Die Media Kanzlei konnte erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen einen Autoscooter Schausteller erwirken. Konkret handelt es sich um eine unzutreffende Werbung des Autoscooter-Betreibers, welcher mit der Behauptung geworben hat, seine Fahrbahn sei „aktuell die größtmögliche weltweit“, was sich zum Nachteil unserer Mandantin auswirken könnte, welche ebenfalls Autoscooter Betreiberin ist. Zudem konnte seinerseits ein Verstoß gegen die Impressumsrichtlinien festgestellt werden.