Dirk Kreuter scheitert vor OLG Hamburg gegen Media Kanzlei

Erfolgsgeschichte

Dirk Kreuter scheitert vor dem LG Köln und OLG Hamburg gegen Media Kanzlei

Der bekannte Online-Coach Dirk Kreuter ging gegen einen Beitrag auf der Homepage der Media Kanzlei vor, in welchem diese vor seinem Coaching warnte und zugleich mit der Möglichkeit warb, die überaus hohen Geldsummen wieder zurückzufordern.

Dirk Kreuter Coaching seriös? Erfahrungen und Geld zurück | Anwalt Dr. Severin Riemenschneider

Dirk Kreuter verklagt uns vor dem Oberlandesgericht Hamburg Was ist passiert? Dirk Kreute...

Dirk Kreuter verklagt uns vor dem Oberlandesgericht Hamburg
Was ist passiert? Dirk Kreuter hat eine einstweilige Verfügung gegen uns beantragt und diese vor dem Oberlandesgericht Hamburg verloren. Was war passiert? Wir hatten in der Vergangenheit wiederholt über Dirk Kreuter und seine Coachings berichtet und darauf hingewiesen, dass unseres Erachtens in diesen Coachings häufig die Leistung, nämlich das Coaching, und die Vergütung, die die Teilnehmer dafür bezahlen, nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen. Diese Verträge sind aus unserer Sicht deswegen rechtswidrig.

Das hat Dirk Kreuter natürlich nicht geschmeckt und er wollte dagegen vorgehen, dass wir auf diese Umstände hinweisen und ihn namentlich benennen. Zunächst hat er sein Glück in Köln versucht und dort eine einstweilige Verfügung beantragt. Er ist jedoch gescheitert. Dann hat er eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg beantragt und ist dort ebenfalls gescheitert. Auch in der sofortigen Beschwerde zum Oberlandesgericht Hamburg ist er nun gescheitert. Wir dürfen also weiterhin auf diese Umstände hinweisen, dass das Coaching aus unserer Sicht problematisch ist und ihn auch insoweit namentlich benennen.

Wir tun dies, weil wir das Gefühl haben, dass gerade diese hochpreisigen Coachings von Dirk Kreuter nicht zulässig sind. Ja, er bietet sicherlich einige kostengünstige Coachings an, bei denen die Teilnehmer einen Mehrwert haben und das Ganze in einem angemessenen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung steht. Was ich jedoch persönlich nicht verstehen kann, ist, wenn man Coachings anbietet, die teilweise sechsstellige Beträge kosten. Dies gilt insbesondere, wenn Personen möglicherweise zwei Verträge bei unterschiedlichen Gesellschaften unterzeichnen müssen, die aber beide Dirk Kreuter zugeordnet werden und deren Unterschriften in einem engen zeitlichen Zusammenhang erfolgten.

Diese Aufspaltung, bei der Coachings im Wert von hunderttausenden Euros angeboten und verkauft werden, erscheint mir unzulässig. Insbesondere vor dem Hintergrund, wenn man betrachtet, was die Coachingteilnehmer dafür bekommen und was sie letztendlich selber haben. Es ist natürlich auch klar, dass, wenn man ein Coaching zu einem so hohen Betrag an eine Person verkauft, die gar nicht so viel zur Verfügung hat, sich die Frage stellt, wie so etwas zulässig abgebildet werden kann. Auf diesen Umstand haben wir hingewiesen und das Oberlandesgericht Hamburg hat dies nun ebenfalls so gesehen. Sie haben die Beschwerde von Dirk Kreuter zurückgewiesen. Wir dürfen also weiterhin darauf hinweisen, ohne uns rechtswidrig zu verhalten.

In diesem Zusammenhang: Wenn Sie auch ein solches hochpreisiges Coaching bei Dirk Kreuter gemacht haben, dann lassen Sie das gerne von uns überprüfen, ob die Möglichkeit besteht, das Geld zurückzuerhalten. In der Vergangenheit gab es unterschiedliche Entscheidungen, bei denen Gerichte entschieden haben, dass diese Verträge unwirksam sind. Vor diesem Hintergrund macht es aus meiner Sicht auf jeden Fall Sinn, insbesondere bei diesen sehr hochpreisigen Coachings zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, sein Geld zurückzuhalten oder zu verhindern, dass man es überhaupt bezahlen muss.

Sie können sich gerne an uns wenden. Mein Name ist Severin Riemschneider, ich bin seit 11 Jahren Rechtsanwalt. Wir sind mehrfach ausgezeichnet bei Juve und Legal 500 als hervorragende Kanzlei. Wir haben viele hunderte Mandanten im Bereich des Coachings betreut, etliche Verfahren gewonnen und für zahlreiche Personen die Gelder dieser Coachings aktiv zurückgewonnen, sodass das Geld letztendlich wieder den Personen zugeflossen ist. Auch bei Dirk Kreuter habe ich gute Hoffnung, dass wir Verfahren gewinnen und das Geld für die Mandanten zurückerhalten können. Also melden Sie sich bei uns, und wir prüfen, ob man hier etwas tun kann oder müssen Sie die Zeche am Ende selbst zahlen .

Abmahnung wegen Rechtsverletzung durch Blogbeitrag

Mit Beschluss vom 15. April 2024 wies das Landgericht Köln den Antrag des Online-Coaches zurück, in welchem dieser geltend machte, der Beitrag auf der Homepage der Media Kanzlei enthalte unwahre Tatsachenbehauptungen, verstoße also gegen den Grundsatz der Verdachtsberichterstattung und verletze durch die Namensnennung zudem das (Unternehmens-)Persönlichkeitsrecht von Dirk Kreuter. Zuvor hatte er der Media Kanzlei eine Abmahnung zukommen lassen. Seine Forderung: Der Beitrag solle entfernt werden und derartige Äußerungen in Zukunft unterlassen.

Sind die Tatsachenbehauptungen unwahr oder nur „unangenehm“?

Dies sah nicht nur die Media Kanzlei anders, sondern auch das LG Köln, welches in dem Beschluss ausführt, dass schon gar kein Anspruch bestehe, der Media Kanzlei die Berichterstattung über das „betrügerische“ Online-Coaching zu untersagen- weder in Gänze noch bezüglich einzelner Passagen.

Dirk Kreuter selbst tritt in der Öffentlichkeit auf und beschreibt sich als ein „in ganz Europa bekannter und erfolgreicher Verkaufstrainer“, sodass nach Ansicht des Gerichts kein Grund ersichtlich ist, weshalb sich die Media Kanzlei nicht in einem Beitrag mit diesem auseinandersetzen darf. Die Tatsachenbehauptungen in den Beiträgen auf der Homepage der Media Kanzlei sind vielleicht unangenehm für Kreuter selbst – aber nicht unwahr.

Dirk Kreuter legt sofortige Beschwerde ein – und unterliegt vor dem OLG Hamburg

Gegen den Beschluss des Landgerichts legte Kreuter sofortige Beschwerde ein mit der Begründung, dass zumindest die konkreten Äußerungen auf der Homepage der Media Kanzlei zu unterlassen seien. Für die Rechtswidrigkeit sämtlicher in dem streitigen Beitrag getätigter Äußerungen bestehen jedoch keine Anhaltspunkte.

Unseriöses Online-Coaching? Die Media Kanzlei hilft Ihnen weiter!

Immer wieder vertreten wir Fälle, in denen Verträge mit Online-Coaches abgeschlossen werden, welche durch fragwürdige Webinar-Praktiken und aggressive Verkaufstaktiken gekennzeichnet sind – ganz abgesehen von der unverhältnismäßig hohen Vergütung, die dafür zu leisten ist. Sie wollen sich von Ihrem Vertrag lösen, aber es wirkt fast unmöglich? Kontaktieren Sie uns!

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