Einstweilige Verfügung gegen Facebook wegen Werbekontoeinschränkungen
Die Media Kanzlei konnte für ihren Mandanten den Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Düsseldorf erwirken. In dem Verfahren ging es um von Facebook vorgenommene Einschränkungen des Werbekontos unseres Mandanten.
Beschränkung des Werbekontos
Unser Mandant ist Inhaber eines Facebook Accounts für sein Unternehmen. Über diesen Account schaltete unser Mandant regelmäßig Werbeanzeigen und warb mit der geschäftlichen Tätigkeit des Unternehmens. Facebook schränkte jedoch die Werbemöglichkeiten des Accounts stark ein. So konnten über den Account keine neuen Werbeanzeigen geschaltet werden und auch bereits geschaltete Anzeigen wurden gesperrt und erst nach Einlegung von Widersprüchen wieder freigeschaltet. Die Anzeigen enthielten keine Inhalte, welche gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook verstoßen haben. Die Einschränkung des Werbekontos erfolgte ohne Begründung oder Anhörung unseres Mandanten.
Abmahnung und einstweilige Verfügung gegen Facebook
Die Media Kanzlei setzte sich daraufhin mit dem Konzern Meta in Verbindung und forderte die Aufhebung der Kontobeschränkungen. Dies geschah zweimal. Eine Reaktion seitens Meta blieb jedoch aus, sodass die Media Kanzlei zur Sicherung des Anspruches den Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Düsseldorf beantragte.
Das Gericht gab dem Antrag der Media Kanzlei statt und verpflichtete Meta dazu, es zu unterlassen, die Beschränkungen vom Konto des Antragsstellers aufrechtzuerhalten. Das Gericht sah in der unangekündigten Sperre der Werbemöglichkeiten unseres Mandanten eine Verletzung der Rücksichtnahmepflichten gem. § 241 Abs. 2 BGB durch Facebook.