Erfahrungsberichte zu SkyWind-Kleinwindanlagen – Wettbewerberinitiierte Schmutzkampagne aufgedeckt

Erfolgsgeschichte

Erfahrungsberichte zu SkyWind-Kleinwindanlagen - Wettbewerberinitiierte Schmutzkampagne aufgedeckt

In jüngster Zeit stellte die SkyWind Energy GmbH die vermehrte Verbreitung fehlerhafter Informationen und unberechtigter Anschuldigungen über ihr Unternehmen fest. Wie sich nach zwischenzeitlich erfolgter Ermittlung herausstellte, wurde diese Diffamierungskampagne von Wettbewerbern und Trittbrettfahrern orchestriert, um unsere Mandantin in Misskredit zu bringen und Kunden abzuwerben. Wir möchten mit dieser Pressemitteilung über die vielfältigen Angriffe auf die Reputation unserer Mandantschaft informieren, mit den falschen Anschuldigungen aufräumen und darlegen wie wir erfolgreich die Rechte unserer Mandantin gegen unlauteren Wettbewerb durchgesetzt haben.

Plagiierte Webseite

Zunächst wurde die Webseite von SkyWind dupliziert und mit falschen Kontaktdaten versehen. Dies zielte darauf ab, einen minderwertigen Kundenservice vorzutäuschen und Kunden abzuschrecken. Die Webseite wurde inzwischen, dank unserer Intervention, durch den Hostprovider gesperrt und die Unternehmenspersönlichkeitsverletzung abgestellt.

Gerichtsbeschlüsse gegen Unwahrheiten:

Auf Trustpilot wurden unter anderem die Behauptungen verbreitet, die Staatsanwaltschaft habe gegen SkyWind strafrechtlich ermittelt und es sei bereits zu Hausdurchsuchungen gekommen. Diese Behauptungen waren frei erfunden. Für unsere Mandantin erwirkten wir einen Beschluss vor dem Landgericht Frankfurt, der es dem Täter untersagt, diese Falschbehauptungen weiter zu verbreiten. Nachdem der Täter zunächst alles bestritten hatte, gab er im gerichtlichen Verfahren ein Anerkenntnis ab. Dem Antragsgegner wurden die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Wettbewerber verbreitet Falschaussagen

Zudem wurden und werden durch mehrere Wettbewerber öffentlich falsche Informationen über die Leistungsfähigkeit und Qualität der SkyWind-Anlagen verbreitetet. Die Intention hinter den schädigenden und unwahren Behauptungen ist es dem guten Ruf SkyWinds zu schaden und dadurch die eigenen Ertragschancen zu erhöhen. Ein Wettbewerber gab nach einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und übernahm die Rechtsanwaltskosten.

Richterliche Anordnungen gegen Verleumdung:

Gegen den Kleinwindkraftverband setzten wir Ansprüche gerichtlich durch. Das Landgericht Berlin untersagte die persönlichkeitsrechtsverletzenden Verleumdungen unter Androhung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000,00 EUR oder bis zu 6 Monaten Haft.

Verbreitung weiterer Unwahrheiten in sozialen Medien und auf Bewertungsportalen:

Die Verleumdungskampagne gegen unsere Mandantin wird auch in den einschlägigen Bewertungsportalen, Foren und in sozialen Netzwerken geführt. Die zum Teil bereits gerichtlich als unwahr festgestellten und deshalb untersagten Behauptungen werden dort von einzelnen Personen weiterhin verbreitet. Ein Anbieter hat daraus inzwischen ein eigenes Geschäftsmodell entwickelt. Er verbreitet auf diversen Plattformen die Lüge, die Windkraftanlagen enthalte fehlerhafte Komponenten, mit einem Umbau durch ihn, würde die Anlage allerdings die gewünschten Ergebnisse erzielen.

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Die Kleinwindanlagen von SkyWind weisen höchste Qualität auf. Sie stehen seit 10 Jahren weltweit im Einsatz, sind zehntausendfach bewährt und erzielen die gewünschten Ergebnisse. Von Wettbewerbern und Trittbrettfahrern, die eigene finanzielle Motive verfolgen, werden hingegen gezielt Falschinformationen verbreitet, um einem Vorreiter im deutschen Kleinwindanlagenmarkt zu schaden. Die Unzulässigkeit dieser Vorgehensweise und der aufgestellten Behauptungen wurde inzwischen durch mehrere Gerichtsentscheidungen bestätigt.

Die SkyWind Energy GmbH wird sich den Verleumdungen nicht weiter aussetzen und auch in Zukunft gegen unzulässige Rufschädigungen vorgehen. Sollten Sie Kenntnis von vergleichbaren Rufschädigungen gegen Skywind erlangen, wären wir Ihnen für einen entsprechenden Hinweis verbunden.

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