfügung allein begründet niemals eine endgültige rechtskräftige Regelung. Hierzu bedarf es einer Abschlusserklärung oder einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Das Team der Media Kanzlei ist auf den einstweiligen Rechtsschutz spezialisiert. Wir führen außerordentlich viele Verfahren im einstweiligen Rechtschutz.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Fragen oder ein rechtliches Anliegen haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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