Einstweilige Verfügung gegen Trustpilot wegen Warnhinweis

Erfolgsgeschichte

Warnhinweis auf Unternehmensseite - Einstweilige Verfügung gegen Trustpilot

Die Media Kanzlei Frankfurt erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen die Website TrustPilot. Auf Grund von positiven Bewertungen, die unsere Mandantin erhielt, entschloss sich der Anbieter TrustPilot, ohne Anhaltspunkte eine Warnung herauszugeben, die die Bewertungen als inhaltlich falsch kennzeichnet. Darüber hinaus wurde unserer Mandantin eine missbräuchliche Nutzung der Seite unterstellt.

Positive Bewertungen als missbräuchliche Nutzung?

Nachdem unsere Mandantin einige Bewertungen positiven Inhalts erhalten hat, wurde ihrem TrustPilot-Profil eine Warnung hinzugefügt. Nach dieser sei eine missbräuchliche Nutzung festgestellt worden, die aus angeblich gefälschten Bewertungen resultieren solle.

Das Gericht stellt fest: Der Warnhinweis wirkt auf die Nutzer der Plattform wie eine Tatsachenbehauptung. Somit wird in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht unserer Mandantin eingegriffen. Aus der Äußerung geht nicht hervor, welche der Bewertungen falsch gewesen sein sollen. Gleichzeitig werde unserer Mandantin ein Verhalten unterstellt – Sie sei für diese Bewertungen verantwortlich. Das Gericht argumentiert, dass verständige Leser den Warnhinweis der Seite TrustPilot als Bestätigung für ein manipulatives Verhalten seitens unserer Mandantin verstehen könnten.

Rechtliche Einordnung des Warnhinweises

Grundsätzlich ist es Anbietern solcher Plattformen erlaubt, Warnhinweise zu hinterlassen, sofern sie beweisen können, dass die Bewertungen unrichtig sind. Dabei müssen Betreiber wie TrustPilot jedoch regelmäßig nachweisen, dass die Warnhinweise stets aktuell sind. Im Fall unserer Mandantin handelte es sich um Bewertungen, die im Jahr 2021 entfernt wurden. Dabei wurde auch der Hinweis auf dem Profil hinterlassen. Nach Einschätzung des OLG Frankfurt müssen die Betreiber jedoch nach ungefähr einem halben Jahr erneut nachweisen können, dass der Warnhinweis weiterhin aktuell ist. TrustPilot konnte jedoch keine Beweise hervorbringen, die eine weitere Gültigkeit des Hinweises unterstützen würde.

Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht

Deutlich wird zudem, dass die Warnung von Lesern nicht nur als Verdacht verstanden wird. So wird auch der Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht unserer Mandantin begründet. Durch die Behauptung, es handele sich um gefälschte Bewertungen, könne das Vertrauen in die positiven Bewertungen erschüttert werden. Demnach ist auch der Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unserer Mandantin sowie ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach Art. 12 Abs. 1 GG betroffen. Diese Eingriffe sind nicht zu rechtfertigen, solange TrustPilot nicht nachweisen kann, dass es weiterhin einen solchen Warnhinweis bedarf.

Media Kanzlei hilft bei Warnhinweisen auf Ihrem Profil

Haben Sie auch einen Warnhinweis im Rahmen eines Unternehmerprofils erhalten? Die Media Kanzlei Frankfurt hilft Ihnen, gegen diesen vorzugehen. Kontaktieren Sie uns gerne noch heute.

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