Einstweilige Verfügung gegen Amazon: Sperre eines Verkäuferkontos unzulässig
In einer neuen Angelegenheit hat das Landgericht München in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (n.rk.) entschieden, dass das Verkäuferkonto freigeschaltet werden muss. Amazon muss zukünftig genau zu begründen, wenn eine Sperre vorgenommen werden soll.
Amazon als Verkäuferplattform
Amazon bietet Verkäufern die Möglichkeit an, Produkte auf der Amazon Seite zu vermarkten. Der Versand kann sowohl über Amazon als auch über den Verkäufer selbst erfolgen. Durch das FBA-Programm wird gegen Zahlung der Warenbestand der Händler bei Amazon gelagert und bei Kauf eines Kunden, an diesen versandt. Dadurch wird die Plattform immer attraktiver. Die Produkte werden in den normalen Amazon Suchergebnissen gelistet und können dadurch schnell gefunden werden. Dadurch müssen Verkäufer einen sogenannten Selleraccount (Verkäuferkonto) erstellen.
Das Bundeskartellamt hat erkannt und Amazon eine marktbeherrschende Stellung zugeschrieben.
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Amazon Verkäuferkonto Sperre ohne Ankündigung und Begründung
Wie bei vielen großen Plattformen, tendiert auch Amazon dazu Konten ohne Anhörung oder Begründung zu sperren. Oftmals entscheidet heutzutage ein Algorithmus über Verstöße, die sehr fehleranfällig sind. Der Versuch den Account über den Support zu entsperren ist frustrierend und langwierig. Meist muss man sich mit automatischen Antworten oder fehlenden Zuständigkeiten auseinandersetzen.
Die Sperre ist insbesondere für Verkäufer fatal. Das Amazonguthaben wird eingefroren, der Verkauf von Gütern abgebrochen, die Produkte nicht länger über die Suche auffindbar. Doch gerade wenn ein Verkäufer am FBA-Programm teilnimmt, entsteht ein enormer Zeitdruck. Amazon droht, Bestandswaren 30 Tage nach Sperre in ihrem Lager zu vernichten. Der Schaden für (kleine) Verkäufer: Katastrophal.
Urteil zu Verkäufersperre: Was war passiert?
Ein Verkäufer wurde aufgefordert, die Validierungsprüfung durchzuführen. Diese wird in der Regel einmal im Jahr durchgeführt und Verkäufer müssen Nachweise zum Unternehmen bei Amazon hochladen. In diesem Fall wollte Amazon einen aktuellen Handelsregisterauszug, den Gesellschaftsvertrag und Kontoauszüge sowie Rechnungen mit Anschrift des Unternehmens. Amazon gibt auch Vorgaben zu der Sprache der Dokumente (u.a. Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch).
Das betroffene Unternehmen ist den Anforderungen nachgekommen und hat sämtliche Nachweise bei Amazon fristgerecht hochgeladen. Die erforderliche Sprache der Dokumente wurde eingehalten.
Amazon hingegen akzeptierte einzelne Dokumente nicht, gab aber auch nicht an, weshalb diese abgelehnt wurden. Amazon hat stattdessen den Selleraccount (Verkäuferkonto) umgehend gesperrt. Eine Korrektur bei den Dokumenten bezüglich etwaiger Anforderungen wurde nicht ermöglicht.
Amazon für Verkäufer nicht erreichbar
Wie eingangs beschrieben, reagieren große Plattformen oft nicht auf kleine Kunden. So liegt der Fall auch hier. Das Unternehmen versuchte mehrfach eigenständig Kontakt aufzunehmen, erhielt jedoch keine Rückmeldung. Das Abmahnschreiben wurde ignoriert, weshalb das Unternehmen nun Klage eingereicht hatte.
Amazon handelt kartellrechtswidrig
Das Landgericht München I hielt die Sperre für unbegründet und die angedrohte Vernichtung der Ware für kartellrechtswidrig, da dies eine rechtswidrige Behinderung darstelle. Amazon ist nach Ansicht des Gerichts marktbeherrschend und hat demnach höhere Anforderungen zu erfüllen. Amazon hätte dem Unternehmen die konkreten Gründe für die Sperre mitteilen müssen. Amazon hätte also informieren müssen, welche Dokumente abgelehnt und aus welchem Grund diese abgelehnt wurden.
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