Abmahnung der Volkswagen AG durch Lubberger Lehment wegen Markenrechtsverletzungen
Die Volkswagen AG verschickt durch Lubberger Lehment Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen.
Gegenstand der Abmahnung
In den letzten Wochen kamen wieder vermehrt Mandanten zu uns, die eine Abmahnung von Lubberger Lehment im Auftrag für die Volkswagen AG erhalten haben. Lubberger Lehment mahnt Verkäufer von Zubehör und Ersatzteilen ab. Gegenstand der Abmahnung sind die Markenrechte der Volkswagen AG. Genauer: Durch die Verwendung der Marken der Volkswagen AG und deren Bewerbung unter Verwendung von Bezeichnungen der VW Marke in den Angebotsüberschriften würden die Rechte der Volkswagen AG an ihren Marken verletzt. Häufig werden diese auf ebay angeboten. In der Abmahnung wird ein unter anderem Unterlassungsanspruch gem. Art. 130 Abs. 1, 9 Abs. 2 lit. a) und c) UMV geltend gemacht.
Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert:
– Eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben
– Auskünfte über die Herkunft der Gegenstände zu erteilen
– Schadensersatzansprüche anzuerkennen
– Die Produkte zu vernichten
– Die Abmahnkosten zu erstatten
Was können Betroffene tun?
Die meist eher hohen Forderungssummen können den Empfänger einer Abmahnung schnell einschüchtern. Wir empfehlen jedoch, niemals voreilig eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und den geforderten Betrag zu zahlen. Ob eine Abmahnung berechtigt ist, kann häufig nur ein fachkundiger Rechtsanwalt beurteilen. Wichtig ist allerdings auch, nicht zu lange zu zögern – in den Abmahnungen wird dem Empfänger eine Frist gesetzt, innerhalb welcher auf die Abmahnung reagiert werden sollte.