Chatverläufe des Partners lesen? Media Kanzlei im Interview

Interview

Chatverläufe des Partners lesen - Ist das erlaubt?

In etwa jeder Dritte bis Vierte der Befragten von Meinungsforschungsinstituten und Umfragen gibt an, schon einmal heimlich auf das Handy des Partners oder der Partnerin geschaut zu haben. Abgesehen von den ggf. fatalen Folgen in der Beziehung- was sind die rechtlichen Konsequenzen?

Strafbarkeit des Durchforschens fremder Handys

Nicht nur auf der sozialen Ebene ist das Durchsuchen des Handys der Partnerin oder des Partners von Bedeutung, sondern sogleich auf zwei Rechtsebenen; sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich. In einem Interview mit der Berliner Morgenpost klärt die Rechtsanwältin Larissa Rus von der Media Kanzlei auf: Wer sich ohne Einwilligung in das Handy des Partners oder der Partnerin einloggt, um bspw. auf Chatverläufe oder Bildergalerien zuzugreifen, macht sich strafbar.

Gegenseitige Kenntnis von Passwörtern keine Einwilligung

Wie romantisch die Vorstellung auch sein mag, sich in der Beziehung einfach alles zu teilen- mit seinen Passwörtern sollte man dennoch vorsichtig sein. Die bloße Kenntnis der Passwörter des Partners oder der Partnerin ersetzen kein Einverständnis zum Mitlesen der Nachrichten oder Zugriff auf persönliche Daten. Vielmehr gilt die Verwendung der Passwörter in diesen Fällen als unbefugte Anwendung technischer Mittel zur Beschaffung nicht für ihn bestimmter Daten, welche nach §§ 202a, 202b StGB strafbar ist.

Rechtliche Konsequenzen: Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

In der Theorie drohen für das vorsätzliche „Herumspionieren“ im Handy des Partners oder der Partnerin bis zu zwei Jahre Haft. Dass tatsächlich eine Freiheitsstrafe verhängt wurde, ist bislang unbekannt- und auch eher unwahrscheinlich. Geldstrafen gibt es dafür laut Rechtsanwältin Larissa Rus jedoch immer wieder. Die „Schnüffelei“ in den privaten Chatverläufen einer anderen Person stellt zivilrechtlich, d.h. im Privatrecht nämlich eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. 

Ihr Partner/ Ihre Partnerin liest unbefugt Ihre Nachrichten mit?

Die Media Kanzlei bietet kompetente Beratung, wenn sich jemand unbefugt Zugangsdaten verschafft oder heimlich die persönlichen Posteingänge durchforscht. Häufig wird davon berichtet, wie Partner private Nachrichten verwenden, um sich einen Vorteil zu verschaffen und die andere Person unter Druck zu setzen oder gar zu erpressen. Dabei werden nicht selten die Passwörter geändert und der Zugriff für die andere Person beschränkt. Sie sind ebenfalls davon betroffen? Kontaktieren Sie uns gerne!

Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.
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