Landgericht Frankfurt: Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen Anwalt und Online-Coach

Erfolgsgeschichte

Anwalt als Wettbewerber zum Online-Coach Marc Galal?

Der Online-Coach Marc Galal hat versucht, wettbewerbsrechtlich gegen die Media Kanzlei vorzugehen. Sein Vorwurf: Die Mediakanzlei stelle den Coach als unseriös und betrügerisch dar. Durch die vielfache Vorgehensweise der Kanzlei, stehe diese in einem Wettbewerbs- und Konkurrenzverhältnis zu Marc Galal. Der Coach verlangte zudem eine Unterlassung, um die Kanzlei daran zu hindern, weitere Äußerungen über sein Coachings zu tätigen.

Das Landgericht Frankfurt sah den Antrag des Online-Coachs als unbegründet.

Um „Mittbewerber“ zu sein, brauche es nach dem Gericht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis. Dieses liegt vor, wenn beide Parteien gleichartige Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen. Dafür reiche es, dass die Verletzungshandlungen des einen in konkreter Weise in Wettbewerb zum anderen, dem Betroffenen, stehen. Dies liege vor allem dann vor, wenn die vorteilhaften Maßnahmen einer Partei die Nachteile der anderen Partei begründen und im engeren Sinne eine Wechselwirkung besteht.

Das Landgericht konkretisiert jedoch, dass es nicht ausreicht, wenn die Maßnahmen einer Partei das Marktstreben der anderen nur in irgendeiner Weise betreffen. So reiche die Beeinträchtigung nicht, wenn der Konkurrenzmoment im Wettbewerb fehlt.

Die Anwaltskanzlei als Wettbewerber von Online-Coaches

Dabei stellt sich auch die Frage, welcher Tätigkeit die Anwaltskanzlei Media Kanzlei denn nachgeht. Stellt sie einen Mitbewerber im Rahmen der Online-Coachings dar?

Die Media Kanzlei Riemenschneider mit Standorten in Frankfurt und Hamburg vertritt Personen, die ihren Online-Coaching-Vertrag auflösen möchten. Sie hilft den Betroffenen durch anwaltlichen Rat und rechtliche Unterstützung. So kommen solche Verträge häufig unter Umständen zustande, die einer juristischen Prüfung nicht standhalten. Die Folge – ein unwirksamer Vertrag – resultiert somit aus der Anwendung des geltenden Rechtsystems. Gezielt gegen einen Coach geht die Kanzlei somit nicht vor. Im Rahmen der Aufklärung informiert sie auf ihrer Website über die Erfahrungen ihrer Mandanten und ihre bisher erzielten Erfolge.

Die Entscheidung des Landgerichts: Ist die Media Kanzlei ein Mitbewerber?

Das Landgericht Frankfurt sieht in der Position der Media Kanzlei keinen Mitbewerber. Dabei stellt das Gericht auf eine Entscheidung des BGH ab. Dabei ging es um einen Anwalt, der auf seiner Internetseite Pressemitteilungen über einen Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds veröffentlichte. Der BGH lehnte die Mitbewerbereigenschaft auch in diesem Fall ab und stellte klar, dass das Dienstleistungsangebot nicht dem Charakter eines Wettbewerbsverhaltens entspreche. Allein der Umstand, dass die anwaltliche Beratung sich negativ auf die Tätigkeiten des Anbieters auswirke, reiche dafür nicht aus. Vielmehr weite sich durch eine solche Annahme der Begriff des Mitbewerbers und die damit verbundene wettbewerbsrechtliche Anspruchsberechtigung eines Unternehmers aus, ein Unternehmen könne demnach stets Rechtsanwälte als Wettbewerber ansehen, sofern diese ein Verfahren gegen das Unternehmen führen.

Auch die Veröffentlichung von Äußerungen, die mit dem Online-Coach Marc Galal verbunden werden können, begründe kein solches Wettbewerbsverhältnis. Diese stellen Marketingmaßnahmen dar, um neue Mandanten zu akquirieren.

Das LG Frankfurt stellt weiterhin auf die Positionen der Parteien ab. Marc Galal – als Verkaufstrainer – steht einem auf Wirtschafts- und Presserecht spezialisiertem Anwalt entgegen. Auch wenn sich die Wege der Parteien kreuzen, entsprechen sie nicht einem Mitbewerber gem. §2 Abs. 1 Nr. 3 UWG.

Unterlassungsansprüche gegen die Anwaltskanzlei?

Auch einen Unterlassungsanspruch gegen gerügte Aussagen der Kanzlei, die auf der Website zu finden sind, lehnt das Gericht ab. Zwar stellen diese einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Coaches dar, jedoch überwiege die Meinungsäußerungs- und die Berufsfreiheit des Antragsgegners.  Die benannten Internet-Artikel schaffen zudem eine Möglichkeit der Aufklärung und – so das Landgericht Frankfurt – tragen damit „zur Transparenz auf dem betroffenen Marktsegment“ bei.

 

Die Media Kanzlei Frankfurt steht somit nicht in einem Wettbewerbsverhältnis mit dem Online-Coach Marc Galal. Vielmehr hilft sie ihren Mandanten, gegen mögliche, rechtliche Unstimmigkeiten vorzugehen, um die gezahlte Vergütung zurückzubekommen.

Herr Marc Galal führt dieses Verfahren aktuell vor dem Oberlandesgericht Frankfurt weiter.

Haben Sie auch einen Online-Coaching Vertrag abgeschlossen und sind sich unsicher, ob alles rechtens zuging? Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, aus dem Vertrag herauszukommen.

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