Dirk Kreuter scheitert vor OLG Hamburg gegen Media Kanzlei

Erfolgsgeschichte

Dirk Kreuter scheitert vor dem LG Köln und OLG Hamburg gegen Media Kanzlei

Der bekannte Online-Coach Dirk Kreuter ging gegen einen Beitrag auf der Homepage der Media Kanzlei vor, in welchem diese vor seinem Coaching warnte und zugleich mit der Möglichkeit warb, die überaus hohen Geldsummen wieder zurückzufordern.

Abmahnung wegen Rechtsverletzung durch Blogbeitrag

Mit Beschluss vom 15. April 2024 wies das Landgericht Köln den Antrag des Online-Coaches zurück, in welchem dieser geltend machte, der Beitrag auf der Homepage der Media Kanzlei enthalte unwahre Tatsachenbehauptungen, verstoße also gegen den Grundsatz der Verdachtsberichterstattung und verletze durch die Namensnennung zudem das (Unternehmens-)Persönlichkeitsrecht von Dirk Kreuter. Zuvor hatte er der Media Kanzlei eine Abmahnung zukommen lassen. Seine Forderung: Der Beitrag solle entfernt werden und derartige Äußerungen in Zukunft unterlassen.

Sind die Tatsachenbehauptungen unwahr oder nur „unangenehm“?

Dies sah nicht nur die Media Kanzlei anders, sondern auch das LG Köln, welches in dem Beschluss ausführt, dass schon gar kein Anspruch bestehe, der Media Kanzlei die Berichterstattung über das „betrügerische“ Online-Coaching zu untersagen- weder in Gänze noch bezüglich einzelner Passagen.

Dirk Kreuter selbst tritt in der Öffentlichkeit auf und beschreibt sich als ein „in ganz Europa bekannter und erfolgreicher Verkaufstrainer“, sodass nach Ansicht des Gerichts kein Grund ersichtlich ist, weshalb sich die Media Kanzlei nicht in einem Beitrag mit diesem auseinandersetzen darf. Die Tatsachenbehauptungen in den Beiträgen auf der Homepage der Media Kanzlei sind vielleicht unangenehm für Kreuter selbst – aber nicht unwahr.

Dirk Kreuter legt sofortige Beschwerde ein – und unterliegt vor dem OLG Hamburg

Gegen den Beschluss des Landgerichts legte Kreuter sofortige Beschwerde ein mit der Begründung, dass zumindest die konkreten Äußerungen auf der Homepage der Media Kanzlei zu unterlassen seien. Für die Rechtswidrigkeit sämtlicher in dem streitigen Beitrag getätigter Äußerungen bestehen jedoch keine Anhaltspunkte.

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