Hitlergruß bei Bayer Leverkusen - Einstweilige Verfügung gegen BILD
Vergangenen Monat erwirkte die Media Kanzlei eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Frankfurt am Main zugunsten von unserem Mandanten, dem die BILD-Zeitung in einem veröffentlichten Artikel das Zeigen des Hitlergrußes bei einem Spiel von Bayer Leverkusen unterstellte.
Privatperson nach harmlosen Feierlichkeiten in der Zeitung bloßgestellt
Am 03. April 2024 fand in Leverkusen das Fußballspiel Bayer 04 Leverkusen gegen Fortuna Düsseldorf statt. Es handelte sich dabei um die Halbfinalbegegnung im DFB-Pokal-Halbfinale. Der Antragssteller ist ein Fan von Bayer 04 Leverkusen und verfolgt die Halbfinalbegegnung aus einer VIP-Lounge mit Freunden und Kollegen in der BayArena, als er am Ende bei einem Gruppenbild die Hand hebt, um dem Fotografen freudig zuzuwinken – schließlich ist die Stimmung gut und das Team hat auch noch gewonnen.
Drei Tage später veröffentlichte die BILD-Zeitung plötzlich einen Beitrag, bei dem ein Foto des Antragsstellers zu sehen war – einschließlich seinem Namen. Es ist die Rede von einem „Skandal“, die Ausübung des „Hitlergrußes“ dick in den Schlagzeilen, direkt über seinem deutlich erkennbaren Gesicht.
Unwahre Tatsachenbehauptungen als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Grundsätzlich ist das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einerseits und das Recht auf freie Meinungsäußerung des sich Äußernden andererseits gegeneinander abzuwägen. Eine Ausnahme gilt jedoch für die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen; hier besteht kein schützenswertes Interesse, sodass die Meinungsfreiheit in diesem Fall hinter das Persönlichkeitsrecht zurücktritt.
Bei den Äußerungen im Artikel der BILD-Zeitung, in welchem der Antragssteller als Verehrer des Führers des nationalsozialistischen Unrechtregimes dargestellt wird, handelt es sich nachweislich um unwahre Tatsachenbehauptungen. Vielmehr war das veröffentlichte Bild das Ergebnis einer unglücklichen Momentaufnahme inmitten eines Bewegungsablaufes, wie sie schon vielfach in der Vergangenheit genutzt wurden, um Politiker, Prominente und Privatpersonen in Misskredit zu bringen. Damit liegt ein Eingriff nach § 823 Abs. 1 BGB in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG vor.
Auch durch die Verbreitung des Bildes ohne Einwilligung des Antragsstellers wird in das Selbstdarstellungsrecht als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eingegriffen. Zugleich wird damit gegen das Recht am eigenen Bild gemäß § 22 KUG verstoßen.
Unzulässige Verdachtsberichterstattung – Sorgfaltsanforderungen gegenüber den Medien
Als wäre die Veröffentlichung eines unglücklichen Fotos sowie der Vorwurf des Hitlergrußes nicht bereits genug, wird der Antragssteller zudem des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bezichtigt, mithin des Straftatbestandes des § 86a StGB. Somit stellt sich die Frage: Genügt ein bloßer Verdacht für eine derartige, öffentliche Anprangerung in der Zeitung?
Aufgrund der hohen Eingriffsintensität derartiger Vorwürfe sind an Äußerungen, die den Verdacht einer Straftat oder einer sonstigen Verfehlung thematisieren, erhöhte Anforderungen an die Sorgfaltspflicht zu stellen (BGH, NJW 2000, 1036), hier hat die Antragsgegnerin es jedoch unterlassen, den Sachverhalt genauer zu erörtern oder die betroffene Person überhaupt zu Wort kommen zu lassen. Die Verdachtsberichterstattung war allein deshalb schon rechtswidrig; vor der Veröffentlichung ist stets eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen (Senatsurteil BGHZ 132, 13, 25 m. w. N.) Vielmehr handelt es sich um eine unzulässige Vorverurteilung des Antragsstellers, dem ein bestimmter Sachverhalt einfach unterstellt wird.
Rechtsfolge: Einstweilige Verfügung durch Gerichtsbeschluss
Aufgrund der Wort- und Bildberichterstattung steht dem Antragsteller ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 1004 Abs. 1 BGB analog, 823 Abs. 1, Abs. 2, §§ 186, 187 StGB, § 22 KUG, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG gegen die BILD-Zeitung zu, welcher zunächst von der Media Kanzlei geltend und schließlich durch Beschluss des Landgerichts im Wege der einstweiligen Verfügung erfolgreich gesichert wurde. Die unwahren Schlagzeilen sowie das ohne Einwilligung veröffentlichte Bild unseres Mandanten mussten also wieder verschwinden.
Ihre Fachanwälte für Medien- und Presserecht
- Öffentlichen Ruf schützen
- Falschbehauptungen unterbinden
- Unterlassungs- und Geldentschädigungsansprüche durchsetzen
Die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des Medien- und Presserechts. Sollten auch Sie von unwahren Tatsachenbehauptungen oder Reputationsschädigungen betroffen sein, kontaktieren Sie uns gerne! Unsere Anwältinnen und Anwälte konnten schon in unzähligen Angelegenheiten die Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen verhindern und dadurch den Ruf unserer Mandanten schützen.
- Schnelle Hilfe & Abwicklung
- Kostenlose telefonische Ersteinschätzung
- 100 % digitale Arbeitsweise
- Über 15.000 bearbeitete Akten
- Transparentes Vorgehen & kalkulierte Kosten
- Vielfach ausgezeichnete und top bewertete Kanzlei
Biene Bunt15 November 2023Ausgesprochen schnelle und freundliche Rückmeldung. Mein Dank geht dabei insbesondere an Herrn Bönsch, der auch noch spät Abends erreichbar war und alle meine Fragen beantwortet hat. Ich habe mich insgesamt sehr gut aufgehoben gefühlt und werde die Media Kanzlei gerne überall weiterempfehlenKatja Blondin12 Oktober 2023Ich bin mega zufrieden! Gute Beratung, ausgesprochen freundlicher Kontakt. Ich habe mein Anliegen erklärt und man hat sich sofort an die Arbeit gemacht. Der Fall konnte mit einem einzigen Anschreiben erledigt werden. Kontakt via Telefon und E-Mail. Würde mich immer wieder an diese Kanzlei wenden, wenn auch ich das lieber nicht möchte :)Rita Röscher3 Oktober 2023Als mein Instagram-Account gehackt wurde, nahm ich die rechtliche Hilfe von der Media Kanzlei in Anspruch. Meine Ansprechpartnerin war Lisa-Marie Peter. Durch ihre kompetente, zuverlässige Unterstützung ist der Account wieder in meinem Besitz. Danke, dafür. Ich kann die Kanzlei jedem/jeder empfehlen, der/die einen rechtlichen Beistand in Sachen "Medienrecht" sucht bzw. benötigt.Wien mal anders26 September 2023Super Service und schnelle Abwickelung! Wir haben unseren Instagram wieder, danke dafür. :)Steffiii Blackmamba26 September 2023Sehr Kompetent schnelle Hilfe bei gehackten Sozial Media Account nur weiter zu empfehlenGoogle Gesamtbewertung 4.9 von 5,
basierend auf 133 Bewertungen
MEDIA KANZLEI IN DEN MEDIEN
MEHRFACH AUSGEZEICHNETE KANZLEI
weiterlesen
Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
für Medienrecht
JUVE Ranking 2020, 2021, 2022, 2023 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
-
Datum
-
Katagorie
- Persönlichkeitsrecht