Falsche Berichterstattung über angebliches Geständnis
Die Experten der Media Kanzlei können einen weiteren presserechtlichen Erfolg auf ihrem Erfolgskonto verbuchen. Für einen Mandanten konnten sie einen Eilantrag gegen die Presse durchsetzen.
Unwahre Tatsachenbehauptung
In dem Bericht hat die Presse behauptet, unser Mandant habe eine schwere Straftat gestanden. Diese Behauptung war offenkundig falsch – da waren sich auch die zuständigen Richter:innen in ihrem Urteil sicher. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, den die Rechtsanwält:innen bei dem zuständigen Gericht eingereicht hatten, hatte daher Erfolg.
„Nach alledem rechtfertigt das Verfügungsvorbringen den Antrag in vollem Umfang“, so die abschließenden Worte des Urteils (LG Hildesheim in dem Urteil bezüglich dieses Falls).
Erkennbarkeit des Betroffenen durch Namensnennung
Der Betroffene war durch die Berichterstattung erkennbar, denn in dem Presseartikel wurde ein seinem eigentlichen Namen sehr stark ähnelnden Vornamen sowie eine abgekürzte Form seines Nachnamens verwendet und zudem sein Alter genannt. Durch diese identifizierenden Merkmale konnte unser Mandant leicht identifiziert werden – zumindest in seinem Bekannten- und Familienkreis. Auch weitere familiäre Hintergründe des betroffenen Mandanten wurden in dem Bericht offengelegt.
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Durch die falsche Behauptung, er habe eine schwere Straftat gestanden, wurde der Mandant in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Statt der vorverurteilenden Formulierung hätte die Presse einen zurückhaltenderen Ausdruck wählen müssen. Denn die Unschuldsvermutung kommt eine sehr große Bedeutung zu: Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt eine beschuldigte Person als unschuldig, sodass die Presse zu besonderer Zurückhaltung bei der Verdachtsberichterstattung verpflichtet ist.
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Rechtsanwalt für Presserecht
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