Google Übersetzer: Erste Gerichtsentscheidung zur Haftung von Google
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Klage der Media Kanzlei teilweise begründet sei. Der Mandant der Media Kanzlei forderte gemäß Artikel 17 Absatz 1 DS-GVO die Auslistung eines bestimmten Ergebnislinks im Zusammenhang mit dem Google-Übersetzer. Ein Artikel war auf einer rumänischen Webseite erschienen und wurde von Google ins Deutsche übersetzt. In diesem wurden unwahre Tatsachenbehauptungen über den Kläger verbreitet.
Abwägung grundlegender Rechte
Das Gericht führte eine umfassende Abwägung grundlegender Rechte durch, insbesondere das Recht auf Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh). Dabei wurden auch die Rechte der breiten Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen und die Rolle von Suchmaschinenbetreibern berücksichtigt.
Unwahre Tatsachenbehauptungen verletzen Persönlichkeitsrecht des Klägers
Konkret bezog sich der Rechtsstreit auf einen Artikel, der durch den Google Übersetzer übersetzt wurde und unwahre Tatsachenbehauptungen über den Kläger enthielt. Der Kläger war in dem Artikel beschuldigt worden, eine Frau mit der tödlichen Substanz Dimethylquecksilber vergiftet zu haben. Das Gericht in Bukarest hatte den Kläger jedoch von diesen Vorwürfen freigesprochen. Das Landgericht Frankfurt am Main stellte deshalb fest, dass diese Behauptungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzten und somit nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung und Information geschützt waren.
Google haftet als Störer
Das Gericht betonte, dass das Haftungsrisiko der Suchmaschinenbetreiber für die Übersetzungsdienstleistung angemessen begrenzt sei und diese erst nach Inkenntnissetzung vom Rechtsverstoß haften würden. Die Klage wurde in diesem Punkt aufgrund der offensichtlichen Rechtswidrigkeit der Inhalte zugunsten des Klägers entschieden
Wegweisende Entscheidung mit weitreichenden Folgen
Das wegweisende Urteil unterstreicht die Bedeutung der DS-GVO im digitalen Raum und zeigt die Verantwortung von Suchmaschinenbetreibern wie Google auf. Die Entscheidung wird voraussichtlich Auswirkungen auf die Praxis und die Verantwortlichkeiten von Unternehmen im Umgang mit automatisierten Übersetzungsdiensten haben.
Zusammenfassend
Das Landgericht Frankfurt am Main urteilte zugunsten des Klägers in Bezug auf bestimmte unwahre Tatsachenbehauptungen im verlinkten Artikel und betonte die Verantwortlichkeit von Google im Kontext der DS-GVO. Die Entscheidung markiert einen Meilenstein in der Haftung von Suchmaschinen für die Inhalte ihrer Übersetzungsdienste.
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Katagorie
- Persönlichkeitsrecht