Louisa Dellert erhält Verfahrenskosten und 500 Euro Geldentschädigung wegen Beleidigung

Erfolgsgeschichte

Louisa Dellert erhält Verfahrenskosten und 500 Euro Geldentschädigung wegen Beleidigung

Unsere Mandantin, Louisa Dellert, wurde öffentlich sexistisch unter einem Post auf der Plattform Instagram beleidigt. Die Media Kanzlei erwirkte nun für Frau Dellert die Unterlassung der Beleidigung sowie einen Vergleich, durch welchen die Gegenseite zur Zahlung der Gerichtskosten sowie einer Geldentschädigung in Höhe von 500 Euro verpflichtet wird.

Unterlassung der Beleidigung

Zunächst ging die Media Kanzlei für Louisa Dellert mit einer Abmahnung und der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gegen den Gegner vor. Darin forderte die Media Kanzlei außerdem den Gegner auf, die Rechtsanwaltskosten von Frau Dellert zu tragen. Zwar gab der Beleidiger die Unterlassungserklärung ab, zahlte jedoch nicht.

Erfolgreiche Klage vor dem Landgericht Frankfurt auf Zahlung der Gerichtsverfahrenskosten sowie einer Geldentschädigung

Daraufhin reichten wir Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein und forderten die Zahlung der Gerichtsverfahrenskosten sowie einer Geldentschädigung. Die Parteien schlossen einen Vergleich. Die Gegenseite muss nun die außergerichtlichen Kosten zahlen, alle Kosten des Verfahrens und des Vergleichs tragen und an Louisa Dellert eine Geldentschädigung in Höhe von 500 € zahlen.

Media Kanzlei hilft bei Beleidigungen auf Social Media Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok, u.v.m.

Die Media Kanzlei ist spezialisiert im Bereich des Medienrechts und Persönlichkeitsrechts und hilft Ihnen gerne weiter, sollten Sie ebenfalls auf einer Social Media Plattform beleidigt worden sein. Kontaktieren sie uns umgehend!

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