Abmahnwelle wegen vermeintlichen Datenschutzverstößen durch Google Fonts
Die Media Kanzlei erreichen in letzter Zeit vermehrt Anfragen von Mandanten, welche eine Abmahnung wegen eines vermeintlichen Datenschutzverstoßes erhalten haben. In der Abmahnung wird regelmäßig das Unterlassen des gerügten Verhaltens sowie ein Auskunfts- und Schadensersatzanspruch aus der DSGVO geltend gemacht. Unter anderem Kanzleien wie die RAAG Kanzlei Dikigoros Kairis sind dabei aufgefallen.
Einbettung von Google Fonts in die Website
Solchen Abmahnungen liegt dabei die Nutzung des Google Fonts Dienstes auf der Website unserer Mandanten zugrunde. Mit dem Dienst von Google lassen sich verschiedene Schriftarten auf der eigenen Website nutzen. Dabei ist es möglich den Dienst dynamisch, also mittels einer Verbindung zu den Servern von Google, oder statisch, das heißt dass die Schriftarten auf den Websiteserver runtergeladen werden, einzubetten.
Sind die Abmahnungen rechtens?
Hintergrund der Abmahnwelle ist ein Urteil des Landgerichtes München I vom 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20). Das Gericht hat dabei entschieden, dass die dynamische Einbettung von Google Fonts ohne Einwilligung des Websitebesuchers gegen Datenschutzrecht verstößt und einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz zur Folge haben kann. Dies folge daraus, dass die IP-Adresse des Besuchers bei der Nutzung der Website an Google und somit in einen datenschutzrechtlichen Drittstaat i.S.d. DSGVO übertragen wird, welcher kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet.
Wie vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung?
Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, empfiehlt es sich schnell und bestimmt zu handeln. Lassen Sie die Abmahnung unbedingt von einem spezialisierten Anwalt überprüfen, um sich einen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu verschaffen, denn nicht jede Einbettung von Google Fonts muss auch gleichzeitig einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellen. Die Media Kanzlei berät Sie in diesem Themengebiet schnell und kompetent!