Landgericht Hamburg bewilligt Prozesskostenhilfe gegen Jill Lange (DSDS)

Erfolgsgeschichte

Landgericht Hamburg bewilligt Prozesskostenhilfe gegen Jill Lange (DSDS)

Das Landgericht Hamburg – Zivilkammer 24 – hat in einem aktuellen Verfahren gegen Jill Lange, bekannt durch ihre öffentliche Kritik an Dieter Bohlen, Prozesskostenhilfe gewährt. Die Entscheidung wurde am 03.07.2023 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. S, den Richter am Landgericht Dr. S und die Richterin am Landgericht Dr. R getroffen (Az.: 324 O 116/23).

Jill Lange hatte in der Vergangenheit durch ihre Teilnahme an der Sendung “Deutschland sucht den Superstar” für Aufsehen gesorgt, als sie Dieter Bohlen für sein Verhalten scharf kritisierte. Allerdings wurden auch Vorwürfe laut, dass sie selbst Geschmacklosigkeiten verbreitet und eine Mutter, die kürzlich ihren Sohn verloren hatte, wahrheitswidrig als Lügnerin im Internet dargestellt hat. Sie behauptete, dass die Mutter sich den Tod des Kindes nur ausgedacht habe und es eine ekelhafte Aktion gewesen sei. Richtig ist jedoch, dass der Sohn leider tatsächlich verstorben ist.

Das Landgericht Hamburg bewilligte der Klägerin nun Prozesskostenhilfe für den ersten Rechtszug für eine Geldentschädigung in Höhe von 5.000 €. Die Prozessbevollmächtigten der Klägerin sind die Rechtsanwälte der Media Kanzlei.

Das Landgericht Hamburg erkannte hinreichende Erfolgsaussichten für die geltend gemachten Unterlassungsansprüche sowie die Geldentschädigung, basierend auf unwahren Behauptungen über den Verlust des Sohnes der Klägerin.

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