Diskussion um Informationspolitik der Polizei und Staatsanwaltschaft bei Tötungsdelikten
Der Gründer der Media Kanzlei Frankfurt, Dr. Severin Riemenschneider, beleuchtet in einem aufschlussreichen Interview mit hessenschau.de die aktuelle Informationspolitik der Polizei und Staatsanwaltschaft bei Tötungsdelikten. Dabei ging es vor allem um die Frage, warum die Öffentlichkeit nicht immer über solche Delikte informiert wird.
Auskunftsrecht oder Informationspflicht?
Kanzleiinhaber Dr. Riemenschneider erklärte, dass es keine allgemeine Verpflichtung der Behörden zur proaktiven Information der Öffentlichkeit gibt. Die Entscheidung, ob und wann die Öffentlichkeit informiert wird, liegt im Ermessen der Behörden. Wichtige Gründe für eine Zurückhaltung bei der Informationsweitergabe können ermittlungstaktische Überlegungen sein, wie beispielsweise die Vermeidung von Gefährdungen der Ermittlungen durch vorzeitige Veröffentlichungen. Außerdem spielt der Schutz der Persönlichkeitsrechte eine bedeutende Rolle.
Schutz der Betroffenen
Dr. Riemenschneider betonte, dass insbesondere bei laufenden Ermittlungen eine sorgfältige Abwägung notwendig ist, um sowohl den Ermittlungserfolg als auch die Rechte der Betroffenen zu schützen. Dies führt dazu, dass die Behörden in manchen Fällen entscheiden, die Öffentlichkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt oder gar nicht zu informieren.
Die Balance zwischen Transparenz und Ermittlungsschutz
Das Interview verdeutlicht die komplexe Balance zwischen Transparenz und den Notwendigkeiten des Ermittlungsschutzes. Die Diskussion über die Informationspflicht der Behörden bleibt aktuell und relevant, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender öffentlicher Sensibilisierung für Sicherheitsfragen und Medienberichterstattung.
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